Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige
Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht
In Deutschland gibt es keine separate 'Arbeitserlaubnis' als Dokument. Die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit wird im Aufenthaltstitel vermerkt. Für manche Aufenthaltstitel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
