Führerscheinklasse erweitern
Führerscheinstelle · Erweiterung der Fahrerlaubnis nach § 15 FeV
Eine Erweiterung der Fahrerlaubnis ist die Erteilung einer zusätzlichen Klasse zu einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis – etwa von B auf BE, von B auf C oder von A2 auf A. Rechtlich ist das weder eine Verlängerung noch ein Umtausch, sondern eine eigenständige Erteilung für die neue Klasse: Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Eignung, Mindestalter und Vorbesitz erneut und stellt anschließend einen neuen Kartenführerschein aus, auf dem alle Klassen gemeinsam eingetragen sind. Maßgeblich sind § 15 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für Ausbildung und Prüfung, § 6 FeV für den Umfang der Klassen, § 10 FeV für das Mindestalter und § 23 FeV für die Befristung der Lkw- und Bus-Klassen.
Die Verwaltungsgebühr setzt sich aus zwei Positionen der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zusammen: 5,10 Euro für die Prüfung des Antrags nach Nr. 201 und 35,70 Euro für die Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis nach Nr. 202.1 – zusammen 40,80 Euro. Was Ihre Behörde tatsächlich in Rechnung stellt, kann darüber liegen: Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin nennt 45,10 Euro, die Stadt Brandenburg an der Havel 43,90 Euro zuzüglich 0,80 Euro bei einer Fahrerlaubnis auf Probe. Die Prüfungsgebühren sind dagegen bundeseinheitlich: 24,99 Euro brutto für die Theorie und je nach Klasse 129,83 bis 195,76 Euro brutto für die Praxis.
Diese Seite erklärt, welche Unterlagen die Fahrerlaubnisbehörde verlangt, wann § 15 Abs. 3 FeV Ihnen Theorieprüfung und Ausbildung erspart und wann eine Schlüsselzahl (96, 196 oder 197) günstiger ist als eine ganze neue Klasse. Verwandte Vorgänge: Führerschein Erstantrag, Begleitetes Fahren ab 17, Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis.
