Abgasuntersuchung (AU)
Technische Prüfstelle oder Überwachungsorganisation · Anlage VIIIa
Die wichtigste Auskunft zu diesem Thema ist eine Verneinung: Die Abgasuntersuchung ist kein eigener Termin. Die Anlage VIIIa StVZO beschreibt den Umfang der Hauptuntersuchung und führt unter der Umweltbelastung ausdrücklich die Abgase auf. Wer eine AU „zusätzlich“ buchen will, sucht eine Leistung, die im Termin bereits enthalten ist — und wer nach einer eigenen AU-Plakette sucht, sucht ein Dokument, das es nicht mehr gibt.
Ein Satz vorweg, weil er die Rollen richtigstellt: TÜV und DEKRA sind keine Behörden. Die Anlage VIII StVZO überträgt die Hauptuntersuchung zwei privaten, staatlich anerkannten Figuren — den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) der Technischen Prüfstellen und den Prüfingenieuren (PI) der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen. Sie bescheinigen, sie sanktionieren nicht. Wer den Betrieb eines Fahrzeugs untersagen kann, steht in § 29 StVZO und ist eine andere Stelle: „die nach Landesrecht zuständige Behörde“. Das Bußgeld wiederum verhängt die Bußgeldstelle. Drei Rollen, drei Adressaten.
Geprüft wird je nach Fahrzeug auf zwei Wegen, die sich ergänzen. Bei modernen Fahrzeugen wird das Motormanagement- und Abgasreinigungssystem über die Bordelektronik ausgelesen; daneben steht die Messung am Endrohr. Die Anlage VIIIa nennt als Prüfpunkt das „Abgasverhalten — Zulässigkeit“; maßgeblich sind die für das jeweilige Fahrzeug geltenden Grenzwerte, nicht ein einheitlicher Wert für alle.
Praktisch folgt daraus vor allem eins: Ein Fahrzeug mit leuchtender Motorkontrollleuchte oder gespeicherten abgasrelevanten Fehlern kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch — und zwar als Teil der Hauptuntersuchung, mit allen Folgen für die Plakette. Ein Auslesen vor dem Termin ist deshalb die wirksamste Vorbereitung, die es hier gibt.
