Behördengänge Amtsgericht
Zivilsachen · Familienrecht · Register
Das Amtsgericht ist die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es ist zuständig für Zivilsachen bis 10.000 EUR Streitwert (seit 2026), Familiensachen (Scheidung, Sorgerecht), Nachlasssachen (Erbschein), Grundbuch- und Registersachen (Handels-/Vereinsregister) sowie Betreuungsverfahren.
Welches Amtsgericht zuständig ist, richtet sich nach dem Gerichtsbezirk — bei Nachlasssachen nach dem letzten Aufenthalt des Erblassers, bei Grundbuchsachen nach der Lage des Grundstücks. Die Gerichtskosten sind im GKG und FamGKG bundesweit einheitlich geregelt. Zum 1. Juni 2025 wurden die Gerichtsgebühren durch das KostBRÄG 2025 angehoben: Wertgebühren um 6 %, feste Gebühren um 9 %. Am selben Tag stiegen die Registergebühren um rund 50 %.