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Behördengänge Führerscheinstelle

Fahrerlaubnisbehörde · Straßenverkehrsamt

10 Behördengänge verfügbar

Die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) ist zuständig für die Erteilung, Erweiterung, Umschreibung und den Umtausch von Fahrerlaubnissen. Sie ist in der Regel beim Straßenverkehrsamt oder Landratsamt Ihrer Kommune angesiedelt.

In den meisten Kommunen ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich. Bringen Sie immer einen gültigen Personalausweis und die erforderlichen Unterlagen mit. Der Pflichtumtausch alter Führerscheine läuft bis spätestens 19.01.2033.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Fahrerlaubnisbehörde / Straßenverkehrsamt
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Nützliche Informationen

Zuständigkeit Straßenverkehrsamt / Landratsamt
Ihres Wohnortes
Termin online vereinbaren empfohlen
Bezahlung Bar, EC-Karte, ggf. Überweisung
Je nach Kommune
Gebühren nach GebOSt
Pflichtumtausch Alle alten Führerscheine
Bis spätestens 19.01.2033
Gestaffelt nach Geburts-/Ausstellungsjahr
Wichtige Unterlagen Biometrisches Passfoto (35×45 mm)
Sehtest + Erste-Hilfe-Kurs
Sehtest max. 2 Jahre alt
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Führerscheinstelle

Wie viel kostet der Führerschein insgesamt?

Die Verwaltungsgebühr beträgt ca. 43 EUR. Inklusive Fahrschule, Prüfungen, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs liegen die Gesamtkosten für Klasse B bei ca. 2.500–4.500 EUR. Die Kosten variieren regional stark.

Muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Ja. Alle alten Papier- und Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Es wird keine neue Prüfung verlangt — es ist ein reiner Verwaltungsakt. Gebühr: ca. 25 EUR.

Wie lange kann ich mit meinem ausländischen Führerschein fahren?

EU/EWR-Führerschein: Unbefristet gültig in Deutschland. Nicht-EU: Maximal 6 Monate nach Begründung des Wohnsitzes. Danach ist die Umschreibung Pflicht.

Wann brauche ich eine MPU?

Bei Alkohol am Steuer (ab 1,6 Promille oder Wiederholungstäter), Drogenfahrt, 8 oder mehr Punkte im Fahreignungsregister, oder Straftaten im Straßenverkehr. Kosten: 350–750 EUR.

Was ist die Probezeit?

2 Jahre ab Bestehen der praktischen Prüfung. In dieser Zeit: 0,0 Promille Alkoholgrenze. Bei Verstößen: Nachschulung, Verlängerung auf 4 Jahre oder Entzug.

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