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Behördengänge Ordnungsamt

Öffentliche Ordnung · Gewerbe · Genehmigungen

12 Behördengänge verfügbar

Das Ordnungsamt ist keine Behörde des Bundesrechts. Die Gesetze, die hier angewendet werden — Gewerbeordnung, Straßenrecht, Gaststättenrecht —, sprechen fast durchweg von „der zuständigen Behörde“ und überlassen es dem Landesrecht und der Gemeinde, welche Stelle das ist. Je nach Ort heißt sie Ordnungsamt, Gewerbeamt, Bürgeramt oder Bürgerbüro.

Der wichtigste Unterschied im Alltag ist der zwischen Anzeige und Erlaubnis. Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO ist eine Anzeige: Sie dürfen sofort beginnen. Die Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG ist eine echte Genehmigung: Sie dürfen erst öffnen, wenn sie vorliegt. Wer beides verwechselt, plant entweder unnötig lange oder eröffnet unerlaubt.

Die kommunale Behörde für öffentliche Ordnung und Sicherheit. Es bearbeitet Gewerbeanmeldungen, erteilt Genehmigungen (Gaststätten, Veranstaltungen, Sondernutzung), ahndet Ordnungswidrigkeiten und kümmert sich um Lärmbeschwerden.

Die meisten Anliegen können online erledigt werden (Gewerbeanmeldung, Lärmbeschwerde). Für Genehmigungen ist in der Regel ein persönlicher Termin erforderlich. Außerhalb der Öffnungszeiten ist bei akuten Störungen die Polizei (110) zuständig.

Letzte Aktualisierung 30. August 2026
Zuständige Behörde Ordnungsamt / Gewerbeamt (kommunal)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Ordnungsamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Genehmigungen & Erlaubnisse

Öffentliche Ordnung

Nützliche Informationen

Öffnungszeiten Mo–Fr, meist 8:00–12:00 Uhr
Di/Do oft auch nachmittags
Termin empfohlen
Außerhalb der Zeiten Polizei: 110
Bei akuten Störungen
Ordnungsamt nicht erreichbar
Online-Gewerbe Gewerbe oft online anmeldbar
Website der Kommune prüfen
Bundeseinheitliches Formular GewA 1
Lärmschutz Nachtruhe: 22:00–06:00 Uhr
Sonn-/Feiertage: ganztägig
Rasenmähen: nur Mo–Sa 7–20 Uhr

Weitere Verfahren

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Ordnungsamt

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ja, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben (mit Gewinnerzielungsabsicht, selbstständig, dauerhaft). Ausnahmen: Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Journalisten) und Land-/Forstwirtschaft.

Brauche ich immer eine Gaststättenerlaubnis?

In den meisten Bundesländern ja, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken. Reine Imbisse ohne Alkohol sind oft erlaubnisfrei. Einige Bundesländer (z. B. Hessen, Thüringen) haben die Erlaubnispflicht abgeschafft.

Welche Ruhezeiten gelten?

Nachtruhe: 22:00–06:00 Uhr (bundesweit). Sonn-/Feiertage: ganztägig. Rasenmähen: nur Mo–Sa 7:00–20:00. Mittagsruhe (13–15 Uhr) je nach Gemeinde und Landesrecht.

Soll ich die Polizei oder das Ordnungsamt rufen?

Nachts (22–06 Uhr) oder bei akuter Ruhestörung: Polizei (110). Tagsüber bei dauerhaftem Lärm (Gewerbe, Baustelle): Ordnungsamt.

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