Was gilt ohne Ehevertrag?
Die Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis entsteht dabei kein gemeinsames Vermögen: Die Vermögen bleiben getrennt, jeder verwaltet seines, und niemand haftet allein durch die Ehe für Schulden des anderen. Ausgeglichen wird bei Beendigung der Ehe nur der Zugewinn – also der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs. Für viele Paare ist das eine passende Regelung, und wer nichts vereinbart, hat damit bereits eine getroffen.
Was kostet ein Ehevertrag?
Eine 2,0-Gebühr nach KV 21100 (mindestens 120 Euro), berechnet aus dem gemeinsamen Reinvermögen. Die Bundesnotarkammer nennt als Beispiel 40.000 Euro Vermögen und 290 Euro Gebühr; bei 100.000 Euro wären es 546 Euro. Wie überall im Notarkostenrecht ist der Betrag nicht verhandelbar – § 17 BNotO verpflichtet den Notar zur Erhebung der gesetzlichen Gebühr.
Kann ich einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit schließen?
Ja. § 1408 BGB erlaubt es den Ehegatten, ihre güterrechtlichen Verhältnisse während der Ehe zu regeln. Die verbreitete Vorstellung, ein Ehevertrag müsse vor der Trauung geschlossen werden, trifft nicht zu. In der Praxis ist der spätere Abschluss sogar oft besser: Der konkrete Anlass – eine Unternehmensgründung, eine Erbschaft, ein Umzug ins Ausland – ist dann bekannt, und es fehlt der Zeitdruck kurz vor der Hochzeit, der einen Vertrag angreifbar macht.
Müssen beide gleichzeitig zum Notar?
Ja, zwingend. § 1410 BGB verlangt, dass der Ehevertrag „bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars" geschlossen wird. Getrennte Termine, eine Unterschrift per Post oder eine Vertretung sind ausgeschlossen. Das ist dieselbe Strenge wie beim Erbvertrag und hat denselben Grund: Beide sollen die Belehrung über die Tragweite gleichzeitig hören.
Ist ein Ehevertrag immer wirksam?
Nein, und das wird oft übersehen. Gerichte prüfen Eheverträge im Streitfall daraufhin, ob sie eine Seite einseitig belasten. Kritisch sind vor allem: der Abschluss in einer Zwangslage – etwa kurz vor der Hochzeit oder bei bestehender Schwangerschaft –, ein erhebliches Ungleichgewicht an Information oder Verhandlungsmacht und Regelungen zu Lasten desjenigen, der wegen Kinderbetreuung beruflich zurücksteckt. Daraus folgt eine praktische Konsequenz: Ein ausgewogener Vertrag ist mehr wert als ein maximal einseitiger, weil er im Ernstfall auch hält.
Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft?
In den meisten Fällen die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Sie bleibt beim gesetzlichen Modell, nimmt aber gezielt einzelne Gegenstände aus dem Ausgleich heraus – typischerweise eine Unternehmensbeteiligung oder eine geerbte Immobilie. Damit erreichen Sie den eigentlichen Schutzzweck, ohne den Ausgleich vollständig zu streichen. Die volle Gütertrennung ist der grobe Weg und hat einen wenig bekannten Nachteil: Im Erbfall entfällt die günstige Behandlung des Zugewinnausgleichs, was erbschaftsteuerlich ungünstig sein kann.
Wann ist ein Ehevertrag wirklich sinnvoll?
Wenn es einen konkreten Anlass gibt. Die häufigsten: eine Unternehmensbeteiligung, bei der der Zugewinnausgleich sonst zur Verwertung von Anteilen zwingen kann; sehr ungleiche Vermögen, etwa bei einer geerbten Immobilie; eine zweite Ehe mit Kindern aus erster Verbindung; und Auslandsbezug, wo zunächst das anwendbare Recht geklärt werden muss. Ohne solchen Anlass regelt ein Ehevertrag meist Dinge, die besser ungeregelt geblieben wären.
Kann der Ehevertrag auch Unterhalt und Rente regeln?
Ja, er kann den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich mitregeln – und genau dort prüfen Gerichte am strengsten. Der Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts, insbesondere der Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder, lässt sich nicht beliebig abbedingen. Vereinbarungen, die den betreuenden Elternteil ohne Ausgleich schlechterstellen, halten häufig nicht. Wenn Sie hier etwas regeln wollen, lohnt sich neben der notariellen Beurkundung eine eigene anwaltliche Beratung für jede Seite.