Behördengänge Kirchenaustrittsstelle
Kirchenaustritt · Kirchensteuer
Der Kirchenaustritt wird gegenüber dem Staat erklärt, der Eintritt dagegen gegenüber der Kirche — das ist der Unterschied, aus dem sich alles Weitere ergibt. Welche staatliche Stelle die Austrittserklärung entgegennimmt, bestimmt jedes Bundesland selbst: Das Amtsgericht ist nur in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zuständig, in den übrigen dreizehn Ländern das Standesamt beziehungsweise die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Verbreitete Übersichten ordnen dabei Hessen, Thüringen und den gesamten Norden falsch ein.
Das vollständige Verfahren mit der Übersicht für alle sechzehn Länder steht unter Kirchenaustritt erklären. Diese Seite behandelt, was danach kommt: die steuerlichen und kirchlichen Folgen — und den Weg zurück.
Ersparnis: Bei 60.000 EUR Brutto ca. 1.100 EUR/Jahr Kirchensteuer.