Grundbuchauszug beantragen und lesen
Drei Abteilungen — und die dritte entscheidet über den Kaufpreis
Ein Grundbuchauszug kostet nach KV 17000 GNotKG 10,00 Euro unbeglaubigt und nach KV 17001 20,00 Euro beglaubigt; eine Dokumentenpauschale wird daneben ausdrücklich nicht erhoben. Für die eigene Information genügt die unbeglaubigte Fassung — beglaubigt brauchen Sie sie nur, wenn eine andere Stelle darauf besteht.
Einsehen darf ihn allerdings nicht jeder: Nach § 12 Abs. 1 GBO ist die Einsicht nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Wer diese Hürde erfüllt, ist weiter unten beschrieben; hier geht es vor allem um das, was danach kommt — wie man das Dokument liest.
Denn der Auszug ist in drei Abteilungen gegliedert, und ihr Aufbau ist kein Zufall: Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II die Lasten und Beschränkungen — Wegerechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Insolvenzvermerke —, Abteilung III die Grundpfandrechte. Vor dem Voranstehenden liegt das Bestandsverzeichnis mit Lage, Größe und Flurstück. Wer vor einem Kauf nur auf den Eigentümer schaut, übersieht genau die Abteilungen, in denen der Kaufpreis entschieden wird.
