Behördengänge Ordnungsamt
Öffentliche Ordnung · Gewerbe · Genehmigungen
Das Ordnungsamt ist keine Behörde des Bundesrechts. Die Gesetze, die hier angewendet werden — Gewerbeordnung, Straßenrecht, Gaststättenrecht —, sprechen fast durchweg von „der zuständigen Behörde“ und überlassen es dem Landesrecht und der Gemeinde, welche Stelle das ist. Je nach Ort heißt sie Ordnungsamt, Gewerbeamt, Bürgeramt oder Bürgerbüro.
Der wichtigste Unterschied im Alltag ist der zwischen Anzeige und Erlaubnis. Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO ist eine Anzeige: Sie dürfen sofort beginnen. Die Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG ist eine echte Genehmigung: Sie dürfen erst öffnen, wenn sie vorliegt. Wer beides verwechselt, plant entweder unnötig lange oder eröffnet unerlaubt.
Die kommunale Behörde für öffentliche Ordnung und Sicherheit. Es bearbeitet Gewerbeanmeldungen, erteilt Genehmigungen (Gaststätten, Veranstaltungen, Sondernutzung), ahndet Ordnungswidrigkeiten und kümmert sich um Lärmbeschwerden.
Die meisten Anliegen können online erledigt werden (Gewerbeanmeldung, Lärmbeschwerde). Für Genehmigungen ist in der Regel ein persönlicher Termin erforderlich. Außerhalb der Öffnungszeiten ist bei akuten Störungen die Polizei (110) zuständig.