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Behördengänge Deutsche Rentenversicherung

Rente · Rehabilitation · Altersvorsorge

14 Behördengänge verfügbar

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist der größte Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie verwaltet Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Rehabilitationsleistungen für ca. 57 Millionen Versicherte.

Der Beitragssatz beträgt 18,6% des Bruttogehalts (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte). Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren (ab Jahrgang 1964). Die kostenlose Service-Hotline: 0800 1000 4800.

Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 Prozent gestiegen; der aktuelle Rentenwert liegt seither bei 42,52 EUR je Entgeltpunkt und gilt seit der Rentenanpassung 2023 einheitlich in Ost und West. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 8.450 EUR monatlich, die Bezugsgröße 3.955 EUR.

Letzte Aktualisierung 26. August 2026
Zuständige Behörde Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Deutsche Rentenversicherung, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Nützliche Informationen

Service-Hotline 0800 1000 4800 (kostenlos)
Mo–Do 7:30–19:30, Fr 7:30–15:30
Persönliche Beratung in jeder Geschäftsstelle
Online-Portal eservice-drv.de
Rentenauskunft, Anträge, Kontenerklärung
Mit Personalausweis + eID
Regelaltersgrenze 67 Jahre (ab Jahrgang 1964)
Mit 45 Beitragsjahren: ab 65
Antrag 3 Monate vorher stellen
Beitragssatz 18,6% des Bruttogehalts
Arbeitgeber zahlt die Hälfte
Rentenwert: 42,52 EUR (seit 1. Juli 2026, bundeseinheitlich)

Weitere Verfahren

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Deutsche Rentenversicherung

Wann kann ich in Rente gehen?

Regelaltersgrenze: 67 Jahre (ab Jahrgang 1964). Mit 45 Beitragsjahren: ab 65 abschlagsfrei. Mit 35 Jahren: ab 63 mit Abschlägen (0,3% pro Monat vorzeitig).

Wie hoch ist meine Rente?

Abhängig von Ihren Entgeltpunkten × Rentenwert (seit 1. Juli 2026: 42,52 EUR, bundeseinheitlich) × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor. Die genaue Höhe erfahren Sie aus der jährlichen Renteninformation oder einer detaillierten Rentenauskunft.

Wie erreiche ich die DRV?

Kostenlose Service-Hotline: 0800 1000 4800 (Mo–Do 7:30–19:30, Fr 7:30–15:30). Online: eservice-drv.de. Persönlich: In jeder Auskunfts- und Beratungsstelle (Termin empfohlen).

Kann ich neben der Rente arbeiten?

Ja. Seit 2023 gibt es bei der Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Bei der Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin Grenzen: 2026 sind das 20.763,75 EUR im Jahr bei voller und mindestens 41.527,50 EUR bei teilweiser Erwerbsminderung.

Werden Kindererziehungszeiten automatisch erfasst?

Nein. Sie müssen die Anrechnung bei der DRV beantragen (Formular V0800). Pro Kind: 3 Jahre Erziehungszeit (ab 1992), also rund 3 Entgeltpunkte und damit gut 127 EUR/Monat mehr Rente. Für vor 1992 geborene Kinder sind es derzeit 30 Monate; ab 1. Januar 2027 ebenfalls 36 Monate (Mütterrente III).