Bußgeldkatalog verstehen
BKatV · Regelsätze, nicht Endbeträge
Der Bußgeldkatalog ist die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Er ordnet den einzelnen Verstößen Beträge, Punkte und gegebenenfalls ein Fahrverbot zu – und wird dabei fast immer falsch gelesen, weil man die Zahl in der Tabelle für den Endbetrag hält.
Das ist sie nicht. § 3 BKatV nennt sie ausdrücklich Regelsätze, und die bewegen sich in beide Richtungen. Nach oben: „Die Regelsätze, die einen Betrag von mehr als 55 Euro vorsehen, erhöhen sich bei Vorliegen einer Gefährdung oder Sachbeschädigung." Nach unten: Für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmende „ist der Regelsatz um die Hälfte zu ermäßigen".
Der Punkt, der am häufigsten überrascht, steht ebenfalls in § 3: „Etwaige Eintragungen des Betroffenen im Fahreignungsregister sind im Bußgeldkatalog nicht berücksichtigt." Wer schon Voreintragungen hat, kann also mehr zahlen als in der Tabelle steht – die Tabelle bildet den Ersttäter ab.
Und ein Hinweis zur Haltbarkeit jeder Übersicht: Der Katalog ist eine Verordnung und wird geändert. Maßgeblich ist die zur Tatzeit geltende Fassung, nicht die heutige. Jede Tabelle im Netz – auch eine gut gemachte – ist deshalb eine Momentaufnahme.
