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Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

In Deutschland gibt es keine separate 'Arbeitserlaubnis' als Dokument. Die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit wird im Aufenthaltstitel vermerkt. Für manche Aufenthaltstitel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 4a AufenthG, §§ 30–36 BeschV
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenIm AufenthaltstitelKeine separate Gebühr
BearbeitungszeitZusammen mit Aufenthaltstitel
ModalitätPersönlichBei der Ausländerbehörde
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🛂
Aufenthaltstitel

Die Arbeitsberechtigung wird im Titel vermerkt.

💼
Arbeitsvertrag oder Jobangebot

📄
Ggf. Qualifikationsnachweise

Bei Fachkräftevisum, Blaue Karte EU etc.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Aufenthaltstitel mit Arbeitsberechtigung beantragen

    Die Ausländerbehörde holt intern die Zustimmung der BA ein.

  2. 2

    Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit

    Arbeitsbedingungen, Vergleichbarkeit, ggf. Vorrangprüfung.

  3. 3

    Aufenthaltstitel mit Arbeitsvermerk erhalten

    Im eAT steht: 'Erwerbstätigkeit gestattet' oder mit Einschränkungen.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragIm Aufenthaltstitel enthalten
Weitere KostenKeine separate Gebühr
ZahlungsortAusländerbehörde (BA-Zustimmung intern)
ZahlungsmittelEntfällt
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die meisten Aufenthaltstitel erlauben die Erwerbstätigkeit — prüfen Sie den Vermerk auf Ihrem eAT.

Die Blaue Karte EU berechtigt automatisch zur Beschäftigung bei dem im Antrag genannten Arbeitgeber.

Arbeitgeberwechsel bei Blaue Karte EU: in den ersten 12 Monaten genehmigungspflichtig.

Studierende: 140 volle oder 280 halbe Tage pro Jahr.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Ohne Arbeitsvermerk arbeiten. Überprüfen Sie Ihren eAT. Arbeiten ohne Berechtigung ist illegal.

Arbeitgeberwechsel ohne Genehmigung. Bei einigen Titeln ist der Wechsel genehmigungspflichtig.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Gibt es eine separate Arbeitserlaubnis?

Nein. Die Arbeitsberechtigung wird im Aufenthaltstitel vermerkt.

Wer braucht eine Zustimmung der Bundesagentur?

Das hängt vom Aufenthaltstitel ab. Bei Blaue Karte EU und Fachkräftevisum wird die Zustimmung intern eingeholt.

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