Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) 2026?
Alleinstehend: 563 EUR/Monat. Paar: 506 EUR/Person. Plus angemessene Miete + Heizung.
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Altersgestaffelt je Person (§ 12 Abs. 2 SGB II): 5.000 EUR bis 30, 10.000 EUR ab 31, 12.500 EUR ab 41 und 20.000 EUR ab 51 Jahren. Nicht genutzte Freibeträge sind übertragbar; das frühere Karenzzeit-Schonvermögen von 40.000 EUR ist abgeschafft. Selbst bewohntes Eigenheim bleibt geschützt.
Was passiert bei Pflichtverletzung?
Die alte Stufenfolge gibt es nicht mehr: Nach § 31a Absatz 1 SGB II mindert sich das Grundsicherungsgeld ab der ersten Pflichtverletzung um 30 Prozent, und zwar für drei Monate (§ 31b Abs. 2). Bei wiederholten Pflichtverletzungen bleibt es nach § 31a Abs. 4 bei insgesamt 30 Prozent — aber «maximal 30 Prozent» gilt nicht ausnahmslos: Wer eine zumutbare Arbeit, die tatsächlich und unmittelbar möglich ist, willentlich nicht aufnimmt, verliert nach § 31a Absatz 7 den Leistungsanspruch in Höhe des gesamten Regelbedarfs, für einen bis höchstens zwei Monate (§ 31b Abs. 3). Die Miete wird dann für die ganze Bedarfsgemeinschaft direkt an den Vermieter gezahlt.