Was kostet es, ein Paket aus dem Ausland zu verzollen?
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es keine Zollfreigrenze von 150 Euro mehr. Stattdessen fällt eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro je Warenkategorie in der Sendung an — bei drei verschiedenen Warenarten also 9 Euro —, dazu die Einfuhrumsatzsteuer von 19 oder 7 Prozent auf Warenwert plus Versand plus Zoll. Geschenksendungen von privat an privat bis 45 Euro bleiben unverändert frei von Zoll und Steuer. Das Entgelt des Zustellers für die Verzollung ist keine Zollgebühr, sondern ein privates Entgelt und bei Selbstverzollung vermeidbar.
Wie viel Bargeld darf ich über die Grenze mitnehmen?
Der Betrag ist unbegrenzt, aber ab 10.000 Euro greift eine Pflicht — und es sind zwei verschiedene. Bei Reisen in oder aus einem Nicht-EU-Staat müssen Sie die Mittel aktiv und unaufgefordert schriftlich oder online anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU besteht nur eine Anzeigepflicht: Sie müssen die Mittel auf Verlangen mündlich angeben. Mitgezählt werden auch Schecks und Edelmetalle. Das Bußgeld reicht bis 1.000.000 Euro.
Was kostet der Import eines Autos?
Aus einem Nicht-EU-Staat 10 % Zoll auf Kaufpreis plus Transport, darauf 19 % Einfuhrumsatzsteuer — bemessen nach Zollwert plus Zoll. Aus der EU kein Zoll. Beim Oldtimer ist es anders, als meist dargestellt: Als Sammlungsstück eingereihte Fahrzeuge sind zollfrei, und ermäßigt ist die Einfuhrumsatzsteuer auf 7 Prozent. Vorausgesetzt sind neben 30 Jahren Alter der weitgehende Originalzustand, das Ende der Produktion und modellgeschichtliche Bedeutung.
Warum verwaltet der Zoll die KFZ-Steuer?
Seit dem 1. Juli 2014 hat die Zollverwaltung die KFZ-Steuer von den Landesfinanzämtern übernommen. Ansprechpartner: Ihr Hauptzollamt.
Kann ich mein Umzugsgut zollfrei einführen?
Ja, und anders als bei allen übrigen Regelungen gibt es hier keine Wertgrenze. Voraussetzung sind nach der VO (EG) Nr. 1186/2009 vier Fristen: mindestens zwölf aufeinander folgende Monate gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb der EU, mindestens sechs Monate Nutzung der Güter vorher, Anmeldung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zuzug und danach zwölf Monate, in denen die Güter nicht ohne vorherige Meldung veräußert werden dürfen.