Verlustanzeige aufgeben
Polizei · Verlorene Dokumente und Wertsachen
Ein Verlust ist keine Straftat. Deshalb ist die Verlustanzeige auch keine Strafanzeige, sondern eine Meldung – und sie erfüllt vor allem drei Zwecke: Sie dokumentiert den Zeitpunkt, sie bringt das Dokument zur Fahndung, und sie dient Ihnen als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Der entscheidende Punkt wird fast überall übersehen: Die gesetzliche Meldepflicht besteht nicht gegenüber der Polizei. § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG verpflichtet dazu, „den Verlust des Ausweises und sein Wiederauffinden anzuzeigen“ – und zwar gegenüber der Personalausweisbehörde, also dem Bürgeramt. Die polizeiliche Verlustanzeige ist nützlich, ersetzt diese Meldung aber nicht.
Die zweite Hälfte desselben Satzes ist die, die praktisch nie erwähnt wird: Wenn das Dokument wieder auftaucht, müssen Sie das ebenfalls anzeigen und den Ausweis vorlegen. Ein gesperrter Ausweis, den man einfach wieder einsteckt, bleibt gesperrt – und fällt bei der nächsten Kontrolle auf.
Und bei den Kosten hat sich etwas geändert, das viele Übersichten noch nicht abbilden: Seit dem 7. Februar 2026 kostet der Personalausweis 46,00 EUR statt 37,00 EUR, für unter 24-Jährige 27,60 EUR statt 22,80 EUR. Der Reisepass blieb unverändert.
