Behördengänge Bundesnetzagentur
Telekommunikation · Post · Energie
Die Bundesnetzagentur ist für Telekommunikation, Post und Energie zuständig — und für Verbraucher entscheidet sich fast alles an einer einzigen Frage: Muss die Gegenseite mitmachen? Die Antwort ist in jedem der drei Sektoren eine andere, und sie steht nirgends nebeneinander.
Bei der Telekommunikation sitzt die Schlichtungsstelle zwar in der Bundesnetzagentur (§ 68 TKG), aber die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig. Bei der Post sitzt sie ebenfalls dort (§ 34 PostG) — und das Unternehmen ist zur Teilnahme verpflichtet, wenn ein Verbraucher den Antrag stellt. Bei der Energie ist die Schlichtungsstelle nicht die Bundesnetzagentur, sondern eine anerkannte private Stelle (§ 111b EnWG), und auch dort muss das Unternehmen teilnehmen. Ausgerechnet der Sektor mit den meisten Streitfällen hat also die schwächste Schlichtung.
Zweitens: Die Bundesnetzagentur ist eine Aufsichtsbehörde, keine Anwältin für Ihren Fall. Die meisten Meldungen fließen in die Marktaufsicht. Geld holen Sie sich bei der Firma — und im Telekommunikationsrecht hat der Gesetzgeber die Beträge ausnahmsweise fest in die §§ 58 und 59 TKG geschrieben, sodass Sie sie ohne Prozess beziffern können.