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Behördengänge Standesamt

Standesamt · Personenstandswesen

11 Behördengänge verfügbar Standesamt-Suche (Bundesportal)

Das Standesamt (auch Personenstandsbehörde) ist zuständig für alle Angelegenheiten des Personenstandswesens in Deutschland. Hier werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkundet, Personenstandsurkunden ausgestellt, Namensänderungen vorgenommen und Kirchenaustritte entgegengenommen.

Das Standesamt führt die Personenstandsregister (Geburten-, Ehe- und Sterberegister) und ist Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger in Fragen des Familien- und Personenstandsrechts. Für die Anmeldung der Eheschließung ist eine persönliche Vorsprache beider Partner erforderlich. Urkunden können in vielen Kommunen auch online beantragt werden.

Letzte Aktualisierung25. August 2026
Zuständige BehördeStandesamt (kommunal)
VerifizierungGeprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Standesamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: Personenstandsgesetz (PStG), BGB. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Verfügbare Dienstleistungen des Standesamts

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Eheschließung & Partnerschaft

Urkunden & Bescheinigungen

Namensrecht & Personenstand

Nützliche Informationen zum Standesamt

Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Einzelne Standorte: Donnerstag bis 18:00 Uhr
Variiert je nach Kommune. Termin empfohlen.
Telefonische Auskunft Bürgertelefon: 115 (bundesweit)
Lokales Standesamt: siehe Stadtwebsite
Für Terminvereinbarung oft telefonisch erreichbar
Terminvereinbarung Für Eheschließung: Termin zwingend erforderlich
Für Urkunden: oft ohne Termin möglich
Online-Terminbuchung in vielen Kommunen verfügbar.
Rechtsgrundlage Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gebühren variieren nach Kommune
Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Standesamt

Welche Aufgaben hat das Standesamt?

Das Standesamt ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden), Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen und die Entgegennahme von Kirchenaustritten. Es führt die Personenstandsregister nach dem Personenstandsgesetz (PStG).

Welches Standesamt ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Vorgang ab: Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnort eines der beiden Partner zuständig. Für Geburtsurkunden das Standesamt des Geburtsortes (§ 18 Abs. 1 PStG), nicht des Wohnortes. Für Sterbeurkunden das Standesamt des Sterbeortes. Beim Kirchenaustritt unterscheidet sich die zuständige Stelle nach Bundesland: In Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist das Amtsgericht zuständig, in den übrigen elf Bundesländern das Standesamt.

Was kosten Urkunden beim Standesamt?

Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) kosten je nach Bundesland und Kommune 10,00 bis 15,00 EUR pro Exemplar — die Gebühr ist nach § 72 PStG Landesrecht, eine bundeseinheitliche Gebühr gibt es nicht. Werden mehrere Exemplare gleichzeitig bestellt, kosten die weiteren Ausfertigungen meist nur 5,00 bis 9,00 EUR. Gebührenfrei sind Urkunden, die für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Unfallversicherung oder für Kindergeld und Elterngeld benötigt werden. Apostillen kosten mit 19,00 bis 40,00 EUR gesondert.

Brauche ich einen Termin beim Standesamt?

Für die Anmeldung der Eheschließung ist ein Termin in der Regel erforderlich, da beide Partner gemeinsam erscheinen müssen. Für einfache Urkundenbestellungen ist in vielen Standesämtern kein Termin nötig — viele Kommunen bieten zudem eine Online-Beantragung an.

Kann ich Urkunden online beantragen?

Ja, in vielen Kommunen können Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden mittlerweile online beantragt werden. Die Urkunde wird dann per Post zugesandt. Die Anmeldung der Eheschließung erfordert jedoch eine persönliche Vorsprache beider Partner.

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