Gibt es in meinem Bundesland überhaupt eine Landwirtschaftskammer?
Nicht überall. Kammern bestehen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg und im Saarland. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es stattdessen eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung — Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beziehungsweise Landratsämter —, in Hessen wurde die Kammer aufgelöst, und in den östlichen Ländern wurde keine eingerichtet. Suchen Sie deshalb nach der Aufgabe, nicht nach dem Namen.
Bis wann muss der Sammelantrag gestellt werden?
Den Termin gibt das Land für die jeweilige Antragskampagne bekannt — im Bundesrecht steht er nicht. Weder der § 7 GAPInVeKoSV noch die Vorschriften über das Parzellensystem enthalten ein Datum. Ein Termin aus einem Ratgeber oder aus einem anderen Bundesland ist deshalb gefährlich. Geregelt ist dagegen die Verspätung: Der § 46 GAPInVeKoSV trägt die Überschrift «Verspätete Einreichung des Sammelantrags».
Wie hoch sind die Direktzahlungen je Hektar?
Das lässt sich nicht bundesweit und nicht dauerhaft beziffern. Das Geld ist europäisch, der Rahmen bundesrechtlich und die Ausführung Sache des Landes; Beträge und Regelungen werden je Antragskampagne festgelegt und bekanntgegeben. Jede feste Zahl in einem Ratgeber stammt aus einem bestimmten Jahr — und oft aus einem anderen Bundesland als Ihrem.
Was passiert, wenn ich aus einer Agrarumweltmaßnahme vorzeitig aussteige?
In aller Regel müssen die erhaltenen Zahlungen zurückgezahlt werden. Agrarumweltmaßnahmen sind mehrjährige Verpflichtungen, üblicherweise über fünf Jahre, und sie binden Flächen und Bewirtschaftungsweise über diesen Zeitraum. Verpflichten Sie deshalb keine Flächen, deren Pachtvertrag vor dem Verpflichtungsende ausläuft — das ist ein Rückforderungsfall mit Ansage.
Wer braucht den Sachkundenachweis Pflanzenschutz?
Mehr Personen als die meisten annehmen. Der § 9 Absatz 1 PflSchG nennt fünf Tätigkeiten: Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten, Personen anleiten oder beaufsichtigen, Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder sie über das Internet in Verkehr bringen. Die Fortbildung ist «jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung» wahrzunehmen (§ 9 Absatz 4) — der Dreijahreszeitraum steht im Gesetz selbst.
Reicht es für die Junglandwirteförderung, unter 40 zu sein?
Nein, das ist nur die erste von drei Voraussetzungen. Verlangt werden zusätzlich die erstmalige Niederlassung als Betriebsleiter und die tatsächlich ausgeübte Betriebsleitung — dass Sie über den Betrieb entscheiden und ihn nach außen vertreten. Bei Gesellschaften und Familienbetrieben ist genau das der Prüfungsschwerpunkt: Ein Gesellschaftsvertrag, der die Entscheidungen faktisch bei der älteren Generation belässt, trägt den Antrag nicht. Und das Zeitfenster läuft ab der Niederlassung, nicht ab dem Antrag.