Punkteauskunft in Flensburg
Kraftfahrt-Bundesamt · Fahreignungsregister (FAER)
Die Punkteauskunft ist die kostenlose Selbstauskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER), das ausschließlich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg führt. Nach § 30 Abs. 8 StVG wird der betroffenen Person auf Antrag unentgeltlich Auskunft über den sie betreffenden Registerinhalt und über die Anzahl der Punkte erteilt. Die örtliche Führerscheinstelle erteilt diese Auskunft nicht: Ein Termin dort ist für die Punkteauskunft weder erforderlich noch möglich, denn die Fahrerlaubnisbehörde wird erst tätig, wenn ihr das KBA eine Maßnahme nach § 4 StVG übermittelt.
Drei gleichwertige Wege führen zum Registerauszug: die Online-Auskunft mit der Online-Ausweisfunktion (eID), der schriftliche Antrag per Post und die persönliche Vorsprache in Flensburg. Alle drei sind gebührenfrei, nur online erhalten Sie das Ergebnis sofort als PDF. Der Auszug listet jede Eintragung mit Tattag, Punktebewertung und Tilgungsdatum auf. Das ist entscheidend, weil Ordnungswidrigkeiten je nach Bewertung nach 2 Jahren und 6 Monaten oder erst nach fünf Jahren getilgt werden und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis zehn Jahre im Register bleiben (§ 29 Abs. 1 StVG).
