Die Pflegekasse ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse angegliedert und verwaltet die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI). Sie finanziert Pflegeleistungen für Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind.
Die Pflegekasse übernimmt Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und vieles mehr — je nach Pflegegrad (1–5).
Letzte Aktualisierung27. August 2026
Zuständige BehördePflegekasse (bei der Krankenkasse)
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Verfügbare Dienstleistungen
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PG2: 347 EUR, PG3: 599 EUR, PG4: 800 EUR, PG5: 990 EUR pro Monat. Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber 131 EUR Entlastungsbetrag.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Formloser Antrag bei der Pflegekasse (Anruf, Brief, E-Mail). Der Medizinische Dienst begutachtet innerhalb 25 Arbeitstagen zu Hause.
Was ist das gemeinsame Budget?
Seit Juli 2025: 3.539 EUR/Jahr für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege. Flexibel einsetzbar. Ab Pflegegrad 2.
Wie hoch ist der Zuschuss für Wohnraumanpassung?
Bis 4.180 EUR pro Maßnahme. In einer Pflege-WG: bis 4x 4.180 EUR = 16.720 EUR. VOR dem Umbau beantragen!
Kann ich Widerspruch einlegen?
Ja, innerhalb von 1 Monat nach Bescheid. Kostenlos. Oft erfolgreich — viele Gutachten werden bei Prüfung korrigiert. Klage vor Sozialgericht ebenfalls kostenfrei.
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