Behördengänge Datenschutzbehörde
DSGVO · Datenschutz · Betroffenenrechte
Die Datenschutzbehörden überwachen die Einhaltung der DSGVO in Deutschland. Der BfDI (Bundesbeauftragter für Datenschutz) ist für Bundesbehörden zuständig, die 17 Landesdatenschutzbehörden für private Unternehmen sowie für die Behörden ihres Landes und ihrer Kommunen. Bayern unterhält als einziges Bundesland zwei getrennte Stellen.
Alle Beschwerden und Betroffenenrechte sind kostenlos. Bußgelder für Verstöße: bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4) und für schwerere Verstöße bis 20 Mio. EUR oder 4 % (Art. 83 Abs. 5) — maßgeblich ist der höhere Betrag.