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Behördengänge Datenschutzbehörde

DSGVO · Datenschutz · Betroffenenrechte

7 Behördengänge verfügbar

Die Datenschutzbehörden überwachen die Einhaltung der DSGVO in Deutschland. Der BfDI (Bundesbeauftragter für Datenschutz) ist für Bundesbehörden zuständig, die 17 Landesdatenschutzbehörden für private Unternehmen sowie für die Behörden ihres Landes und ihrer Kommunen. Bayern unterhält als einziges Bundesland zwei getrennte Stellen.

Alle Beschwerden und Betroffenenrechte sind kostenlos. Bußgelder für Verstöße: bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4) und für schwerere Verstöße bis 20 Mio. EUR oder 4 % (Art. 83 Abs. 5) — maßgeblich ist der höhere Betrag.

Letzte Aktualisierung 27. August 2026
Zuständige Behörde BfDI (Bund) + 17 Landesbehörden
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Datenschutzbehörde, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Beschwerde Kostenlos
Online/Post/E-Mail
Art. 77 DSGVO
Betroffenenrechte Auskunft, Löschung
Widerspruch
Alles kostenlos
Fristen 1 Monat Antwort
72h Datenpanne
Art. 78: drei Monate
Bußgelder Bis 20 Mio. EUR / 4 %
Bzw. 10 Mio. / 2 %
Für Unternehmen
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Datenschutzbehörde

Kostet die DSGVO-Beschwerde etwas?

Nein! Alle Beschwerden und Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch) sind komplett kostenlos.

Wo beschwere ich mich?

BfDI (Bundesbehörden) oder Landesdatenschutzbehörde (private Unternehmen). Sie dürfen sich bei der Behörde Ihres Wohnsitzes beschweren.

Wie lange hat ein Unternehmen für die Auskunft?

1 Monat nach Antrag. Bei Komplexität: max. 3 Monate (muss mitgeteilt werden). Keine Antwort? Beschwerde!

Kann ich Schadensersatz fordern?

Ja, nach Art. 82 DSGVO — einen gesetzlichen Tarif gibt es aber nicht. Der EuGH hat entschieden, dass der Anspruch eine Ausgleichs- und keine Straffunktion hat und die Höhe den vollständigen Ersatz des Schadens nicht übersteigen darf. Auch immaterieller Schaden ist ersatzfähig; die Befürchtung eines Missbrauchs kann genügen, wenn sie im Einzelfall begründet ist.

Was droht Unternehmen bei DSGVO-Verstoß?

Die DSGVO kennt zwei Rahmen: bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes nach Art. 83 Abs. 4 und bis 20 Mio. EUR oder 4 % nach Art. 83 Abs. 5, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Bußgeld fließt in die Staatskasse; Schadensersatz an Betroffene ist davon unabhängig.

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