Was kostet die Eigentumsumschreibung?
Kein Prozentsatz, sondern ein Tabellenbetrag: eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B des GNotKG. Bei 300.000 EUR Kaufpreis sind das 635,00 EUR für die Umschreibung, dazu 317,50 EUR für die Auflassungsvormerkung. Die Notarkosten richten sich ebenfalls nach dem GNotKG und kommen getrennt hinzu, die Grunderwerbsteuer von 3,5 bis 6,5 % je nach Bundesland ebenfalls — sie ist der mit Abstand größte Posten.
Ist die Umschreibung im Erbfall kostenlos?
Ja, wenn der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (KV 14110 Anm.). Entscheidend ist der Eingang, nicht die Absendung. Die Anmerkung fügt hinzu, dass die Befreiung auch dann gilt, „wenn die Erben erst infolge einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden“ — eine Erbengemeinschaft muss die Teilung also nicht abwarten. Nach Fristablauf fällt die volle 1,0-Gebühr an: bei 250.000 EUR sind das 535,00 EUR.
Was kostet die Grundschuld?
Die Eintragung kostet beim Grundbuchamt eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B, berechnet vom Nennbetrag der Grundschuld und nicht vom ausgezahlten Darlehen: bei 200.000 EUR sind das 435,00 EUR. Die Löschung ist eine 0,5-Gebühr, also 217,50 EUR — aber sie ist keine Pflicht. Eine getilgte Grundschuld kann stehen bleiben und für eine spätere Finanzierung wiederverwendet werden.
Was sind die 3 Abteilungen des Grundbuchs?
Abt. I: Eigentümer. Abt. II: Lasten (Vormerkungen, Nießbrauch, Wegerechte). Abt. III: Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek).
Brauche ich immer einen Notar?
Für die meisten Grundbuchvorgänge ja. Ausnahme: Grundbuchberichtigung im Erbfall kann ohne Notar direkt beim Grundbuchamt beantragt werden.