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Behördengänge Ordnungsamt

Öffentliche Ordnung · Gewerbe · Genehmigungen

9 Behördengänge verfügbar

Das Ordnungsamt ist die kommunale Behörde für öffentliche Ordnung und Sicherheit. Es bearbeitet Gewerbeanmeldungen, erteilt Genehmigungen (Gaststätten, Veranstaltungen, Sondernutzung), ahndet Ordnungswidrigkeiten und kümmert sich um Lärmbeschwerden.

Die meisten Anliegen können online erledigt werden (Gewerbeanmeldung, Lärmbeschwerde). Für Genehmigungen ist in der Regel ein persönlicher Termin erforderlich. Außerhalb der Öffnungszeiten ist bei akuten Störungen die Polizei (110) zuständig.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Ordnungsamt / Gewerbeamt (kommunal)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Gewerbe

Genehmigungen & Erlaubnisse

Öffentliche Ordnung

Nützliche Informationen

Öffnungszeiten Mo–Fr, meist 8:00–12:00 Uhr
Di/Do oft auch nachmittags
Termin empfohlen
Außerhalb der Zeiten Polizei: 110
Bei akuten Störungen
Ordnungsamt nicht erreichbar
Online-Gewerbe Gewerbe oft online anmeldbar
Website der Kommune prüfen
Bundeseinheitliches Formular GewA 1
Lärmschutz Nachtruhe: 22:00–06:00 Uhr
Sonn-/Feiertage: ganztägig
Rasenmähen: nur Mo–Sa 7–20 Uhr

Weitere Verfahren

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Ordnungsamt

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ja, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben (mit Gewinnerzielungsabsicht, selbstständig, dauerhaft). Ausnahmen: Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Journalisten) und Land-/Forstwirtschaft.

Brauche ich immer eine Gaststättenerlaubnis?

In den meisten Bundesländern ja, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken. Reine Imbisse ohne Alkohol sind oft erlaubnisfrei. Einige Bundesländer (z. B. Hessen, Thüringen) haben die Erlaubnispflicht abgeschafft.

Welche Ruhezeiten gelten?

Nachtruhe: 22:00–06:00 Uhr (bundesweit). Sonn-/Feiertage: ganztägig. Rasenmähen: nur Mo–Sa 7:00–20:00. Mittagsruhe (13–15 Uhr) je nach Gemeinde und Landesrecht.

Soll ich die Polizei oder das Ordnungsamt rufen?

Nachts (22–06 Uhr) oder bei akuter Ruhestörung: Polizei (110). Tagsüber bei dauerhaftem Lärm (Gewerbe, Baustelle): Ordnungsamt.

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