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Behördengänge Amtsgericht

Zivilsachen · Familienrecht · Register

16 Behördengänge verfügbar

Das Amtsgericht ist die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es ist zuständig für Zivilsachen bis 10.000 EUR Streitwert (seit 2026), Familiensachen (Scheidung, Sorgerecht), Nachlasssachen (Erbschein), Grundbuch- und Registersachen (Handels-/Vereinsregister) sowie Betreuungsverfahren.

Welches Amtsgericht zuständig ist, richtet sich nach dem Gerichtsbezirk — bei Nachlasssachen nach dem letzten Aufenthalt des Erblassers, bei Grundbuchsachen nach der Lage des Grundstücks. Die Gerichtskosten sind im GKG und FamGKG bundesweit einheitlich geregelt. Zum 1. Juni 2025 wurden die Gerichtsgebühren durch das KostBRÄG 2025 angehoben: Wertgebühren um 6 %, feste Gebühren um 9 %. Am selben Tag stiegen die Registergebühren um rund 50 %.

Letzte Aktualisierung 28. August 2026
Gerichtszweig Ordentliche Gerichtsbarkeit — ein Gericht, keine Behörde
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Amtsgericht, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Nützliche Informationen

Zuständigkeit Zivilsachen bis 10.000 EUR
Familie, Nachlass, Register
Seit 2026: erhöht von 5.000 EUR
Öffnungszeiten Je nach Gericht
Zeiten beim Gericht prüfen
Rechtsantragstelle ohne Termin
Kosten GKG / FamGKG
Bundesweit einheitlich
Seit Juni 2025 erhöht
Rechtsmittel Berufung: Landgericht
Beschwerde: OLG
Frist: 1 Monat

Weitere Verfahren

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Amtsgericht

Was kostet ein Mahnbescheid?

Ab 38 EUR (Streitwert bis 1.000 EUR). 100% online über online-mahnantrag.de. Kein Anwalt erforderlich.

Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühr ist 1,0 nach Tabelle B des GNotKG und fällt zweimal an — für den Erbschein und für die eidesstattliche Versicherung. Bei 50.000 EUR Nachlass sind das rund 330 EUR, bei 200.000 EUR rund 870 EUR. Bei notariellem Testament oft nicht nötig.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten hängen am Verfahrenswert, der sich nach drei Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten bemisst, mindestens 3.000 EUR. Die Gerichtsgebühr beträgt dort 251,00 EUR; die Anwaltskosten kommen hinzu und übersteigen sie in der Regel.

Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchamt (Amtsgericht): 10 EUR unbeglaubigt, 20 EUR beglaubigt. Online über grundbuch-portal.de möglich.

Wie lange habe ich für die Erbausschlagung?

Nur 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Danach gilt das Erbe als angenommen — auch mit Schulden!

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