Behördengänge Handwerkskammer (HWK)
Meisterbrief · Gesellenprüfung · Handwerksrolle
Die Handwerkskammer ist nach § 90 HwO eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft. Ihr gehören die Inhaber von Betrieben des Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe an, dazu deren Gesellen und Lehrlinge. Sie führt die Handwerksrolle, nimmt die Meister- und Gesellenprüfungen ab und berät ihre Mitglieder — und weil der Beitrag ohnehin fällig ist, ist diese Beratung bereits bezahlt.
Alles beginnt mit einer Frage: In welcher Anlage steht Ihr Gewerbe? Es sind drei Listen. Anlage A enthält die 53 zulassungspflichtigen Handwerke mit Meisterpflicht. Anlage B Abschnitt 1 führt die zulassungsfreien Handwerke, Abschnitt 2 die handwerksähnlichen Gewerbe — für beide gilt keine Meisterpflicht, wohl aber die Anzeigepflicht des § 18 HwO. Und Vorsicht bei älteren Übersichten: Zum 14. Februar 2020 sind zwölf Gewerke in die Anlage A zurückgekehrt, darunter der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger als Nummer 42.