Bauanzeige
Wenn die Behörde nicht prüft, sondern schweigt
Die Genehmigungsfreistellung — je nach Land Bauanzeige, Freistellungsverfahren oder Kenntnisgabeverfahren genannt — ist der Weg für kleinere und mittlere Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Ihr Kern ist ungewöhnlich: Die Behörde prüft nicht, sie schweigt.
Bei der Genehmigungsfreistellung prüft die Behörde nicht, sondern schweigt: Mit dem Bau darf nach einem Monat ab Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der Gemeinde begonnen werden. Erklärt die Gemeinde innerhalb dieser Frist, dass das Vorhaben ihren Planvorstellungen widerspricht oder die Voraussetzungen nicht vorliegen, ist doch eine Baugenehmigung nötig. Frist und Einzelheiten stehen in der Landesbauordnung.
Damit verschiebt sich etwas Wesentliches: Die Verantwortung für die Einhaltung des Rechts liegt vollständig bei Ihnen und bei der bauvorlageberechtigten Person. Niemand hat vorher geprüft, ob die Abstandsflächen stimmen — und wenn sie es nicht tun, ist das Ergebnis derselbe Schwarzbau wie ohne jedes Verfahren.
