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Behördengänge Agentur für Arbeit

Jobcenter · Arbeitsvermittlung · Arbeitsförderung

13 Behördengänge verfügbar

Die Agentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit) ist die zentrale Behörde für Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung in Deutschland. Sie verwaltet das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Bildungsgutscheine und weitere Leistungen. Das Jobcenter (gemeinsame Einrichtung) ist für Bürgergeld zuständig.

Die kostenlose Service-Hotline erreichen Sie unter 0800 4 555500 (Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr). Viele Anliegen können online über arbeitsagentur.de erledigt werden.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr
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Arbeitssuchend melden, Anträge, eService
Viele Anliegen online erledigen
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Arbeitssuchendmeldung 3 Monate vorher
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Agentur für Arbeit

Was macht die Agentur für Arbeit?

Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Arbeitsvermittlung, Arbeitslosengeld I, Berufsberatung, Weiterbildungsförderung (Bildungsgutschein) und weitere Leistungen. Das Jobcenter (gemeinsame Einrichtung mit der Kommune) ist für Bürgergeld zuständig.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?

60% des letzten pauschalierten Nettoentgelts, mit Kindern 67%. Die Bezugsdauer hängt von Alter und Beitragszeit ab: 6 bis maximal 24 Monate. Unter 50 Jahren: max. 12 Monate bei 24 Monaten Beitragszeit.

Was ist der Unterschied zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter?

Die Agentur zahlt Arbeitslosengeld I (Versicherungsleistung, abhängig vom letzten Gehalt). Das Jobcenter zahlt Bürgergeld (steuerfinanzierte Grundsicherung, pauschaler Regelsatz 563 EUR). Bürgergeld gibt es erst, wenn kein ALG-I-Anspruch mehr besteht.

Wie erreiche ich die Agentur für Arbeit?

Telefonisch unter 0800 4 555500 (kostenlos, Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr), online unter arbeitsagentur.de oder persönlich in der örtlichen Geschäftsstelle (Termin empfohlen).

Kann ich mich online arbeitslos melden?

Arbeitssuchend melden: Ja, online über arbeitsagentur.de. Arbeitslos melden: Erfordert eine persönliche Vorsprache am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Beides ist Pflicht.

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