Strafanzeige erstatten
Polizei · Anzeigen & Sicherheit

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Sie können jede Dienststelle aufsuchen, unabhängig vom Tatort. Online über die Wache Ihres Bundeslandes.
Beschreiben Sie die Straftat möglichst genau: Was ist passiert, wann, wo, wer war beteiligt?
Übergeben Sie vorhandene Beweise (Fotos, Nachrichten, Dokumente).
Sie erhalten ein Aktenzeichen. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft geführt.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Strafanzeige erstatten | Kostenlos |
| Falsche Anschuldigung (§ 164 StGB) | Strafbar - bis 5 Jahre Freiheitsstrafe |
Bei Antragsdelikten gilt eine 3-Monats-Frist ab Kenntnis der Tat.
Wissentlich falsche Anzeige ist strafbar nach § 164 StGB.