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Behördengänge Grundbuchamt

Eigentum · Grundschuld · Grundbuch

8 Behördengänge verfügbar

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts und führt das Grundbuch — das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke und Rechte daran. Jede Änderung (Kauf, Finanzierung, Erbfall) muss hier eingetragen werden.

Das Grundbuch hat 3 Abteilungen: Abt. I (Eigentümer), Abt. II (Lasten: Vormerkungen, Nießbrauch, Wegerechte), Abt. III (Grundpfandrechte: Grundschuld, Hypothek). Zum 1. Juni 2025 hat das KostBRÄG 2025 die Gerichtsgebühren angehoben: Wertgebühren um 6 %, feste Gebühren um 9 %. Die Gebühren des Grundbuchamts sind Wertgebühren.

Letzte Aktualisierung 28. August 2026
Zuständige Behörde Grundbuchamt (Amtsgericht)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Grundbuchamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Eigentum & Kauf

Grundpfandrechte (Abt. III)

Lasten & Rechte (Abt. II)

Nützliche Informationen

Abt. I Eigentümer
1,0 nach Tabelle B
4–8 Wochen
Abt. II Lasten & Beschränkungen
Vormerkung, Nießbrauch, Wegerecht
Wert nach § 52 GNotKG
Abt. III Grundpfandrechte
Grundschuld, Hypothek
1,0 vom Nennbetrag
Erbfall Gebührenfrei in zwei Jahren
Danach: volle Gebühren
Frist beachten!

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Grundbuchamt

Was kostet die Eigentumsumschreibung?

Kein Prozentsatz, sondern ein Tabellenbetrag: eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B des GNotKG. Bei 300.000 EUR Kaufpreis sind das 635,00 EUR für die Umschreibung, dazu 317,50 EUR für die Auflassungsvormerkung. Die Notarkosten richten sich ebenfalls nach dem GNotKG und kommen getrennt hinzu, die Grunderwerbsteuer von 3,5 bis 6,5 % je nach Bundesland ebenfalls — sie ist der mit Abstand größte Posten.

Ist die Umschreibung im Erbfall kostenlos?

Ja, wenn der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (KV 14110 Anm.). Entscheidend ist der Eingang, nicht die Absendung. Die Anmerkung fügt hinzu, dass die Befreiung auch dann gilt, „wenn die Erben erst infolge einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden“ — eine Erbengemeinschaft muss die Teilung also nicht abwarten. Nach Fristablauf fällt die volle 1,0-Gebühr an: bei 250.000 EUR sind das 535,00 EUR.

Was kostet die Grundschuld?

Die Eintragung kostet beim Grundbuchamt eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B, berechnet vom Nennbetrag der Grundschuld und nicht vom ausgezahlten Darlehen: bei 200.000 EUR sind das 435,00 EUR. Die Löschung ist eine 0,5-Gebühr, also 217,50 EUR — aber sie ist keine Pflicht. Eine getilgte Grundschuld kann stehen bleiben und für eine spätere Finanzierung wiederverwendet werden.

Was sind die 3 Abteilungen des Grundbuchs?

Abt. I: Eigentümer. Abt. II: Lasten (Vormerkungen, Nießbrauch, Wegerechte). Abt. III: Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek).

Brauche ich immer einen Notar?

Für die meisten Grundbuchvorgänge ja. Ausnahme: Grundbuchberichtigung im Erbfall kann ohne Notar direkt beim Grundbuchamt beantragt werden.

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