Wie viel kostet der Führerschein insgesamt?
Die Verwaltungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde beträgt 43,90–45,90 EUR; Berlin und München verlangen seit der GebOSt-Änderung zum 01.01.2025 jeweils 45,90 EUR. Hinzu kommen die bundeseinheitlichen Prüfungsgebühren von 24,99 EUR brutto für die Theorieprüfung und 129,83 EUR brutto für die praktische Prüfung der Klasse B. Inklusive Fahrschule, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs liegen die Gesamtkosten bei ca. 2.500–4.500 EUR — regional stark schwankend.
Muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?
Ja — welche Frist gilt, hängt allein vom Dokument ab. Bei Papierführerscheinen (ausgestellt bis 31.12.1998) zählt das Geburtsjahr; diese vier Fristen (19.07.2022, 19.01.2023, 19.01.2024, 19.01.2025) sind sämtlich abgelaufen, nur für Jahrgänge vor 1953 läuft sie noch bis zum 19.01.2033. Bei Kartenführerscheinen (01.01.1999–18.01.2013) zählt das Ausstellungsjahr in Feld 4a: Die Frist für 1999–2001 endete am 19.01.2026, die nächste offene Frist ist der 19.01.2027 für die Ausstellungsjahre 2002–2004. Eine neue Prüfung wird nicht verlangt. Gebühr: 26,50 EUR.
Wie lange kann ich mit meinem ausländischen Führerschein fahren?
EU/EWR-Führerschein: Unbefristet anerkannt wird die Fahrberechtigung, nicht das Dokument — seit dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet, die Klassen C und D auf höchstens fünf Jahre (§ 23 i. V. m. § 28 FeV). Ein Umtausch ist freiwillig. Drittstaaten: 6 Monate nach Begründung des Wohnsitzes, auf Antrag verlängerbar auf bis zu 12 Monate (§ 29 Abs. 1 FeV). Danach ist die Umschreibung Pflicht.
Wann brauche ich eine MPU?
Bei Alkohol am Steuer (ab 1,6 Promille oder Wiederholungstat, § 13 FeV), bei Cannabis nach dem eigenständigen § 13a FeV, bei sonstigen Drogen nach § 14 FeV, bei 8 oder mehr Punkten (§ 4 Abs. 10 StVG) sowie bei Straftaten im Straßenverkehr. Die MPU-Kosten sind seit dem 01.08.2018 keine staatlich festgesetzte Gebühr mehr, sondern werden von den Begutachtungsstellen frei kalkuliert: 2026 etwa 550–1.000 EUR.
Was ist die Probezeit?
2 Jahre ab Bestehen der praktischen Prüfung. In dieser Zeit: 0,0 Promille Alkoholgrenze. Bei Verstößen: Nachschulung, Verlängerung auf 4 Jahre oder Entzug.