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Abgasuntersuchung (AU)

Technische Prüfstelle oder Überwachungsorganisation · Anlage VIIIa

Teil der HUKein eigener TerminVor Ort

Die wichtigste Auskunft zu diesem Thema ist eine Verneinung: Die Abgasuntersuchung ist kein eigener Termin. Die Anlage VIIIa StVZO beschreibt den Umfang der Hauptuntersuchung und führt unter der Umweltbelastung ausdrücklich die Abgase auf. Wer eine AU „zusätzlich“ buchen will, sucht eine Leistung, die im Termin bereits enthalten ist — und wer nach einer eigenen AU-Plakette sucht, sucht ein Dokument, das es nicht mehr gibt.

Ein Satz vorweg, weil er die Rollen richtigstellt: TÜV und DEKRA sind keine Behörden. Die Anlage VIII StVZO überträgt die Hauptuntersuchung zwei privaten, staatlich anerkannten Figuren — den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) der Technischen Prüfstellen und den Prüfingenieuren (PI) der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen. Sie bescheinigen, sie sanktionieren nicht. Wer den Betrieb eines Fahrzeugs untersagen kann, steht in § 29 StVZO und ist eine andere Stelle: „die nach Landesrecht zuständige Behörde“. Das Bußgeld wiederum verhängt die Bußgeldstelle. Drei Rollen, drei Adressaten.

Geprüft wird je nach Fahrzeug auf zwei Wegen, die sich ergänzen. Bei modernen Fahrzeugen wird das Motormanagement- und Abgasreinigungssystem über die Bordelektronik ausgelesen; daneben steht die Messung am Endrohr. Die Anlage VIIIa nennt als Prüfpunkt das „Abgasverhalten — Zulässigkeit“; maßgeblich sind die für das jeweilige Fahrzeug geltenden Grenzwerte, nicht ein einheitlicher Wert für alle.

Praktisch folgt daraus vor allem eins: Ein Fahrzeug mit leuchtender Motorkontrollleuchte oder gespeicherten abgasrelevanten Fehlern kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch — und zwar als Teil der Hauptuntersuchung, mit allen Folgen für die Plakette. Ein Auslesen vor dem Termin ist deshalb die wirksamste Vorbereitung, die es hier gibt.

Letzte Aktualisierung29. August 2026
RechtsgrundlageAnlage VIIIa StVZO
VerifizierungGeprüft an StVZO, Anlage VIII und VIIIa, Bußgeldkatalog und FeV
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht TÜV, DEKRA oder eine andere Prüforganisation, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Eigener TerminNeinTeil der HU
RhythmusMit der HUAlle 24 Monate beim Pkw
Eigene PlaketteNeinNur die HU-Plakette
PreisIm HU-PreisNachfragen lohnt
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Zulassungsbescheinigung Teil I

Aus ihr ergeben sich Motorisierung und Schadstoffklasse — und damit die Grenzwerte, an denen gemessen wird.

Der letzte Untersuchungsbericht

Er zeigt, ob beim letzten Termin bereits abgasrelevante Auffälligkeiten notiert wurden. Diese Punkte werden erneut angesehen.

Belege über Arbeiten an der Abgasanlage

Katalysator, Partikelfilter, Lambdasonde, AGR-Ventil: Rechnungen und Teilenachweise helfen, wenn Bauteile ersetzt wurden — besonders bei nicht originalen Teilen.

Der ausgelesene Fehlerspeicher

Kein Pflichtdokument, aber die wirksamste Vorbereitung. Abgasrelevante Fehler führen zum Nichtbestehen, und sie lassen sich vorher erkennen.

Ein betriebswarmes Fahrzeug

Die Messung setzt Betriebstemperatur voraus. Eine kurze Anfahrt im Kaltlauf ist ein vermeidbarer Grund für auffällige Werte.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Nicht separat buchen

    Die AU ist Teil der Hauptuntersuchung. Ein eigener Termin ist weder nötig noch vorgesehen; im Zweifel fragen Sie nach, was im genannten Preis enthalten ist.

  2. 2

    Vor dem Termin den Fehlerspeicher auslesen lassen

    Abgasrelevante Einträge führen praktisch immer zum Nichtbestehen. Das Auslesen kostet wenig und ersetzt im günstigen Fall eine Nachprüfung.

  3. 3

    Die Motorkontrollleuchte ernst nehmen

    Sie ist kein Hinweis auf Komfortprobleme, sondern in aller Regel abgasrelevant. Mit leuchtender Lampe zur HU zu fahren, ist selten sinnvoll.

  4. 4

    Betriebswarm vorfahren

    Die Werte werden bei Betriebstemperatur gemessen. Planen Sie eine ausreichende Anfahrt ein, statt das Fahrzeug kalt abzustellen.

  5. 5

    Das Ergebnis im Untersuchungsbericht nachlesen

    Die Abgaswerte stehen im Bericht der Hauptuntersuchung. Eine gesonderte Bescheinigung oder Plakette für die AU gibt es nicht.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Einordnung und KostenDie AU hat keinen eigenen Tarif
RechtsgrundlageAnlage VIIIa StVZO
Eigener TerminNicht vorgesehen
Eigene PlaketteNicht vorgesehen
PrüfverfahrenAuslesen und Endrohrmessung
GrenzwerteJe nach Fahrzeug
PreisIm Preis der HU

Weil die AU Teil der Hauptuntersuchung ist, gibt es für sie keinen gesonderten Preis. Sinnvoll ist die Frage, ob der genannte HU-Preis sie einschließt — bei seriösen Angeboten tut er das.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Wer noch nach der AU-Plakette sucht: Es gibt sie nicht mehr. Das Ergebnis wird im Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung ausgewiesen, und am Kennzeichen sitzt nur die HU-Plakette.

Eine leuchtende Motorkontrollleuchte ist der wahrscheinlichste Grund für ein Nichtbestehen im Abgasteil. Sie vor dem Termin zu ignorieren, verlagert das Problem nur — mit dem Unterschied, dass dann eine Nachprüfung dazukommt.

Bei Umbauten an der Abgasanlage zählt nicht nur der Messwert, sondern auch die Zulässigkeit des Bauteils. Ohne Nachweis kann die Plakette selbst dann ausbleiben, wenn die Werte stimmen — dann greift § 19 StVZO und nicht die Messung.

Zu den Preisen steht hier keine Zahl als bundesweiter Betrag. Die Hauptuntersuchung ist keine Verwaltungsgebühr und hat keine Gebührenordnung: Sie wird von der jeweiligen Überwachungsorganisation oder Prüfstelle kalkuliert und unterscheidet sich zwischen Anbietern und Regionen. Verbindlich ist die Auskunft der Stelle, bei der Sie den Termin machen — und sie lohnt sich, weil die Spanne real ist.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Die AU als eigenen Termin buchen. Sie ist nach der Anlage VIIIa Teil der Hauptuntersuchung.

Nach einer AU-Plakette suchen. Das Ergebnis steht im Untersuchungsbericht.

Mit leuchtender Motorkontrollleuchte vorfahren. Abgasrelevante Fehler führen zum Nichtbestehen.

Kalt vorfahren. Gemessen wird bei Betriebstemperatur.

Nicht originale Abgasteile ohne Nachweis verbauen. Dann entscheidet nicht die Messung, sondern § 19 StVZO.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Brauche ich einen eigenen Termin für die Abgasuntersuchung?

Nein. Die Anlage VIIIa StVZO beschreibt den Umfang der Hauptuntersuchung und führt die Abgase unter der Umweltbelastung als Prüfpunkt auf. Die AU ist damit Bestandteil der HU; ein gesonderter Termin ist weder nötig noch vorgesehen.

Gibt es noch eine AU-Plakette?

Nein. Am Kennzeichen sitzt nur die Prüfplakette der Hauptuntersuchung. Das Ergebnis des Abgasteils wird im Untersuchungsbericht ausgewiesen, nicht durch eine eigene Plakette.

Wie wird geprüft?

Auf zwei einander ergänzenden Wegen: durch Auslesen des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems über die Bordelektronik und durch die Messung am Endrohr. Die Anlage VIIIa nennt als Prüfpunkt das Abgasverhalten und dessen Zulässigkeit; maßgeblich sind die für das jeweilige Fahrzeug geltenden Grenzwerte.

Was ist der häufigste Grund fürs Durchfallen?

Gespeicherte abgasrelevante Fehler, meist erkennbar an der leuchtenden Motorkontrollleuchte. Ein Auslesen des Fehlerspeichers vor dem Termin ist deshalb die wirksamste Vorbereitung — es kostet wenig und erspart im günstigen Fall die Nachprüfung.

Was kostet die AU extra?

Nichts, weil sie kein eigener Vorgang ist. Sinnvoll ist die Frage, ob der genannte Preis für die Hauptuntersuchung sie einschließt. Einen amtlichen Tarif gibt es weder für die HU noch für ihre Bestandteile.

Was gilt bei umgebauter Abgasanlage?

Dann zählt neben dem Messwert die Zulässigkeit des Bauteils. Fehlen Teilegutachten, ABE oder eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO, kann die Plakette auch bei einwandfreien Messwerten ausbleiben — es entscheidet dann nicht die Messung, sondern die Betriebserlaubnis.

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