Berät das Sozialamt selbst?
In aller Regel nicht – und das ist gesetzlich so angelegt. § 11 Abs. 4 SGB XII bestimmt: „Ist die Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder andere Fachberatungsstellen geboten, ist auf ihre Inanspruchnahme hinzuwirken." Die Aufgabe des Sozialamts ist also das Hinwirken auf die Fachberatung, nicht die Fachberatung selbst. Geleistet wird sie von anerkannten Beratungsstellen in freier oder kommunaler Trägerschaft – Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer, Verbraucherzentralen und kommunale Stellen –, während das Sozialamt vermittelt und die Beratung für Menschen im Leistungsbezug finanziert. Praktisch heißt das: Sie dürfen dort ausdrücklich danach fragen, statt auf ein Angebot zu warten. Praktisch ändert das wenig an Ihrem Weg: Fragen Sie beim Sozialamt oder beim Bürgerservice nach den Stellen vor Ort, oder wenden Sie sich direkt an einen der genannten Träger. Wichtiger als die Trägerschaft ist eine andere Frage – ob die Stelle Bescheinigungen nach § 305 InsO ausstellen darf, falls eine Privatinsolvenz in Betracht kommt.
Was kostet die Beratung?
Bei anerkannten Stellen nichts – für Menschen im Sozialleistungsbezug ohnehin, weil die Kommunen die Beratung finanzieren, und auch sonst überwiegend kostenfrei oder sehr günstig. Daraus folgt die wichtigste Faustregel dieses Bereichs: Seriöse Schuldnerberatung verlangt keine Vorkasse. Angebote, die für die Vermittlung einer Entschuldung, für einen „Schuldenregulierungsplan" oder für Verhandlungen mit Gläubigern Geld im Voraus fordern, verschlimmern Ihre Lage – Sie zahlen dann für etwas, das Sie kostenlos bekommen könnten, und zwar aus einem Budget, das ohnehin nicht reicht. Auch pauschale Versprechen einer garantierten Schuldenfreiheit sind ein Warnsignal.
Was brauche ich für eine Privatinsolvenz?
Vor allem eine Bescheinigung darüber, dass der außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO verlangt sie „von einer geeigneten Person oder Stelle … auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse" – und nicht jede Beratungsstelle ist dazu befugt. Fragen Sie deshalb ausdrücklich danach, bevor Sie einen Termin annehmen: Bei einer nicht geeigneten Stelle müssen Sie den Versuch später wiederholen, und das kostet Monate. Achten Sie außerdem auf die Frist: Der Einigungsversuch muss „innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag" gescheitert sein – die Bescheinigung trägt den Antrag also nicht unbegrenzt. Der Ablauf: Gläubigerliste, Einigungsversuch, bei Scheitern Bescheinigung, dann zügig Antrag beim Insolvenzgericht.
Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
Das lässt sich nicht allgemein sagen – die Wartezeiten sind regional sehr unterschiedlich und teils erheblich, je nach Zahl der Beratungsstellen und Nachfrage vor Ort. Deshalb der wichtigste praktische Rat: Melden Sie sich an, bevor Sie vorbereitet sind. Der Anmeldezeitpunkt bestimmt Ihren Platz, und die Wartezeit können Sie nutzen, um die Gläubigerliste zu erstellen und die Post zu sortieren – Arbeit, die ohnehin ansteht und die Sie niemandem abnehmen können. Fragen Sie bei der Anmeldung ausdrücklich nach der voraussichtlichen Wartezeit und danach, ob es Eiltermine gibt: Bei drohender Kündigung, Räumung oder Kontopfändung halten die meisten Stellen kurzfristige Kapazitäten frei.
Was ist ein P-Konto und wann brauche ich es?
Ein Pfändungsschutzkonto. Sie können von Ihrer Bank verlangen, Ihr vorhandenes Girokonto in ein solches umzuwandeln – es schützt einen monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen, sodass Miete, Strom und Lebensmittel bezahlt werden können. Der entscheidende Punkt ist der Zeitpunkt: Richten Sie es ein, bevor die erste Kontopfändung eintrifft. Danach ist es zwar weiterhin möglich, aber deutlich mühsamer, und in der Zwischenzeit kommen Sie unter Umständen wochenlang nicht an Ihr Geld. Höhere Freibeträge – etwa für unterhaltsberechtigte Kinder oder bestimmte Sozialleistungen – müssen Sie zusätzlich nachweisen; die Schuldnerberatung stellt die entsprechenden Bescheinigungen aus.
Ich habe Mietschulden — was zuerst?
Mietschulden haben Vorrang vor allem anderen, weil an ihnen die Wohnung hängt und Wohnungsverlust jede Schuldenregulierung um Jahre zurückwirft. Zwei Dinge sofort: Erstens, sagen Sie es beim ersten Kontakt mit der Beratungsstelle und nennen Sie ausdrücklich Kündigung oder Räumungstermin – dafür gibt es Eiltermine. Zweitens, fragen Sie parallel beim Sozialamt nach der Übernahme von Mietschulden: Das SGB XII sieht dafür Möglichkeiten vor, in der Regel als Darlehen, wenn dadurch Wohnungslosigkeit vermieden wird. Warten Sie damit nicht auf den Beratungstermin – bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung zählen Wochen, teils Tage.
Muss ich alle Briefe öffnen?
Ja, und das ist für viele der schwerste Schritt überhaupt. Fristen laufen unabhängig davon, ob ein Brief gelesen wurde: Ein Mahnbescheid, gegen den nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt wird, wird rechtskräftig, und danach lassen sich Einwendungen gegen die Forderung kaum noch geltend machen – auch dann nicht, wenn die Forderung gar nicht bestand. Wenn Ihnen das Öffnen unmöglich erscheint, gibt es einen praktikablen Zwischenweg: Sammeln Sie die ungeöffnete Post in einem Karton und bringen Sie sie ungeöffnet zur Beratungsstelle mit. Dort wird sie gemeinsam mit Ihnen geöffnet und sortiert – das ist ein üblicher Vorgang und niemandem dort unbekannt.
Was passiert in der Beratung?
Zunächst wird die Lage geordnet: alle Forderungen erfasst, geprüft, welche berechtigt und welche womöglich verjährt oder überhöht sind, und berechnet, was Ihnen pfändungsfrei bleibt. Dann folgt die Existenzsicherung – P-Konto, Wohnung, Energieversorgung, laufende Sozialleistungen –, denn ohne stabile Grundlage lässt sich nichts regulieren. Erst danach kommt der außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern: Die Stelle erstellt einen Plan und verhandelt. Gelingt eine Einigung, ist keine Insolvenz nötig. Scheitert sie, wird die Bescheinigung nach § 305 InsO ausgestellt und der Weg ins Verfahren vorbereitet. Rechnen Sie mit mehreren Terminen über einen längeren Zeitraum – das ist normal und kein Zeichen dafür, dass etwas schiefläuft.