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Behördengänge Grundbuchamt

Eigentum · Grundschuld · Grundbuch

7 Behördengänge verfügbar

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts und führt das Grundbuch — das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke und Rechte daran. Jede Änderung (Kauf, Finanzierung, Erbfall) muss hier eingetragen werden.

Das Grundbuch hat 3 Abteilungen: Abt. I (Eigentümer), Abt. II (Lasten: Vormerkungen, Nießbrauch, Wegerechte), Abt. III (Grundpfandrechte: Grundschuld, Hypothek). Seit Juni 2025 sind die Gebühren um 6–9% gestiegen.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Grundbuchamt (Amtsgericht)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Eigentum & Kauf

Grundpfandrechte (Abt. III)

Lasten & Rechte (Abt. II)

Nützliche Informationen

Abt. I Eigentümer
Umschreibung: 0,5% Kaufpreis
4–8 Wochen
Abt. II Lasten & Beschränkungen
Vormerkung, Nießbrauch, Wegerecht
Wertabhängig
Abt. III Grundpfandrechte
Grundschuld, Hypothek
0,8–1% Darlehen
Erbfall KOSTENLOS in 2 Jahren
Danach: volle Gebühren
Frist beachten!

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Grundbuchamt

Was kostet die Eigentumsumschreibung?

Ca. 0,5% des Kaufpreises für das Grundbuchamt. Plus Notar (1–1,5%) und Grunderwerbsteuer (3,5–6,5%). Bei 300.000 EUR: ca. 5.000 EUR gesamt.

Ist die Umschreibung im Erbfall kostenlos?

Ja! Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchberichtigung kostenlos. Danach fallen volle Gebühren an.

Was kostet die Grundschuld?

Eintragung: 0,8–1% des Darlehensbetrags (Notar + Grundbuch). Löschung nach Tilgung: ca. 0,4% (optional!).

Was sind die 3 Abteilungen des Grundbuchs?

Abt. I: Eigentümer. Abt. II: Lasten (Vormerkungen, Nießbrauch, Wegerechte). Abt. III: Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek).

Brauche ich immer einen Notar?

Für die meisten Grundbuchvorgänge ja. Ausnahme: Grundbuchberichtigung im Erbfall kann ohne Notar direkt beim Grundbuchamt beantragt werden.

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