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Behördengänge Polizei

Anzeigen · Sicherheit · Strafverfolgung

8 Behördengänge verfügbar

Die Polizei ist zuständig für Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und öffentliche Sicherheit. Strafanzeigen können bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Online-Wache Ihres Bundeslandes erstattet werden — kostenlos und rund um die Uhr.

Im Notfall: 110 (Polizei) oder 112 (Rettungsdienst/Feuerwehr). Die Online-Wache ist in allen 16 Bundesländern verfügbar und ermöglicht Anzeigen bequem von zu Hause.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Landespolizei / Bundespolizei (je nach Delikt)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
AmtsDeutschland.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Online-Service

Dokumente & Genehmigungen

Nützliche Informationen

Notruf 110 (Polizei)
112 (Rettungsdienst)
Nur im Notfall — rund um die Uhr
Online-Wache In allen 16 Bundesländern
24/7 verfügbar
Anzeige bequem von zu Hause
Dienststellen Mo–Fr, Sa teils
Notruf: rund um die Uhr
Adresse der nächsten Dienststelle auf polizei.de
Strafanzeige Kostenlos — immer
Persönlich oder online
Kein Anwalt erforderlich

Weitere Verfahren

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Polizei

Kann ich eine Anzeige online erstatten?

Ja. Über die Online-Wache Ihres Bundeslandes können Sie Strafanzeigen, Diebstahlmeldungen und Verlustanzeigen 24/7 von zu Hause aus erstatten. In allen 16 Bundesländern verfügbar.

Was kostet eine Strafanzeige?

Nichts. Strafanzeigen sind immer kostenlos — egal ob persönlich, telefonisch oder online. Sie benötigen keinen Anwalt. Eine falsche Anzeige ist allerdings strafbar.

Wann rufe ich 110 an?

Bei akuter Gefahr, laufenden Straftaten, Verkehrsunfällen mit Verletzten oder dringenden Notfällen. Nicht für allgemeine Auskünfte — dafür die örtliche Dienststelle kontaktieren.

Muss ich eine Diebstahlanzeige für die Versicherung erstatten?

Die meisten Versicherungen verlangen eine polizeiliche Anzeige als Voraussetzung für die Schadensregulierung. Sie erhalten ein Aktenzeichen, das Sie der Versicherung vorlegen.

Was ist der Unterschied zwischen kleinem und großem Waffenschein?

Kleiner Waffenschein (ca. 50 EUR): Erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Großer Waffenschein: Erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen — wird nur in extremen Ausnahmefällen erteilt.

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