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Hauptuntersuchung (HU)

Technische Prüfstelle oder Überwachungsorganisation · § 29 StVZO

Vor OrtPflicht des HaltersKeine Behörde

Ein Satz vorweg, weil er die Rollen richtigstellt: TÜV und DEKRA sind keine Behörden. Die Anlage VIII StVZO überträgt die Hauptuntersuchung zwei privaten, staatlich anerkannten Figuren — den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) der Technischen Prüfstellen und den Prüfingenieuren (PI) der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen. Sie bescheinigen, sie sanktionieren nicht. Wer den Betrieb eines Fahrzeugs untersagen kann, steht in § 29 StVZO und ist eine andere Stelle: „die nach Landesrecht zuständige Behörde“. Das Bußgeld wiederum verhängt die Bußgeldstelle. Drei Rollen, drei Adressaten.

Die Intervalle stehen in der Anlage VIII StVZO und sind für Personenkraftwagen kurz gefasst: Die erste Hauptuntersuchung ist 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, jede weitere alle 24 Monate. Ein fabrikneuer Pkw wird deshalb ohne HU-Nachweis zugelassen — was gelegentlich für einen Fehler der Zulassungsstelle gehalten wird und keiner ist. Für andere Fahrzeugarten gelten eigene Takte, und manche kennen zusätzlich die Sicherheitsprüfung, die Pkw nicht haben.

Was geprüft wird, steht in der Anlage VIIIa StVZO und ist ein fester Katalog: Bremsanlage, Lenkung, Sichtverhältnisse, lichttechnische Einrichtungen, Achsen, Räder und Reifen, Fahrgestell und Aufbau, Sicherheitsausstattung, Geräusche, Flüssigkeitsverluste und die Umweltbelastung — unter der die Abgase geführt werden. Daraus folgt etwas, das viele nicht wissen: Die Abgasuntersuchung ist kein eigener Termin, sondern Teil dieser Untersuchung.

Die Prüfplakette ist keine Quittung, sondern eine Aussage über einen Zeitpunkt. § 29 StVZO formuliert das genau: Durch sie „wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig … ist“. Sie sagt nichts über den Zustand von morgen — und ersetzt deshalb weder Wartung noch die Verantwortung des Halters zwischen zwei Terminen.

Letzte Aktualisierung29. August 2026
Rechtsgrundlage§ 29 StVZO, Anlage VIII
VerifizierungGeprüft an StVZO, Anlage VIII und VIIIa, Bußgeldkatalog und FeV
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht TÜV, DEKRA oder eine andere Prüforganisation, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Erste HU36 MonateNach Erstzulassung
DanachAlle 24 MonatePkw, Anlage VIII
Wer prüftaaSoP oder PIKeine Behörde
PreisFrei kalkuliertKeine Gebührenordnung
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Zulassungsbescheinigung Teil I

Der frühere Fahrzeugschein. Ohne ihn lässt sich das Fahrzeug nicht zweifelsfrei zuordnen, und die Prüfstelle kann die Untersuchung ablehnen.

Der letzte Untersuchungsbericht

Er zeigt, was beim letzten Mal als geringer Mangel notiert wurde. Das ist kein Formalismus: Genau diese Punkte werden erneut angesehen.

Nachweise über Umbauten

Teilegutachten, ABE oder die Bestätigung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO. Fehlen sie bei erkennbarem Umbau, endet die HU ohne Plakette — nicht wegen eines technischen Mangels, sondern wegen der Papiere.

Ein fahrbereites, zugängliches Fahrzeug

Warnweste und Warndreieck gehören zur Ausstattung, das Reserverad muss erreichbar sein, und der Kofferraum sollte leer genug sein, um den Unterboden und die Bremsen beurteilen zu können.

Kein Termin ohne Vorprüfung der Beleuchtung

Defekte Leuchtmittel sind der häufigste vermeidbare Mangel überhaupt. Sie kosten wenige Euro vorher und eine Nachprüfung hinterher.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Den Fälligkeitsmonat von der Plakette ablesen

    Die Zahl oben auf der Plakette ist der Monat, das Jahr steht in der Mitte. Fällig ist die Untersuchung bis zum Ablauf dieses Monats — nicht am Tag genau.

  2. 2

    Vorher das Offensichtliche prüfen

    Beleuchtung, Reifenprofil, Wischerblätter, Warnweste, Verbandkasten mit gültigem Datum. Diese Punkte entscheiden überproportional oft über Plakette oder Nachprüfung.

  3. 3

    Prüfstelle oder Überwachungsorganisation wählen

    Sie haben die freie Wahl zwischen den anerkannten Anbietern; das Ergebnis ist überall dasselbe, der Preis nicht. Werkstätten bieten die HU häufig im Haus an, weil ein PI dort regelmäßig vorbeikommt.

  4. 4

    Das Ergebnis richtig einordnen

    Fünf Stufen von „ohne Mängel“ bis „verkehrsunsicher“. Bei geringen Mängeln gibt es die Plakette trotzdem; bei erheblichen nicht, und dann läuft ein Monat für die Nachprüfung.

  5. 5

    Den Untersuchungsbericht aufbewahren

    Er ist der Nachweis gegenüber Käufern, Versicherung und bei der Wiederzulassung. Die Plakette allein belegt nur den Termin, nicht den Inhalt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Fristen, Rollen und KostenDie HU ist keine Verwaltungsleistung
Erste HU (Pkw)36 Monate nach Erstzulassung
Folge-HU (Pkw)Alle 24 Monate
DurchführungaaSoP oder Prüfingenieur
AbgasuntersuchungTeil der HU
PreisFrei kalkuliert
BetriebsuntersagungNur durch die Behörde

Anders als bei Anmeldung oder Ummeldung, wo die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr gilt, gibt es für die HU keinen amtlichen Tarif. Vergleichen lohnt sich.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Das Ergebnis kennt fünf Stufen, nicht drei — die Nummern 3.1.4.1 bis 3.1.4.5 der Anlage VIII. Ohne Mängel: Plakette. Geringe Mängel: die Plakette kann trotzdem zugeteilt werden, die Mängel sind aber unverzüglich zu beseitigen. Erhebliche Mängel: keine Plakette, Nachprüfung nötig. Gefährliche Mängel: ebenfalls keine Plakette, mit höherer Dringlichkeit. Und verkehrsunsicher — die schärfste Stufe: Dort ist nach Nummer 3.1.4.5 „die vorhandene Prüfplakette zu entfernen“. Das Fahrzeug verliert seine gültige Plakette also noch auf dem Hof, nicht erst mit Fristablauf.

Die Plakette bescheinigt einen Zeitpunkt, keinen Zustand auf Dauer. Zwischen zwei Terminen bleibt der Halter verantwortlich — das ist der Grund, warum ein bestandener Termin nach einem später entstandenen Mangel niemanden entlastet.

Wer umgebaut hat, klärt die Papiere vor dem Termin. Ohne Teilegutachten, ABE oder Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO endet die HU ohne Plakette, auch wenn technisch alles in Ordnung ist.

Zu den Preisen steht hier keine Zahl als bundesweiter Betrag. Die Hauptuntersuchung ist keine Verwaltungsgebühr und hat keine Gebührenordnung: Sie wird von der jeweiligen Überwachungsorganisation oder Prüfstelle kalkuliert und unterscheidet sich zwischen Anbietern und Regionen. Verbindlich ist die Auskunft der Stelle, bei der Sie den Termin machen — und sie lohnt sich, weil die Spanne real ist.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Den TÜV für eine Behörde halten. Er bescheinigt; untersagen kann den Betrieb nur die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Die Abgasuntersuchung separat suchen. Sie ist Teil der HU, nicht ein zweiter Termin.

Mit defekter Beleuchtung vorfahren. Der häufigste vermeidbare Grund für eine Nachprüfung.

Umbauten ohne Papiere vorführen. Ohne Nachweis gibt es keine Plakette, unabhängig vom technischen Zustand.

Die Plakette für einen Zustandsnachweis halten. Sie gilt dem Zeitpunkt der Untersuchung, sonst nichts.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wann muss ein neues Auto zum ersten Mal zur HU?

Nach 36 Monaten. Die Anlage VIII StVZO sieht für Personenkraftwagen die erste Hauptuntersuchung drei Jahre nach der Erstzulassung vor, danach alle 24 Monate. Ein fabrikneuer Pkw wird deshalb ohne HU-Nachweis zugelassen — das ist kein Versehen der Zulassungsstelle, sondern die Regel.

Ist der TÜV eine Behörde?

Nein. Die Hauptuntersuchung führen nach der Anlage VIII StVZO amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer der Technischen Prüfstellen sowie Prüfingenieure amtlich anerkannter Überwachungsorganisationen durch. Sie bescheinigen den Zustand; den Betrieb eines Fahrzeugs untersagen kann nach § 29 StVZO nur die nach Landesrecht zuständige Behörde, und das Bußgeld verhängt die Bußgeldstelle.

Muss ich die Abgasuntersuchung getrennt machen lassen?

Nein. Die Anlage VIIIa StVZO führt die Abgase unter der Umweltbelastung als Teil des Prüfumfangs der Hauptuntersuchung. Ein eigener AU-Termin ist nicht vorgesehen; der Prüfbericht weist das Ergebnis zusammen aus.

Welche Ergebnisse gibt es?

Fünf: ohne Mängel, geringe Mängel, erhebliche Mängel, gefährliche Mängel und verkehrsunsicher. Bei geringen Mängeln wird die Plakette zugeteilt, die Mängel sind aber zu beseitigen. Bei erheblichen und gefährlichen Mängeln gibt es keine Plakette. Bei „verkehrsunsicher“ ist nach Nummer 3.1.4.5 der Anlage VIII sogar die vorhandene Plakette zu entfernen.

Was kostet die Hauptuntersuchung?

Dazu steht hier bewusst kein bundesweiter Betrag. Die HU ist keine Verwaltungsgebühr und hat keine Gebührenordnung: Jede Prüfstelle oder Überwachungsorganisation kalkuliert selbst, und die Unterschiede zwischen Anbietern und Regionen sind spürbar. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach dem Gesamtpreis einschließlich Abgasuntersuchung.

Wo finde ich den Fälligkeitsmonat?

Auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen: Die oben stehende Zahl bezeichnet den Monat, die große Zahl in der Mitte das Jahr. Fällig ist die Untersuchung bis zum Ablauf dieses Monats. Denselben Termin nennt auch der letzte Untersuchungsbericht.

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