Verkehrsunfall melden / Unfallbericht
Polizei · Anzeigen & Sicherheit

Polizei · Anzeigen & Sicherheit
Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen. Bei Verletzten: Erste Hilfe leisten, 112 anrufen.
110 anrufen. Bei reinem Sachschaden: empfohlen, aber Daten können auch privat getauscht werden.
Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen mit dem Unfallgegner austauschen. Europäischen Unfallbericht ausfüllen.
Die Polizei nimmt den Unfall auf und erstellt einen Bericht. Aktenzeichen für die Versicherung notieren.
Innerhalb von 7 Tagen den Unfall der Kfz-Haftpflichtversicherung melden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Polizeiliche Unfallaufnahme | Kostenlos |
| Unfallflucht (§ 142 StGB) | Strafbar - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
Strafbar nach § 142 StGB - auch bei geringem Schaden. Fahrverbot, Punkte, Versicherung kann regressieren.
Ohne Dokumentation ist die Beweislage für die Versicherung schwierig.
Die Meldepflicht beträgt in der Regel 7 Tage.