Bargeld beim Grenzübertritt anmelden
Anmelden oder anzeigen — es hängt davon ab, wohin Sie reisen
Bei 10.000 Euro beginnt eine Pflicht — aber nicht überall dieselbe, und genau das wird regelmäßig verwechselt. Reisen Sie in einen Nicht-EU-Staat oder aus einem solchen ein, besteht eine Anmeldepflicht: Sie müssen die Barmittel von sich aus, unaufgefordert und schriftlich beziehungsweise online bei der zuständigen Zollstelle anmelden. Reisen Sie innerhalb der EU, besteht dagegen nur eine Anzeigepflicht: Sie müssen die Mittel auf Verlangen der Zollbediensteten mündlich angeben.
Der Unterschied ist praktisch bedeutsam. Wer aus Zürich einfliegt und annimmt, es genüge, auf Nachfrage zu antworten, verletzt die Anmeldepflicht — auch dann, wenn niemand gefragt hat. Umgekehrt muss niemand, der von München nach Wien fährt, vorab ein Formular ausfüllen.
Erfasst sind nicht nur Banknoten und Münzen, sondern auch gleichgestellte Zahlungsmittel: Schecks, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Edelmetalle wie Goldmünzen und -barren sowie andere leicht liquidierbare Wertträger. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag, nicht die einzelne Position — und mitreisende Personen dürfen Beträge nicht so aufteilen, dass jeder unter der Schwelle bleibt.
