Behördengänge Bauamt
Bauordnung · Genehmigungen · Stadtplanung
Baurecht besteht aus zwei Ebenen, und fast alle Missverständnisse entstehen daraus, sie zu vermischen. Das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und steht im Baugesetzbuch: Es sagt, wo gebaut werden darf und in welcher Art und welchem Maß. Das Bauordnungsrecht ist nach Artikel 70 des Grundgesetzes Sache der Länder: Die sechzehn Landesbauordnungen sagen, wie gebaut werden muss und welches Verfahren gilt. Eine Bauordnung des Bundes gibt es nicht.
Ob überhaupt gebaut werden darf, entscheidet die Lage des Grundstücks: im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 BauGB), im Innenbereich (§ 34), wo sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss, oder im Außenbereich (§ 35), wo außer zwölf Gruppen privilegierter Vorhaben fast nichts zulässig ist.
Weil das Verfahren Landesrecht ist, gibt es hier keine bundesweiten Gebühren und keine bundesweiten Fristen. Land und Kommune setzen die Gebühr fest, in aller Regel nach Rohbaukosten oder Bauwert. Was diese Seite dafür liefert, sind die Regeln, die überall gelten — und die Stellen, an denen sie sich unterscheiden.