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Behördengänge Deutsche Rentenversicherung

Rente · Rehabilitation · Altersvorsorge

10 Behördengänge verfügbar

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist der größte Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie verwaltet Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Rehabilitationsleistungen für ca. 57 Millionen Versicherte.

Der Beitragssatz beträgt 18,6% des Bruttogehalts (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte). Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren (ab Jahrgang 1964). Die kostenlose Service-Hotline: 0800 1000 4800.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Nützliche Informationen

Service-Hotline 0800 1000 4800 (kostenlos)
Mo–Do 7:30–19:30, Fr 7:30–15:30
Persönliche Beratung in jeder Geschäftsstelle
Online-Portal eservice-drv.de
Rentenauskunft, Anträge, Kontenerklärung
Mit Personalausweis + eID
Regelaltersgrenze 67 Jahre (ab Jahrgang 1964)
Mit 45 Beitragsjahren: ab 65
Antrag 3 Monate vorher stellen
Beitragssatz 18,6% des Bruttogehalts
Arbeitgeber zahlt die Hälfte
Rentenwert West: 40,79 EUR

Weitere Verfahren

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Deutsche Rentenversicherung

Wann kann ich in Rente gehen?

Regelaltersgrenze: 67 Jahre (ab Jahrgang 1964). Mit 45 Beitragsjahren: ab 65 abschlagsfrei. Mit 35 Jahren: ab 63 mit Abschlägen (0,3% pro Monat vorzeitig).

Wie hoch ist meine Rente?

Abhängig von Ihren Entgeltpunkten × Rentenwert (aktuell 40,79 EUR West) × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor. Die genaue Höhe erfahren Sie aus der jährlichen Renteninformation oder einer detaillierten Rentenauskunft.

Wie erreiche ich die DRV?

Kostenlose Service-Hotline: 0800 1000 4800 (Mo–Do 7:30–19:30, Fr 7:30–15:30). Online: eservice-drv.de. Persönlich: In jeder Auskunfts- und Beratungsstelle (Termin empfohlen).

Kann ich neben der Rente arbeiten?

Ja. Seit 2023 gibt es bei der Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Bei der Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin Grenzen (3/8 der Bezugsgröße).

Werden Kindererziehungszeiten automatisch erfasst?

Nein. Sie müssen die Anrechnung bei der DRV beantragen (Formular V0800). Pro Kind: 3 Jahre Erziehungszeit (ab 1992) = ca. 118 EUR/Monat mehr Rente.

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