Was kostet die Genehmigung?
Das steht in der Gebührenordnung des Landes oder der Satzung des Kreises; einen bundesweiten Tarif gibt es nicht, und die Spannen sind erheblich. Verlässlich kostenlos ist dagegen in aller Regel die Vorabberatung — und sie ist der Teil, der über das Ergebnis entscheidet. Erlaubnispflichtig ist praktisch jede Maßnahme an Substanz oder Erscheinungsbild, bis hin zu Fenstern, Putz und Farbe.
Ist mein Haus automatisch geschützt?
Das hängt vom System des Landes ab. Bei einer deklaratorischen Denkmalliste entsteht die Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes und die Liste dokumentiert sie nur — ein Haus kann dort geschützt sein, ohne verzeichnet zu sein. Bei einer konstitutiven Liste beginnt der Schutz erst mit der bestandskräftigen Eintragung. In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Juni 2022 beides nebeneinander: Baudenkmäler konstitutiv, Bodendenkmäler kraft Gesetzes.
Wie viel Förderung gibt es?
Eine allgemeine «Denkmal-Förderquote» gibt es nicht. Zuschüsse kommen aus verschiedenen Programmen — Land, Kommune, Bund, private Stiftungen, Kreditprogramme — mit jeweils eigener Richtlinie, eigener Quote und eigenen förderfähigen Kosten. Und es sind freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch aus begrenzten Haushaltsmitteln. Sicher ist nur der Zeitpunkt: vor Baubeginn, wobei viele Richtlinien schon den Vertragsschluss als Beginn werten.
Was sind die Steuervorteile?
Für Vermieter der § 7i EStG: «im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent» — zusammen 100 Prozent in zwölf Jahren, aber nicht linear. Für Selbstnutzer der § 10f EStG: zehn Jahre je bis zu 9 Prozent, zusammen 90 Prozent, und nach Absatz 3 nur bei einem Gebäude.
Was ist die wichtigste Bedingung für den Steuervorteil?
Die Abstimmung. Der § 7i verlangt, dass «die Baumaßnahmen in Abstimmung mit der in Absatz 2 bezeichneten Stelle durchgeführt worden sein» müssen, und Absatz 2 macht die Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle zur Voraussetzung — über die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen. Fertige Arbeiten ohne vorherige Abstimmung bekommen diese Bescheinigung nicht, und ohne sie gibt es keinen Abzug.
Darf ich ein Baudenkmal abreißen?
Nur im Ausnahmefall und nur mit Erlaubnis nach dem Recht Ihres Landes. Die Grenze ist bundesweit dieselbe: Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (1 BvL 7/91) sind denkmalschutzrechtliche Regelungen mit Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn sie unverhältnismäßige Belastungen des Eigentümers nicht ausschließen — und eine bloße Entschädigung in Geld genügt nicht. Bleibt keine sinnvolle Nutzung, kommt nur die förmliche Enteignung in Betracht.