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Behördengänge TÜV / DEKRA

Fahrzeugprüfung · Gutachten · Sicherheit

11 Behördengänge verfügbar

TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS sind keine Behörden. Die Anlage VIII StVZO überträgt die Hauptuntersuchung zwei privaten, staatlich anerkannten Figuren: den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern der Technischen Prüfstellen und den Prüfingenieuren der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen. Sie bescheinigen — sanktionieren können sie nicht.

Die Rollen sind sauber getrennt, und das erklärt fast alle Missverständnisse zu diesem Thema: Die Prüfstelle prüft. Den Betrieb eines Fahrzeugs untersagen kann nach § 29 StVZO nur „die nach Landesrecht zuständige Behörde“. Das Bußgeld verhängt die Bußgeldstelle. Drei Rollen, drei Adressaten.

Für Personenkraftwagen ist die erste Hauptuntersuchung 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, jede weitere alle 24 Monate. Die Abgasuntersuchung ist dabei kein eigener Termin: Die Anlage VIIIa führt sie als Teil der HU.

Zwei Angaben, die zu diesem Thema überall kursieren, halten der Norm nicht stand: Es gibt keine Punkte in Flensburg für eine überzogene Hauptuntersuchung — der § 29 StVZO steht nicht in der Anlage 13 FeV — und keine erweiterte Untersuchung wegen Verzugs; die Anlage VIII kennt sie nicht. Was es gibt, ist ein gestaffeltes Bußgeld von 15 bis 75 Euro und ein dauerhafter Verlust: Die nächste Frist beginnt mit dem Monat der durchgeführten HU, die überzogenen Monate sind weg.

Die Prüfplakette zeigt das Jahr der nächsten Fälligkeit, und die Farbe folgt der Reihe der Anlage IX StVZO: 2026 blau, 2027 gelb, 2028 braun. Für das H-Kennzeichen gelten 2026 Fahrzeuge ab Baujahr 1996 — die Voraussetzungen stehen in § 2 Nummer 22 FZV, das Verfahren in § 23 StVZO.

Letzte Aktualisierung 29. August 2026
Zuständige Behörde TÜV / DEKRA / GTÜ / KÜS (Prüforganisationen)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht TÜV, DEKRA oder eine andere Prüforganisation, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Gutachten & Bewertung

Nützliche Informationen

Hauptuntersuchung Erste nach 36 Monaten
Dann alle 24 Monate
Plakette 2026 = Blau
Elektrofahrzeuge Keine Abgase zu messen
HU im selben Takt
Kein eigener Tarif
TÜV überziehen 15 bis 75 EUR, gestaffelt
Keine Punkte
Verlorene Monate
Oldtimer 2026 Ab Baujahr 1996
46 EUR/Jahr Steuer
Alle Umweltzonen frei

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu TÜV / DEKRA

Was kostet die HU 2026?

Dazu steht hier bewusst kein bundesweiter Betrag. Die Hauptuntersuchung ist keine Verwaltungsgebühr und hat keine Gebührenordnung: Jede Prüfstelle und jede Überwachungsorganisation kalkuliert selbst. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach dem Gesamtpreis einschließlich Abgasuntersuchung — die ist Teil der HU und kein gesonderter Posten.

Welche Farbe hat die TÜV-Plakette 2026?

Blau. 2027 = Gelb, 2028 = Braun. Die Farbe zeigt das Jahr der nächsten Fälligkeit.

Was passiert, wenn ich den TÜV überziehe?

Weniger, als meist behauptet wird: 15 EUR bis zwei Monate Verzug, 25 EUR über zwei bis vier, 60 EUR über vier bis acht und 75 EUR über acht Monate — ohne Punkte. Keiner dieser Tatbestände trägt eine Eintragung, und der § 29 StVZO steht nicht in der Anlage 13 FeV. Eine erweiterte Hauptuntersuchung wegen Verzugs kennt die Anlage VIII ebenfalls nicht. Der eigentliche Nachteil: Die nächste Frist beginnt mit dem Monat der durchgeführten HU — die überzogenen Monate sind verloren.

Ab wann gibt es das H-Kennzeichen?

Ab 30 Jahren seit der ersten Inverkehrsetzung, für 2026 also Baujahr 1996 oder älter (§ 2 Nummer 22 FZV). Bei der Steuer ist Vorsicht geboten, weil meist nur eine Zahl genannt wird: Nach § 9 Absatz 4 KraftStG beträgt die pauschale Jahressteuer für Personenkraftwagen 191,73 Euro und nur für Krafträder 46,02 Euro. Erhoben wird sie vom Hauptzollamt. Von Umweltzonen sind Oldtimer nach Anhang 3 Nummer 10 der 35. BImSchV ausgenommen.

Braucht mein E-Auto eine AU?

Nein — Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor haben keine Abgase, die zu messen wären. An der Hauptuntersuchung selbst ändert das nichts: Auch Elektrofahrzeuge müssen zur HU, und im selben Takt. Eine bezifferbare Ersparnis lässt sich daraus nicht ableiten, weil die AU ohnehin kein gesondert berechneter Posten ist.

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