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Behördengänge Kirchenaustrittsstelle

Kirchenaustritt · Kirchensteuer

2 Behördengänge verfügbar

Der Kirchenaustritt wird gegenüber dem Staat erklärt, der Eintritt dagegen gegenüber der Kirche — das ist der Unterschied, aus dem sich alles Weitere ergibt. Welche staatliche Stelle die Austrittserklärung entgegennimmt, bestimmt jedes Bundesland selbst: Das Amtsgericht ist nur in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zuständig, in den übrigen dreizehn Ländern das Standesamt beziehungsweise die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Verbreitete Übersichten ordnen dabei Hessen, Thüringen und den gesamten Norden falsch ein.

Das vollständige Verfahren mit der Übersicht für alle sechzehn Länder steht unter Kirchenaustritt erklären. Diese Seite behandelt, was danach kommt: die steuerlichen und kirchlichen Folgen — und den Weg zurück.

Ersparnis: Bei 60.000 EUR Brutto ca. 1.100 EUR/Jahr Kirchensteuer.

Letzte Aktualisierung 29. August 2026
Zuständige Behörde Amtsgericht in BE, BB und NW · sonst Standesamt
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die für den Kirchenaustritt zuständige Stelle, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Kirchenaustritt

Nützliche Informationen

Gebühr Von 0 bis rund 75 Euro
Je Bundesland, teils je Kommune
Brandenburg und Bremen frei
Wo Amtsgericht: BE, BB, NW
Sonst das Standesamt
Auch schriftlich beglaubigt
Kirchensteuer 8 % in BY und BW
9 % in den übrigen Ländern
Zuschlag auf die Steuer
NICHT online Persönlich Pflicht
Ausweis mitbringen
Bescheinigung aufheben

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Kirchenaustrittsstelle

Was kostet der Kirchenaustritt?

Das setzt jedes Land — in Baden-Württemberg sogar jede Kommune — selbst fest, und die Spanne reicht von gebührenfrei bis rund 75 Euro. Gebührenfrei sind unter anderem Brandenburg und Bremen; Berlin und Nordrhein-Westfalen erheben 30,00 Euro, Hamburg 31,00 Euro, Bayern und Niedersachsen 25,00 Euro. Die vollständige Übersicht für alle sechzehn Länder steht unter Kirchenaustritt erklären.

Kann ich online austreten?

Online nicht — aber „nicht online“ heißt nicht „nur persönlich“. Die Erklärung wird persönlich zur Niederschrift abgegeben oder, in mehreren Ländern, schriftlich mit öffentlich beglaubigter Unterschrift; in Niedersachsen sogar unmittelbar vor einem Notar. Ein formloser Brief oder eine E-Mail genügen dagegen nicht.

Wie viel Kirchensteuer spare ich?

Das lässt sich nicht pauschal beziffern, weil die Kirchensteuer ein Zuschlag auf Ihre Lohn- oder Einkommensteuer ist und nicht auf das Einkommen: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den übrigen Ländern. Der belastbare Ausgangswert steht auf Ihrer Lohnabrechnung. Netto sparen Sie zudem weniger als diesen Betrag, weil die Kirchensteuer bisher als Sonderausgabe Ihre Einkommensteuer gemindert hat.

Ab wann endet die Steuer?

Das hängt vom Bundesland ab. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem Sie ausgetreten sind; in den übrigen Ländern erst mit Ablauf des darauffolgenden Monats. Das Kirchensteuermerkmal wird über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale automatisch angepasst.

Kann ich wieder eintreten?

Ja! Jederzeit bei der Kirchengemeinde. Kostenlos.

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