Behördengänge Grundbuchamt
Eigentum · Grundschuld · Grundbuch
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts und führt das Grundbuch — das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke und Rechte daran. Jede Änderung (Kauf, Finanzierung, Erbfall) muss hier eingetragen werden.
Das Grundbuch hat 3 Abteilungen: Abt. I (Eigentümer), Abt. II (Lasten: Vormerkungen, Nießbrauch, Wegerechte), Abt. III (Grundpfandrechte: Grundschuld, Hypothek). Seit Juni 2025 sind die Gebühren um 6–9% gestiegen.