Hygieneüberwachung (Betriebskontrolle)
Gesundheitsamt · Infektionsschutz

Gesundheitsamt · Infektionsschutz
Hygienekontrolleure des Gesundheitsamts erscheinen unangemeldet in Ihrem Betrieb (Gastronomie, Hotel, Pflegeheim, Schule, Kita).
Die Kontrolleure prüfen: Raumhygiene, Kühlung, Personalhygiene, HACCP-Dokumentation, Schädlingsfreiheit, Infektionsschutzbescheinigungen.
Die Ergebnisse werden in einem Kontrollprotokoll festgehalten. Bei Mängeln: Frist zur Behebung.
Bei Beanstandungen müssen die Mängel fristgerecht behoben werden. Eine Nachkontrolle kann angeordnet werden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Routinekontrolle | Kostenlos |
| Nachkontrolle (bei Mängeln) | Ab ca. 50–200 EUR |
| Bußgeld bei schweren Verstößen | Bis 50.000 EUR |
Das HACCP-System ist gesetzlich vorgeschrieben. Fehlende Dokumentation führt zu Beanstandungen.
Infektionsschutzbescheinigungen (§43 IfSG) aller Mitarbeiter müssen jederzeit vorgelegt werden können.
Kühltemperaturen müssen täglich dokumentiert werden. Lücken führen zu Beanstandungen.