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Behördengänge Führerscheinstelle

Fahrerlaubnisbehörde · Straßenverkehrsamt

12 Behördengänge verfügbar

Die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) ist zuständig für die Erteilung, Erweiterung, Umschreibung und den Umtausch von Fahrerlaubnissen. Sie ist in der Regel beim Straßenverkehrsamt oder Landratsamt Ihrer Kommune angesiedelt.

In den meisten Kommunen ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich. Bringen Sie immer einen gültigen Personalausweis und die erforderlichen Unterlagen mit. Beim Pflichtumtausch alter Führerscheine sind alle vier Papierführerschein-Fristen sowie die erste Kartenführerschein-Frist am 19.01.2026 bereits abgelaufen; die nächste offene Frist ist der 19.01.2027 für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004.

Letzte Aktualisierung 26. August 2026
Zuständige Behörde Fahrerlaubnisbehörde / Straßenverkehrsamt
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Führerscheinstelle, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Zuständigkeit Straßenverkehrsamt / Landratsamt
Ihres Wohnortes
Termin online vereinbaren empfohlen
Bezahlung Bar, EC-Karte, ggf. Überweisung
Je nach Kommune
Gebühren nach GebOSt
Pflichtumtausch Nächste Frist: 19.01.2027
Ausstellungsjahre 2002–2004
Papier: nach Geburtsjahr · Karte: nach Ausstellungsjahr
Wichtige Unterlagen Biometrisches Passfoto (35×45 mm)
Sehtest + Erste-Hilfe-Kurs
Sehtest max. 2 Jahre alt
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Führerscheinstelle

Wie viel kostet der Führerschein insgesamt?

Die Verwaltungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde beträgt 43,90–45,90 EUR; Berlin und München verlangen seit der GebOSt-Änderung zum 01.01.2025 jeweils 45,90 EUR. Hinzu kommen die bundeseinheitlichen Prüfungsgebühren von 24,99 EUR brutto für die Theorieprüfung und 129,83 EUR brutto für die praktische Prüfung der Klasse B. Inklusive Fahrschule, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs liegen die Gesamtkosten bei ca. 2.500–4.500 EUR — regional stark schwankend.

Muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Ja — welche Frist gilt, hängt allein vom Dokument ab. Bei Papierführerscheinen (ausgestellt bis 31.12.1998) zählt das Geburtsjahr; diese vier Fristen (19.07.2022, 19.01.2023, 19.01.2024, 19.01.2025) sind sämtlich abgelaufen, nur für Jahrgänge vor 1953 läuft sie noch bis zum 19.01.2033. Bei Kartenführerscheinen (01.01.1999–18.01.2013) zählt das Ausstellungsjahr in Feld 4a: Die Frist für 1999–2001 endete am 19.01.2026, die nächste offene Frist ist der 19.01.2027 für die Ausstellungsjahre 2002–2004. Eine neue Prüfung wird nicht verlangt. Gebühr: 26,50 EUR.

Wie lange kann ich mit meinem ausländischen Führerschein fahren?

EU/EWR-Führerschein: Unbefristet anerkannt wird die Fahrberechtigung, nicht das Dokument — seit dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet, die Klassen C und D auf höchstens fünf Jahre (§ 23 i. V. m. § 28 FeV). Ein Umtausch ist freiwillig. Drittstaaten: 6 Monate nach Begründung des Wohnsitzes, auf Antrag verlängerbar auf bis zu 12 Monate (§ 29 Abs. 1 FeV). Danach ist die Umschreibung Pflicht.

Wann brauche ich eine MPU?

Bei Alkohol am Steuer (ab 1,6 Promille oder Wiederholungstat, § 13 FeV), bei Cannabis nach dem eigenständigen § 13a FeV, bei sonstigen Drogen nach § 14 FeV, bei 8 oder mehr Punkten (§ 4 Abs. 10 StVG) sowie bei Straftaten im Straßenverkehr. Die MPU-Kosten sind seit dem 01.08.2018 keine staatlich festgesetzte Gebühr mehr, sondern werden von den Begutachtungsstellen frei kalkuliert: 2026 etwa 550–1.000 EUR.

Was ist die Probezeit?

2 Jahre ab Bestehen der praktischen Prüfung. In dieser Zeit: 0,0 Promille Alkoholgrenze. Bei Verstößen: Nachschulung, Verlängerung auf 4 Jahre oder Entzug.

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