Schwarzbau
Zwei Begriffe entscheiden über alles Weitere
Im Baurecht hängt praktisch alles an zwei Begriffen. Formell illegal ist ein Bau, für den die erforderliche Genehmigung fehlt. Materiell illegal ist er, wenn er gegen das inhaltliche Baurecht verstößt — Abstandsflächen, Festsetzungen des Bebauungsplans, Brandschutz. Beides kann getrennt voneinander vorliegen.
Daraus folgt die entscheidende Unterscheidung: Für eine Nutzungsuntersagung genügt nach herrschender Auffassung bereits die formelle Illegalität — die Behörde muss nicht erst prüfen, ob das Vorhaben genehmigungsfähig wäre. Für eine Beseitigungsanordnung, also den Abriss, braucht es dagegen beides: Der Bau muss ohne Genehmigung errichtet worden sein und darf auch nicht nachträglich genehmigungsfähig sein.
Genau darin liegt der Ausweg. Ist der Bau materiell rechtmäßig — verstößt er also inhaltlich gegen nichts —, kann er über eine nachträgliche Baugenehmigung legalisiert werden. Der Abriss droht nur dort, wo er auch inhaltlich nicht zulässig ist.
