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Behördengänge Gesundheitsamt

Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

11 Behördengänge verfügbar

Das Gesundheitsamt ist keine Bundesbehörde. Das Infektionsschutzgesetz definiert es in § 2 Nummer 14 funktional als die nach Landesrecht für die Durchführung dieses Gesetzes bestimmte Behörde — jedes Land entscheidet also selbst, welche Stelle das ist. Daraus folgt die wichtigste Orientierung dieser Seite: Ein Teil der Aufgaben steht im Bundesrecht (Meldewesen, Belehrungen, Hygieneüberwachung, Trinkwasser), der andere im Landesrecht (Schuleingangsuntersuchung, psychiatrische Hilfen, Bestattungswesen). Wer beide Familien vermischt, sucht Vorschriften im falschen Gesetz.

Und für den bundesrechtlichen Teil gilt eine Besonderheit, die fast überall untergeht: Das IfSG arbeitet mit parallelen Katalogen. § 6 listet Krankheiten, § 7 Absatz 1 Erregernachweise — und § 7 Absatz 3 eine dritte, kurze Liste, die nicht an das Gesundheitsamt geht, sondern unmittelbar an das Robert Koch-Institut, pseudonymisiert und mit einer Frist von zwei Wochen statt 24 Stunden. Ebenso getrennt: § 36 Absatz 1 (Überwachung ist Pflicht) und Absatz 2 (Überwachung ist möglich), § 34 Absatz 10a (nur Beratung, kein Bußgeld) und § 20 Absatz 8 (Masernnachweis, bußgeldbewehrt).

In Deutschland gibt es knapp 400 Gesundheitsämter auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte). Sie sind dem jeweiligen Landesgesundheitsministerium unterstellt.

Letzte Aktualisierung 28. August 2026
Zuständige Behörde Nach Landesrecht bestimmte Behörde, § 2 Nr. 14 IfSG
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Gesundheitsamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Nützliche Informationen

Drei Meldekataloge § 6: Krankheiten
§ 7 Abs. 1: Erregernachweise
§ 7 Abs. 3: an das RKI
Zuständigkeit Landkreis oder kreisfreie Stadt
Bei Meldungen: Aufenthaltsort
Nicht der Sitz der Praxis
Rechtsgrundlage Bundesrecht: IfSG, TrinkwV
Landesrecht: Schule, Psychiatrie
§ 2 Nr. 14 IfSG definiert die Behörde
Bußgeldrahmen Allgemein: bis 25.000 Euro
Masernnachweis: bis 2.500 Euro
§ 73 Absatz 2 IfSG

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Gesundheitsamt

Was kostet die Infektionsschutzbelehrung?

Die Gebühr steht in der Gebührenordnung Ihres Landes oder Ihrer Kommune; bundesweit einheitliche Beträge gibt es nicht. Ermäßigungen für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Ehrenamtliche sind verbreitet, müssen aber beantragt werden. Wichtiger als der Betrag ist ohnehin, wofür Sie zahlen: Es ist eine Belehrung, keine Untersuchung. Das Wort „Gesundheitszeugnis“ kommt im Infektionsschutzgesetz nicht vor — es stammt aus dem bis Ende 2000 geltenden Bundes-Seuchengesetz, und jenes Dokument setzte tatsächlich eine ärztliche Untersuchung voraus. Heute wird nicht untersucht, sondern belehrt. Und die Bescheinigung ist unbefristet: Was alle zwei Jahre wiederholt wird, ist die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber, und die kostet nichts.

Wer braucht eine amtsärztliche Untersuchung?

Wer verbeamtet werden soll, wessen Dienstfähigkeit geprüft wird oder wer aus anderem Anlass behördlich begutachtet wird. Die Kosten trägt in der Regel der Dienstherr, der auch den Auftrag erteilt. Der wichtigste Punkt wird dabei fast immer falsch wiedergegeben: Sie erhalten eine Kopie. Nach § 48 Absatz 3 BBG übermittelt die Ärztin oder der Arzt der betroffenen Person ein Doppel der Mitteilung an den Dienstherrn; nur wenn ärztliche Gründe entgegenstehen, geht es an eine benannte Vertrauensperson. An die Behörde selbst gehen nach Absatz 2 zudem nur die tragenden Feststellungen und Gründe, soweit für die Entscheidung erforderlich, und zwar im versiegelten Umschlag — nicht die Krankengeschichte.

Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?

Ja — allerdings nach Landesrecht, nicht nach Bundesrecht: Die Pflicht folgt aus dem Schulgesetz des jeweiligen Landes, weshalb Zeitpunkt, Umfang und Verfahren sich unterscheiden. Für Familien ist sie kostenfrei. Was sie nicht ist: eine Voraussetzung der Einschulung. Über Aufnahme und Zurückstellung entscheidet die Schule nach dem Schulrecht; die Untersuchung liefert dafür eine gesundheitliche Einschätzung und soll vor allem Förderbedarf früh erkennen. Ein auffälliger Befund führt deshalb in aller Regel zu einer Empfehlung, nicht zu einem Ausschluss.

Wer muss Legionellen prüfen lassen?

Nicht wer viele Wohnungen hat — die Zahl der Wohneinheiten steht nicht im Gesetz. § 31 TrinkwV verlangt drei Merkmale zugleich: einen Speicher-Trinkwassererwärmer über 400 Litern oder mehr als drei Liter Inhalt in einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, eine Dusche oder eine andere Einrichtung mit Vernebelung, und das Gebäude ist kein Ein- oder Zweifamilienhaus. Und es gibt zwei Prüftakte: bei gewerblicher Tätigkeit — dem Regelfall der Vermietung — alle drei Jahre, bei öffentlicher Tätigkeit in Kliniken, Heimen, Schulen, Hotels und Sportstätten dagegen jährlich. Der Bußgeldrahmen von bis zu 25.000 Euro folgt aus § 73 IfSG, auf den § 72 TrinkwV verweist.

Ist der Sozialpsychiatrische Dienst kostenlos?

Ja: Beratung, Krisenintervention und Hausbesuche sind kostenfrei, es braucht weder Überweisung noch Versichertenkarte, und es wird nichts mit einer Krankenkasse abgerechnet — dort entsteht also auch kein Vorgang. Alle Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht, und beraten wird ausdrücklich auch, wer als Angehörige kommt. Die häufigste Hemmschwelle beruht dabei auf einem Irrtum: Der Dienst kann niemanden einweisen. Über eine Unterbringung gegen den Willen entscheidet nach Artikel 104 Absatz 2 des Grundgesetzes allein ein Richter, und die Landesgesetze verlangen dafür eine erhebliche gegenwärtige Gefahr, die anders nicht abzuwenden ist.

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