Welche Aufgaben hat das Standesamt?
Das Standesamt ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden), Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen und die Entgegennahme von Kirchenaustritten. Es führt die Personenstandsregister nach dem Personenstandsgesetz (PStG).
Welches Standesamt ist für mich zuständig?
Die Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Vorgang ab: Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnort eines der beiden Partner zuständig. Für Geburtsurkunden das Standesamt des Geburtsortes (§ 18 Abs. 1 PStG), nicht des Wohnortes. Für Sterbeurkunden das Standesamt des Sterbeortes. Beim Kirchenaustritt unterscheidet sich die zuständige Stelle nach Bundesland: In Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist das Amtsgericht zuständig, in den übrigen elf Bundesländern das Standesamt.
Was kosten Urkunden beim Standesamt?
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) kosten je nach Bundesland und Kommune 10,00 bis 15,00 EUR pro Exemplar — die Gebühr ist nach § 72 PStG Landesrecht, eine bundeseinheitliche Gebühr gibt es nicht. Werden mehrere Exemplare gleichzeitig bestellt, kosten die weiteren Ausfertigungen meist nur 5,00 bis 9,00 EUR. Gebührenfrei sind Urkunden, die für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Unfallversicherung oder für Kindergeld und Elterngeld benötigt werden. Apostillen kosten mit 19,00 bis 40,00 EUR gesondert.
Brauche ich einen Termin beim Standesamt?
Für die Anmeldung der Eheschließung ist ein Termin in der Regel erforderlich, da beide Partner gemeinsam erscheinen müssen. Für einfache Urkundenbestellungen ist in vielen Standesämtern kein Termin nötig — viele Kommunen bieten zudem eine Online-Beantragung an.
Kann ich Urkunden online beantragen?
Ja, in vielen Kommunen können Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden mittlerweile online beantragt werden. Die Urkunde wird dann per Post zugesandt. Die Anmeldung der Eheschließung erfordert jedoch eine persönliche Vorsprache beider Partner.