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Behördengänge Sozialamt

Soziale Leistungen · Grundsicherung · SGB XII

9 Behördengänge verfügbar

Das Sozialamt ist zuständig für Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Übernahme von Bestattungskosten und weitere soziale Leistungen.

Alle Beratungsleistungen sind kostenlos (Rechtsanspruch nach § 11 SGB XII). Erwerbsfähige Personen erhalten Bürgergeld vom Jobcenter (SGB II). Nicht erwerbsähige und ältere Personen erhalten Sozialhilfe vom Sozialamt (SGB XII).

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Sozialamt der Stadt/des Landkreises
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
AmtsDeutschland.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Bildung & Teilhabe

Eingliederung & Pflege

Sonstige Leistungen

Nützliche Informationen

Beratung Kostenlos (Rechtsanspruch)
§ 11 SGB XII
Auch für Angehörige und Betreuer
Bürgertelefon 115 (bundesweit)
Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr
Weiterleitung an zuständiges Sozialamt
Regelsatz 563 EUR/Monat (Alleinstehende)
+ Kosten der Unterkunft
Regelbedarfsstufe 1 (SGB XII)
Abgrenzung Erwerbsfähig: Bürgergeld (Jobcenter)
Nicht erwerbsfähig/Älter: Sozialamt
Klare gesetzliche Trennung SGB II/XII

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Sozialamt

Wer bekommt Sozialhilfe und wer Bürgergeld?

Erwerbsfähige Personen (mindestens 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig) erhalten Bürgergeld vom Jobcenter (SGB II). Nicht erwerbsfähige Personen erhalten Sozialhilfe vom Sozialamt (SGB XII). Ältere ab Rentenalter: Grundsicherung im Alter.

Wie hoch ist der Regelsatz für Sozialhilfe?

563 EUR pro Monat für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1). Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft (angemessene Warmmiete) und ggf. Mehrbedarfszuschläge.

Ist die Beratung beim Sozialamt kostenlos?

Ja. Sie haben einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beratung beim Sozialamt (§ 11 SGB XII). Auch die Antragstellung für alle Leistungen ist gebührenfrei.

Was ist Wohngeld?

Ein Mietzuschuss (oder Lastenzuschuss für Eigentümer) für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz (2023) profitieren deutlich mehr Menschen. Kein Bürgergeld/Sozialhilfe-Empfänger (Wohnkosten dort bereits enthalten).

Was ist Bildung und Teilhabe (BuT)?

Leistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag: Schulbedarf (195 EUR/Jahr), Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung, Sportverein.

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