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Behördengänge Veterinäramt

Tierschutz · Lebensmittel · Tiergesundheit

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Beim Veterinäramt geht es fast immer ums Anzeigen, nicht ums Beantragen — und die Pflicht entsteht vor dem Anfang. Der § 26 Abs. 1 ViehVerkV verlangt die Anzeige «vor Beginn der Tätigkeit» und kennt keine Mindestzahl: drei Hühner im Garten sind anzeigepflichtig. Für Bienen sagt der § 1a BienSeuchV dasselbe ab dem ersten Volk.

Der zweite Grundsatz: Der Bund setzt den Rahmen, das Land füllt ihn aus. Rasselisten für gefährliche Hunde, Gebühren, Anmeldefristen der Fleischuntersuchung und die Beiträge zur Tierseuchenkasse sind Landesrecht — bundesweit einheitliche Beträge gibt es hier fast nirgends. Und der EU-Heimtierausweis steht seit dem 21. April 2026 auf einer anderen Rechtsgrundlage: Das Reglamento (UE) Nr. 576/2013 ist außer Kraft, maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2016/429.

Letzte Aktualisierung 31. August 2026
Zuständige Behörde Veterinäramt (Kreis / kreisfreie Stadt)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Veterinäramt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Ab 1 Tier
Auch Hobby
Tierseuchen Zuerst der Tierarzt
Unverzüglich
Rahmen bis 50.000 Euro
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Veterinäramt

Was kostet der EU-Heimtierausweis?

Es gibt dafür keinen amtlichen Tarif. Den Ausweis stellt ein ermächtigter Tierarzt aus, und die Leistung wird nach der Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet — es ist eine Privatleistung, keine Amtsgebühr. Das Veterinäramt kommt erst bei Einfuhren aus Drittländern und bei amtstierärztlichen Bescheinigungen ins Spiel.

Muss ich drei Hühner anmelden?

Ja. Der § 26 Abs. 1 ViehVerkV knüpft die Anzeigepflicht an «wer … halten will» und kennt keine Mindestzahl; Hobbyhaltung ist nicht ausgenommen. Die Vorschrift nennt allerdings keine allgemeine Kategorie «Nutztier», sondern eine Liste: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel.

Wo melde ich Tierquälerei?

Beim Veterinäramt, auch anonym; bei akuter Gefahr für ein Tier bei der Polizei, weil das Amt nur zu Dienstzeiten arbeitet. Der § 17 TierSchG ist eine Strafvorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Praktisch schneller wirkt aber der § 16a: Danach kann die Behörde Anordnungen treffen, Tiere fortnehmen und die Haltung untersagen — unabhängig von einem Strafverfahren.

Was kostet die Fleischbeschau und wie früh melde ich an?

Beides bestimmt das Landes- und Kreisrecht, und beides unterscheidet sich erheblich; einen bundesweiten Tarif und eine bundesweite Frist gibt es nicht. Fragen Sie die verlangte Vorlaufzeit und die Gebühr beim zuständigen amtlichen Tierarzt ab. Fest steht dagegen die Pflicht selbst: Auch die Schlachtung für den eigenen Haushalt unterliegt der amtlichen Fleischuntersuchung.

Muss ich Bienen anmelden?

Ja, ab dem ersten Volk. Der § 1a der Bienenseuchen-Verordnung verlangt die Anzeige spätestens bei Beginn der Tätigkeit, unter Angabe der Zahl der Völker und ihres Standortes; eine Mindestzahl kennt die Vorschrift nicht. Die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse ist ein zweiter, eigener Vorgang, und der Beitrag je Volk richtet sich nach der Satzung des jeweiligen Landes.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Tierseuchen?

Der § 32 Abs. 3 TierGesG nennt einen Rahmen von bis zu fünfzigtausend Euro; es ist der einzige Betrag im ganzen Paragraphen. Das ist ein Höchstmaß, keine Regelbuße. Und der erste Schritt führt nicht zum Amt: Nach § 3 Abs. 1 TierGesG hat der Unternehmer bei anormaler Mortalität, anderen Anzeichen einer schweren Krankheit oder einer ohne ersichtlichen Grund deutlich verminderten Produktionsleistung unverzüglich einen Tierarzt zu informieren.

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