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Diebstahl melden

Polizei · Anzeige, Aktenzeichen und Versicherung

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Der Diebstahl nach § 242 StGB wird von Amts wegen verfolgt: Eine Anzeige genügt, ein zusätzlicher Strafantrag ist grundsätzlich nicht nötig. Anders liegt es beim Haus- und Familiendiebstahl und beim Diebstahl geringwertiger Sachen – dort kommt es auf den Antrag an, weshalb es sich lohnt, ihn bei der Anzeige vorsorglich zu erklären.

Praktisch geht es aber meist um etwas anderes: das Aktenzeichen. Fast jede Hausrat-, Fahrrad- oder Reisegepäckversicherung verlangt eine polizeiliche Anzeige als Voraussetzung für die Regulierung. Ohne sie zahlt sie in der Regel nicht – und zwar unabhängig davon, wie eindeutig der Fall ist.

Ein Punkt, der oft falsch verstanden wird: Die Meldefrist Ihrer Versicherung steht im Vertrag, nicht im Gesetz. Übliche Klauseln verlangen die Anzeige „unverzüglich“ oder binnen weniger Tage. Prüfen Sie Ihre Bedingungen, statt sich auf eine allgemein genannte Zahl zu verlassen – eine gesetzliche Frist für die Diebstahlanzeige gibt es nicht.

Und wenn Ausweisdokumente dabei waren, ist die Anzeige nur die halbe Miete: Die gesetzliche Meldepflicht nach § 27 PAuswG besteht gegenüber der Personalausweisbehörde, also dem Bürgeramt. Die Polizei ersetzt sie nicht.

Letzte Aktualisierung27. August 2026
Rechtsgrundlage§ 242 StGB · § 158 StPO · § 27 PAuswG
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de (konsolidierte Fassung)
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Polizei, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. keine Rechtsberatung. Versicherungsfristen ergeben sich aus Ihrem Vertrag, nicht aus dem Gesetz. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
AnzeigeKostenlosBei jeder Dienststelle
WannSofortBeweise verschwinden schnell
Für die VersicherungAktenzeichenPraktisch immer verlangt
MeldefristLaut VertragNicht gesetzlich geregelt
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Personalausweis oder Reisepass

Zur Aufnahme Ihrer Personalien. Wurde gerade Ihr Ausweis gestohlen, geht es auch ohne – nehmen Sie mit, was Sie haben, etwa Führerschein oder Krankenversicherungskarte. Der fehlende Ausweis ist kein Grund, die Anzeige zu verschieben.

Genaue Beschreibung des Gegenstands

Marke, Modell, Farbe, Größe, Besonderheiten und der geschätzte Wert. Je konkreter, desto eher lässt sich ein sichergestellter Gegenstand später zuordnen – bei allgemeinen Angaben liegen Fundstücke in Asservatenkammern, ohne dass sie jemand zuordnen kann.

Individualnummern

Die Rahmennummer beim Fahrrad, die IMEI beim Handy, Seriennummern bei Elektronik. Das ist der einzige Weg, ein Massenprodukt eindeutig zu identifizieren. Die IMEI zeigt jedes Telefon über die Tastenfolge *#06# an – notieren Sie sie, bevor etwas passiert.

Kaufbelege und Fotos

Rechnung, Kontoauszug, Garantiekarte oder auch nur ein Foto des Gegenstands. Für die Polizei erleichtert es die Identifikation, für die Versicherung ist es häufig die Grundlage der Wertermittlung – ohne Beleg wird meist der Zeitwert geschätzt, und zwar zu Ihren Ungunsten.

Ihre Versicherungsunterlagen

Police oder Vertragsnummer der Hausrat-, Fahrrad- oder Reisegepäckversicherung. Sehen Sie vor dem Termin nach, welche Frist und welche Nachweise Ihr Vertrag verlangt – danach richtet sich, was Sie bei der Anzeige mit aufnehmen lassen sollten.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Bei frischer Tat sofort 110

    Bei akuter Gefahr, einer laufenden Straftat oder Verletzten gilt immer: 110 – bei medizinischen Notfällen 112. Beide Nummern sind rund um die Uhr besetzt und kostenlos. Wenn der Täter noch in der Nähe ist oder Sie ihn beobachten, ist das keine Sache für ein Formular. Gehen Sie kein Risiko ein und stellen Sie niemanden selbst – beschreiben Sie stattdessen so genau wie möglich, was Sie sehen.

  2. 2

    Karten und SIM sperren, bevor Sie etwas anderes tun

    Waren Bank- oder Kreditkarten dabei, sperren Sie sie über den Sperr-Notruf 116 116 – rund um die Uhr, aus dem deutschen Festnetz kostenfrei; aus dem Mobilnetz können Gebühren anfallen. Über dieselbe Nummer lassen sich auch SIM-Karten und Online-Zugänge sperren. Das eilt mehr als die Anzeige.

  3. 3

    Individualnummern zusammensuchen

    Rahmennummer, IMEI, Seriennummer. Suchen Sie in alten Rechnungen, in der Fahrradpass-App, im Kundenkonto des Händlers oder in der Geräteverwaltung Ihres Kontos. Ohne diese Nummer ist ein wiedergefundener Gegenstand praktisch nicht zuzuordnen.

  4. 4

    Anzeige erstatten

    Bei jeder Dienststelle, unabhängig vom Tatort, oder – bei einfach gelagerten Fällen – über die Online-Wache. Diebstahl gehört zu den Delikten, die fast alle Länder online anbieten. Bei Gewaltanwendung, also etwa einem Raub, gilt das ausdrücklich nicht: Dann persönlich oder über 110.

  5. 5

    Aktenzeichen und Bestätigung mitnehmen

    Notieren Sie das Aktenzeichen und bitten Sie um die schriftliche Eingangsbestätigung – nach § 158 Abs. 1 StPO steht sie dem Verletzten auf Antrag zu. Automatisch bekommen Sie sie nicht, und die Versicherung verlangt sie fast immer.

  6. 6

    Versicherung melden — nach den Regeln Ihres Vertrags

    Melden Sie den Schaden mit Aktenzeichen. Welche Frist gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen; üblich ist „unverzüglich“. Reichen Sie die Liste der entwendeten Sachen mit Belegen ein und heben Sie eine Kopie auf.

  7. 7

    Waren Ausweise dabei: zusätzlich zum Bürgeramt

    Die Meldepflicht nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG besteht gegenüber der Personalausweisbehörde. Die Polizeianzeige erfüllt sie nicht. Beantragen Sie dort zugleich das Ersatzdokument.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Was der Diebstahl wirklich kostetDie Anzeige ist kostenlos — die Ersatzdokumente sind es nicht
DiebstahlanzeigeKostenlos
Schriftliche EingangsbestätigungKostenlos, auf Antrag
Sperr-Notruf 116 116Kostenlos aus dem Festnetz
Neuer Personalausweis, ab 2446,00 EUR
Neuer Personalausweis, unter 2427,60 EUR
Neuer Reisepass, ab 24 / unter 2470,00 / 37,50 EUR

Die Anzeige selbst ist kostenlos, und das gilt auch für die Eingangsbestätigung nach § 158 StPO – die Sie allerdings ausdrücklich beantragen müssen. Teuer wird der Ersatz der Dokumente, und hier gilt seit Kurzem etwas Neues: Mit der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (BGBl. 2026 I Nr. 31) sind die Gebühren für den Personalausweis zum 7. Februar 2026 gestiegen – von 37,00 auf 46,00 EUR für Personen ab 24 Jahren und von 22,80 auf 27,60 EUR für jüngere. Der Reisepass blieb dagegen unverändert bei 70,00 beziehungsweise 37,50 EUR. Übersichten, die noch 37,00 EUR für den Ausweis nennen, sind seit Februar überholt. Beachten Sie außerdem, dass seit dem 1. Mai 2025 ein digitales biometrisches Lichtbild vorgeschrieben ist: Papierfotos von zu Hause werden nicht mehr angenommen. Das Bild entsteht entweder in der Behörde oder bei zertifizierten Fotografen und Apotheken; für die Aufnahme in der Behörde kann eine zusätzliche Gebühr anfallen, deren Höhe die Kommunen unterschiedlich regeln.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Karten sperren geht vor Anzeige erstatten. Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr besetzt und sperrt Bankkarten, Kreditkarten, SIM und Online-Zugänge. Aus dem Festnetz kostenfrei, aus dem Mobilnetz können Gebühren anfallen.

Die Versicherungsfrist steht im Vertrag, nicht im Gesetz. Es gibt keine gesetzliche Frist für die Diebstahlanzeige. Was gilt, sagen Ihre Versicherungsbedingungen – meist „unverzüglich“.

Ohne Individualnummer bleibt ein Fund liegen. Rahmennummer, IMEI, Seriennummer sind das Einzige, was ein Massenprodukt eindeutig macht. Notieren Sie sie vorsorglich, nicht erst im Schadensfall.

Die Polizeianzeige ersetzt nicht die Meldung beim Bürgeramt. § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG verpflichtet gegenüber der Personalausweisbehörde – und zwar auch dann, wenn der Ausweis später wieder auftaucht.

Der Personalausweis kostet seit dem 7. Februar 2026 mehr. 46,00 EUR ab 24 Jahren, 27,60 EUR darunter. Der Reisepass blieb bei 70,00 beziehungsweise 37,50 EUR.

Beim Raub gilt der Online-Weg nicht. Sobald Gewalt oder Drohung im Spiel war, ist es kein einfacher Diebstahl mehr: dann persönlich oder über 110.

Beim Haus- und Familiendiebstahl kommt es auf den Antrag an. Ebenso beim Diebstahl geringwertiger Sachen. Erklären Sie den Strafantrag vorsorglich mit – er schadet nie.

Ein digitales biometrisches Lichtbild ist seit dem 1. Mai 2025 Pflicht. Wer mit Papierfotos zum Bürgeramt geht, kommt unverrichteter Dinge wieder – und braucht einen zweiten Termin.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Erst zur Polizei, dann zur Bank. Die Reihenfolge kostet Geld: Solange die Karte nicht gesperrt ist, kann weiter abgebucht werden. Der Anruf bei 116 116 dauert zwei Minuten.

Anzeigen, ohne die Rahmennummer oder IMEI zu kennen. Damit ist ein sichergestelltes Fahrrad oder Handy praktisch nicht zuzuordnen – und liegt beim Fundamt, während Sie es suchen.

Sich auf eine allgemein genannte 48-Stunden-Frist verlassen. Diese Zahl steht in keinem Gesetz. Maßgeblich ist Ihr Versicherungsvertrag, und dessen Klausel kann strenger sein.

Denken, die Polizeianzeige melde den Ausweis automatisch ab. Tut sie nicht. Ohne Meldung beim Bürgeramt bleibt das Dokument im Umlauf und kann missbraucht werden.

Mit den alten Gebühren planen. Wer 37,00 EUR für den Ausweis einrechnet, steht seit Februar 2026 mit neun Euro zu wenig am Schalter.

Papierfotos zum Bürgeramt mitbringen. Seit dem 1. Mai 2025 muss das Lichtbild digital übermittelt werden – aus der Behörde selbst oder von einer zertifizierten Stelle.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Brauche ich für die Versicherung wirklich eine Anzeige?

In aller Regel ja. Hausrat-, Fahrrad- und Reisegepäckversicherungen machen die Regulierung fast immer von einer polizeilichen Anzeige abhängig und verlangen das Aktenzeichen. Das ist eine vertragliche Obliegenheit, kein Gesetz – aber ihre Verletzung kann die Leistung kosten. Bitten Sie deshalb bei der Anzeige gleich um die schriftliche Eingangsbestätigung nach § 158 Abs. 1 StPO; sie steht Ihnen auf Antrag zu und ist gegenüber der Versicherung das sauberste Dokument.

Wie schnell muss ich den Diebstahl melden?

Für die Anzeige gibt es keine gesetzliche Frist – sie ist möglich, solange die Tat nicht verjährt ist. Die Fristen, die im Umlauf sind, stammen aus Versicherungsverträgen: Übliche Klauseln verlangen die Meldung „unverzüglich“ oder innerhalb weniger Tage. Welche Frist für Sie gilt, steht in Ihren Bedingungen; verlassen Sie sich nicht auf eine allgemein genannte Zahl. Unabhängig davon gilt praktisch: sofort. Videoaufzeichnungen werden nach kurzer Zeit überschrieben, und Zeugen erinnern sich mit jedem Tag schlechter.

Was mache ich, wenn mein Personalausweis mitgestohlen wurde?

Zwei Dinge, und beide sind nötig. Die Anzeige bei der Polizei dokumentiert die Tat und bringt das Dokument in die Fahndung. Die gesetzliche Meldepflicht nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG besteht aber gegenüber der Personalausweisbehörde – dem Bürgeramt –, und die Polizeianzeige ersetzt sie nicht. Beantragen Sie dort zugleich den Ersatz. Seit dem 7. Februar 2026 kostet der neue Ausweis 46,00 EUR ab 24 Jahren und 27,60 EUR darunter; der Reisepass blieb bei 70,00 beziehungsweise 37,50 EUR. Und beachten Sie: Das Lichtbild muss seit dem 1. Mai 2025 digital übermittelt werden.

Kann ich einen Diebstahl online anzeigen?

Meistens ja – Diebstahl gehört zu den Delikten, die praktisch alle Online-Wachen anbieten, wobei der Umfang je nach Bundesland verschieden ist. Zwei Einschränkungen sind wichtig. Erstens: Sobald Gewalt oder Drohung im Spiel war, handelt es sich nicht mehr um einfachen Diebstahl, sondern um Raub – und dann verweisen die Polizeien ausdrücklich auf den persönlichen Weg oder den Notruf 110. Zweitens: Wenn Sie den Täter beobachten oder die Tat gerade läuft, ist die 110 der richtige Weg, nicht das Formular.

Was bringt es überhaupt, Diebstahl anzuzeigen?

Drei Dinge, auch wenn der Gegenstand nicht wieder auftaucht. Erstens die Versicherung: ohne Anzeige meist keine Regulierung. Zweitens die Zuordnung bei Sicherstellungen – Polizeidienststellen lagern regelmäßig Gegenstände, die niemand zuordnen kann, weil keine Anzeige mit Individualnummer vorliegt. Drittens die Absicherung gegen Missbrauch: Ein als gestohlen gemeldetes Dokument oder Fahrzeug taucht bei Kontrollen auf, und Sie können belegen, dass Sie es nicht mehr besaßen. Die statistische Aufklärungsquote sagt darüber wenig aus.

Mein Fahrrad wurde gestohlen — was hilft konkret?

Die Rahmennummer. Sie steht meist am Tretlager, an der Sattelstütze oder am Steuerrohr und ist die einzige eindeutige Kennung des Rads. Ohne sie kann ein sichergestelltes Fahrrad Ihnen nicht zugeordnet werden. Hilfreich sind außerdem eine Codierung, wie sie viele Polizeidienststellen und Fahrradclubs anbieten, ein Kaufbeleg und aktuelle Fotos, auf denen Besonderheiten erkennbar sind. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Hausratversicherung Fahrraddiebstahl überhaupt einschließt – häufig braucht es dafür einen gesonderten Baustein und die Einhaltung von Schlossanforderungen.

Mein Handy ist weg — was sollte ich sofort tun?

In dieser Reihenfolge: SIM sperren über den Sperr-Notruf 116 116 oder Ihren Anbieter, damit niemand auf Ihre Kosten telefoniert oder SMS-Bestätigungen abfängt. Dann das Gerät über die Ortungsfunktion Ihres Kontos sperren und Daten löschen. Danach die Passwörter der Konten ändern, die auf dem Gerät angemeldet waren – vor allem E-Mail und Banking. Und erst dann die Anzeige, mit der IMEI: Sie zeigt jedes Telefon über die Tastenfolge *#06# an, weshalb es sich lohnt, sie vorher irgendwo zu notieren.

Muss ich zusätzlich Strafantrag stellen?

Beim gewöhnlichen Diebstahl nach § 242 StGB nicht: Er wird von Amts wegen verfolgt. Es gibt aber Ausnahmen, in denen es auf den Antrag ankommt – vor allem beim Haus- und Familiendiebstahl, also bei Taten innerhalb der Wohngemeinschaft oder der Familie, und beim Diebstahl geringwertiger Sachen. Weil man vorher selten sicher weiß, welcher Fall vorliegt, ist es das Einfachste, den Strafantrag bei der Anzeige vorsorglich ausdrücklich zu erklären und protokollieren zu lassen. Er schadet in keinem Fall.

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