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Behördengänge Notar

Notariat · Beurkundungen

11 Behördengänge verfügbar

Der Notar ist ein staatlich bestellter, unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er beurkundet Rechtsgeschäfte, beglaubigt Unterschriften und berät unparteiisch alle Beteiligten. Notarielle Beurkundung ist bei vielen Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben: Immobilienkauf, Ehevertrag, GmbH-Gründung.

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich im GNotKG geregelt — Verhandlung ist nicht möglich. Seit Juni 2025: Erhöhung um 6–9%.

Letzte Aktualisierung 27. August 2026
Zuständige Behörde Notariat (freier Beruf, staatlich bestellt)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Notariat, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Terminvereinbarung Meist innerhalb 1–2 Wochen
Entwurf 2 Wochen vorher
Bei Immobilienkauf: 14-Tage-Frist
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Jeder Notar im Amtsbezirk
Kosten GNotKG
Bundesweit einheitlich
Seit 06/2025: +6–9%
Unabhängigkeit Unparteiisch
Berät alle Beteiligten
Staatlich bestellt

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Notar

Was kostet der Notar beim Hauskauf?

Die Notargebühr ist kein Prozentsatz: Sie ergibt sich nach § 34 GNotKG aus dem Geschäftswert über die Tabelle B und ist degressiv. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt die Beurkundung 1.270 Euro (2,0-Gebühr); mit Vollzug und Betreuung (je 0,5) sind es rund 1.905 Euro, also etwa 0,63 Prozent. Die Gebühren des Grundbuchamts und die Grunderwerbsteuer kommen davon getrennt hinzu. Die oft genannten 1 bis 1,5 Prozent beschreiben diese Summe, nicht das Honorar des Notars. Bundesweit einheitlich ist der Betrag in jedem Fall: Nach § 17 BNotO ist der Notar verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren zu erheben.

Was kostet ein Testament beim Notar?

Abhängig vom Vermögen: ca. 165 EUR bei 50.000 EUR, ca. 935 EUR bei 500.000 EUR. Plus 75 EUR Hinterlegung beim Amtsgericht.

Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Dringend empfohlen! Ohne Vollmacht kann niemand für Sie entscheiden — auch nicht Ihr Ehepartner. Kosten: ab 60 EUR (Beglaubigung).

Was kostet eine GmbH-Gründung?

GmbH: ca. 600–800 EUR Notar + 150 EUR Handelsregister. UG (Musterprotokoll): ab ca. 300 EUR.

Kann ich den Notar frei wählen?

Ja. Die Kosten sind bundesweit identisch (GNotKG). Jeder Notar darf aber nur in seinem Amtsbezirk beurkunden.

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