AmtsDeutschland
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen

Insolvenzgeld beantragen

Agentur für Arbeit · Lohn bei Insolvenz des Arbeitgebers

OnlinePer PostPersönlich

Insolvenzgeld sichert das Arbeitsentgelt ab, das Ihnen der Arbeitgeber wegen einer Insolvenz nicht mehr zahlen kann. Nach § 165 SGB III umfasst es die Ansprüche für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis.

Als Insolvenzereignis gilt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Antrags mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn ein Verfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt. Gezahlt wird das Nettoentgelt, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze.

Die entscheidende Größe ist keine Zahl, sondern eine Frist: Nach § 324 Abs. 3 SGB III ist Insolvenzgeld innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu beantragen. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch – es sei denn, die Versäumnis war unverschuldet; dann beginnt die Zwei-Monats-Frist erst mit dem Wegfall des Hindernisses.

Letzte Aktualisierung27. August 2026
Rechtsgrundlage§ 165 SGB III · § 167 · § 324 Abs. 3
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Agentur für Arbeit, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Die Zwei-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Umfang3 Monate NettolohnVor dem Insolvenzereignis
Ausschlussfrist2 MonateAb dem Insolvenzereignis
ObergrenzeBeitragsbemessungsgrenze8.450 EUR/Monat (2026)
AntragDurch Sie selbstNicht durch den Betrieb
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Insolvenzgeldbescheinigung

Die stellt der Insolvenzverwalter aus; sie weist die offenen Entgeltansprüche der letzten drei Monate aus. Warten Sie nicht darauf, um den Antrag zu stellen: Die Bescheinigung kann nachgereicht werden, die Zwei-Monats-Frist läuft unabhängig davon weiter.

Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen

Zum Nachweis der Höhe des Anspruchs. Legen Sie die Abrechnungen der letzten Monate vor dem Insolvenzereignis bei sowie den Arbeitsvertrag mit der vereinbarten Vergütung – gerade wenn Abrechnungen fehlen, weil der Betrieb sie nicht mehr erstellt hat.

Personalausweis und Sozialversicherungsnummer

Zur Identifikation und für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden von der Agentur übernommen, sodass Ihr Versicherungsschutz in den drei Monaten nicht unterbrochen wird.

Bankverbindung

Für die Auszahlung. Sie erfolgt in einer Summe, nachdem der Anspruch geprüft ist. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit – bei größeren Insolvenzen mit vielen Betroffenen kann es länger dauern.

Nachweis über den Kündigungszeitpunkt

Falls Sie bereits gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben. Der Zeitraum von drei Monaten bemisst sich nach dem Insolvenzereignis, nicht nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses – beides fällt häufig auseinander.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Insolvenzereignis und Datum feststellen

    Klären Sie, wann genau das Insolvenzereignis eingetreten ist: Eröffnung des Verfahrens, Abweisung mangels Masse oder vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Aussicht auf ein Verfahren. Von diesem Tag an läuft die Zwei-Monats-Frist – nicht ab dem Tag, an dem Sie davon erfahren haben.

  2. 2

    Sofort Antrag stellen, auch unvollständig

    Stellen Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit, ohne auf die Insolvenzgeldbescheinigung zu warten. Sie kann nachgereicht werden; die Ausschlussfrist läuft jedoch unabhängig davon weiter. Der Antrag ist online über die eServices, schriftlich oder persönlich möglich.

  3. 3

    Unterlagen nachreichen

    Reichen Sie die Insolvenzgeldbescheinigung des Verwalters, Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen nach, sobald sie vorliegen. Fehlen Abrechnungen, weil der Betrieb sie nicht mehr erstellt hat, genügen zunächst Arbeitsvertrag und eigene Aufzeichnungen.

  4. 4

    Vorfinanzierung prüfen, wenn es lange dauert

    Bei größeren Insolvenzen wird häufig eine Insolvenzgeldvorfinanzierung über eine Bank organisiert, damit die Löhne früher fließen. Dafür treten Sie Ihre Ansprüche ab; die Agentur muss der Vorfinanzierung zustimmen. Lassen Sie sich die Bedingungen erklären, bevor Sie unterschreiben.

  5. 5

    Versicherungsschutz sicherstellen

    Die Sozialversicherungsbeiträge für den Insolvenzgeldzeitraum übernimmt die Agentur, sodass Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung weiterlaufen. Prüfen Sie dennoch bei Ihrer Krankenkasse, ob die Meldungen angekommen sind – bei Betriebsschließungen bleiben Meldungen häufiger aus.

  6. 6

    Anschluss klären

    Insolvenzgeld deckt nur drei Monate rückwirkend ab, nicht die Zeit danach. Melden Sie sich parallel arbeitsuchend und – sobald das Arbeitsverhältnis endet – arbeitslos, damit ohne Lücke Arbeitslosengeld anschließt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Der Antrag ist kostenlosFinanziert über die Insolvenzgeldumlage
Antrag und WiderspruchKostenlos
UmfangLetzte 3 Monate Nettoentgelt
Ausschlussfrist2 Monate ab Insolvenzereignis
ObergrenzeBeitragsbemessungsgrenze
SozialversicherungsbeiträgeÜbernimmt die Agentur
FinanzierungInsolvenzgeldumlage der Arbeitgeber

Für Beschäftigte ist das Verfahren kostenfrei; finanziert wird das Insolvenzgeld über die Insolvenzgeldumlage, die allein die Arbeitgeber tragen. Wirtschaftlich sind zwei Grenzen wichtig. Sachlich deckt das Insolvenzgeld nur die Entgeltansprüche der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis ab – ältere Rückstände sind Insolvenzforderungen und müssen zur Tabelle angemeldet werden, mit meist geringer Quote. Der Höhe nach ist das berücksichtigte Entgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, 2026 also auf 8.450 Euro monatlich. Am wichtigsten ist aber die zeitliche Grenze: die Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III). Sie läuft ab dem Ereignis selbst, nicht ab Ihrer Kenntnis davon. War die Versäumnis unverschuldet, beginnt die Frist erst mit dem Wegfall des Hindernisses – darauf sollte man sich aber nicht verlassen.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Zwei Monate, und zwar ab dem Ereignis. Die Ausschlussfrist des § 324 Abs. 3 SGB III läuft ab dem Insolvenzereignis, nicht ab dem Tag, an dem Sie davon erfahren. Klären Sie das Datum sofort und tragen Sie sich die Frist ein.

Nicht auf die Bescheinigung warten. Der Insolvenzverwalter braucht oft Wochen für die Insolvenzgeldbescheinigung. Stellen Sie den Antrag vorher und reichen Sie sie nach – sonst verstreicht die Frist, während Sie warten.

Nur drei Monate, und nur die letzten. Ältere Lohnrückstände sind keine Insolvenzgeldansprüche, sondern Insolvenzforderungen. Melden Sie diese zusätzlich zur Insolvenztabelle an; die Quote ist meist gering, aber null ist sie nur ohne Anmeldung.

Der Dreimonatszeitraum hängt am Ereignis. Er bemisst sich nach dem Insolvenzereignis, nicht nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Wer schon vorher ausgeschieden ist, hat unter Umständen einen ganz anderen Zeitraum.

Die Sozialversicherung läuft weiter. Die Agentur übernimmt die Beiträge für den Insolvenzgeldzeitraum, sodass kein Loch im Versicherungsverlauf entsteht. Kontrollieren Sie trotzdem bei der Krankenkasse, ob die Meldung angekommen ist.

Vorfinanzierung ist möglich, aber mit Abtretung. Bei größeren Insolvenzen organisiert der Verwalter oft eine Vorfinanzierung über eine Bank. Dafür treten Sie Ihre Ansprüche ab, und die Agentur muss zustimmen. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Insolvenzgeld ist steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt. Wie das Arbeitslosengeld erhöht es den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte. Rechnen Sie im Folgejahr mit einer möglichen Nachzahlung.

Parallel arbeitsuchend melden. Insolvenzgeld deckt nur die Vergangenheit ab. Für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses brauchen Sie Arbeitslosengeld – und dafür die rechtzeitige Meldung.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Die Zwei-Monats-Frist verpassen. Es ist eine Ausschlussfrist: Danach ist der Anspruch weg. Sie läuft ab dem Insolvenzereignis, nicht ab Ihrer Kenntnis – das ist der Unterschied, an dem die meisten scheitern.

Auf die Insolvenzgeldbescheinigung warten. Der häufigste Grund für versäumte Fristen. Stellen Sie den Antrag sofort und reichen Sie die Bescheinigung nach.

Ältere Lohnrückstände nicht zur Tabelle anmelden. Was älter als die drei Monate vor dem Insolvenzereignis ist, deckt das Insolvenzgeld nicht ab. Ohne Anmeldung zur Insolvenztabelle bekommen Sie darauf gar nichts.

Sich nicht arbeitsuchend melden. Insolvenzgeld ersetzt kein Arbeitslosengeld. Wer die Meldung versäumt, hat nach den drei Monaten eine Lücke plus Sperrzeit.

Eine Vorfinanzierung ungelesen unterschreiben. Sie tritt Ihre Ansprüche ab. Das ist meist sinnvoll, aber prüfen Sie die Bedingungen und vergewissern Sie sich, dass die Agentur zugestimmt hat.

Den Progressionsvorbehalt übersehen. Insolvenzgeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf andere Einkünfte. Die Nachzahlung im Folgejahr überrascht viele.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was deckt das Insolvenzgeld ab?

Die Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis (§ 165 SGB III). Gezahlt wird das Nettoentgelt, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich. Ältere Lohnrückstände sind keine Insolvenzgeldansprüche, sondern Insolvenzforderungen, die zur Tabelle angemeldet werden müssen.

Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?

Zwei Monate ab dem Insolvenzereignis – und das ist eine Ausschlussfrist nach § 324 Abs. 3 SGB III, keine Ordnungsfrist. Entscheidend ist der Tag des Ereignisses, nicht der Tag, an dem Sie davon erfahren haben. War die Versäumnis unverschuldet, beginnt die Zwei-Monats-Frist erst mit dem Wegfall des Hindernisses; darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen.

Was gilt als Insolvenzereignis?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers, die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt. Klären Sie das genaue Datum, denn ab ihm läuft die Frist.

Muss ich auf die Bescheinigung des Insolvenzverwalters warten?

Nein, und Sie sollten es auch nicht. Der Verwalter braucht für die Insolvenzgeldbescheinigung oft mehrere Wochen, während die Zwei-Monats-Frist unabhängig davon weiterläuft. Stellen Sie den Antrag sofort und reichen Sie die Bescheinigung nach – das ist der häufigste Grund für versäumte Fristen.

Bleibt mein Versicherungsschutz bestehen?

Ja. Die Agentur für Arbeit übernimmt für den Insolvenzgeldzeitraum die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, sodass keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht. Prüfen Sie dennoch bei Ihrer Krankenkasse, ob die entsprechenden Meldungen eingegangen sind – bei Betriebsschließungen bleiben Meldungen häufiger aus als sonst.

Was ist eine Insolvenzgeldvorfinanzierung?

Bei größeren Insolvenzen organisiert der Verwalter häufig eine Vorfinanzierung über eine Bank, damit die Löhne früher fließen als die Agentur zahlen kann. Dafür treten Sie Ihre Insolvenzgeldansprüche an die Bank ab, und die Agentur muss der Vorfinanzierung zustimmen. Das ist meist sinnvoll – lesen Sie die Abtretungsvereinbarung aber, bevor Sie unterschreiben.

Ist Insolvenzgeld steuerpflichtig?

Es ist steuerfrei, unterliegt aber wie das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte des Jahres. Im Bezugsjahr entsteht dadurch häufig eine Steuererklärungspflicht und eine Nachzahlung, mit der viele nicht rechnen.

Was passiert nach den drei Monaten?

Insolvenzgeld deckt ausschließlich die Vergangenheit ab. Endet Ihr Arbeitsverhältnis, brauchen Sie für die Zeit danach Arbeitslosengeld. Melden Sie sich deshalb parallel arbeitsuchend – spätestens drei Monate vor dem Ende oder innerhalb von drei Tagen ab Kenntnis – und zum ersten Tag ohne Beschäftigung arbeitslos, damit keine Lücke entsteht.

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden