Schuldnerberatung (kostenlos beim Sozialamt)
Sozialamt · Sonstige Leistungen

Sozialamt · Sonstige Leistungen
Kostenlose Schuldnerberatung bieten kommunale Sozialämter, Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas, AWO) und Verbraucherzentralen an. Wartezeiten: 2–8 Wochen.
Rufen Sie bei der Beratungsstelle an oder melden Sie sich online an. Bereiten Sie eine Übersicht Ihrer Schulden und Einkünfte vor.
Im Erstgespräch wird Ihre finanzielle Situation analysiert: Einnahmen, Ausgaben, Schulden, Pfändungen. Ein Budgetplan wird erstellt.
Die Beratungsstelle verhandelt mit Ihren Gläubigern: Ratenzahlung, Stundung, Teilerlass. Ziel: außergerichtliche Einigung.
Wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist: Die Beratungsstelle stellt eine Bescheinigung nach § 305 InsO aus, die für den Antrag auf Verbraucherinsolvenz erforderlich ist.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Beratung | Kostenlos (bei anerkannten Beratungsstellen) |
| Insolvenz-Bescheinigung (§ 305 InsO) | Kostenlos (bei anerkannten Stellen) |
| Verbraucherinsolvenzverfahren (Gericht) | Ca. 1.200–1.800 EUR (Stundung möglich bei Mittellosigkeit) |
Ignorieren Sie Mahnungen und Vollstreckungsbescheide nicht. Suchen Sie frühzeitig Beratung — je früher, desto mehr Handlungsoptionen bestehen.
Vorsicht vor kostenpflichtigen Schuldnerberatungen. Anerkannte kostenlose Beratungsstellen (Sozialamt, Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentrale) bieten die gleiche Leistung.