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Verlustanzeige aufgeben

Polizei · Verlorene Dokumente und Wertsachen

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Ein Verlust ist keine Straftat. Deshalb ist die Verlustanzeige auch keine Strafanzeige, sondern eine Meldung – und sie erfüllt vor allem drei Zwecke: Sie dokumentiert den Zeitpunkt, sie bringt das Dokument zur Fahndung, und sie dient Ihnen als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Der entscheidende Punkt wird fast überall übersehen: Die gesetzliche Meldepflicht besteht nicht gegenüber der Polizei. § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG verpflichtet dazu, „den Verlust des Ausweises und sein Wiederauffinden anzuzeigen“ – und zwar gegenüber der Personalausweisbehörde, also dem Bürgeramt. Die polizeiliche Verlustanzeige ist nützlich, ersetzt diese Meldung aber nicht.

Die zweite Hälfte desselben Satzes ist die, die praktisch nie erwähnt wird: Wenn das Dokument wieder auftaucht, müssen Sie das ebenfalls anzeigen und den Ausweis vorlegen. Ein gesperrter Ausweis, den man einfach wieder einsteckt, bleibt gesperrt – und fällt bei der nächsten Kontrolle auf.

Und bei den Kosten hat sich etwas geändert, das viele Übersichten noch nicht abbilden: Seit dem 7. Februar 2026 kostet der Personalausweis 46,00 EUR statt 37,00 EUR, für unter 24-Jährige 27,60 EUR statt 22,80 EUR. Der Reisepass blieb unverändert.

Letzte Aktualisierung27. August 2026
Rechtsgrundlage§ 27 PAuswG · Verordnung vom 6.2.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 31)
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de und amtlichen Gebührenmitteilungen
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Polizei, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. keine Rechtsberatung. Gebühren für Ersatzdokumente können kommunal um Zusatzposten ergänzt werden. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
VerlustanzeigeKostenlosErsatzdokument nicht
Gesetzliche MeldungBürgeramt§ 27 PAuswG
FristUnverzüglichAuch beim Wiederfinden
Neuer Ausweis46,00 EURSeit 7. Februar 2026
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Ein anderes Ausweisdokument

Reisepass, Führerschein oder ein sonstiges Dokument mit Lichtbild zur Identifikation. Haben Sie gar nichts mehr, ist das kein Hindernis – sagen Sie es gleich zu Beginn, damit die Identität auf anderem Weg festgestellt werden kann.

Angaben zum verlorenen Gegenstand

Bei Dokumenten: Art, Nummer, ausstellende Behörde und Gültigkeitsdauer, soweit bekannt. Bei Wertsachen: Marke, Modell, Farbe, Besonderheiten. Ein Foto oder eine alte Kopie des Dokuments hilft enorm – deshalb lohnt es sich, Ausweise vorsorglich einmal einzuscannen.

Wo und wann Sie es zuletzt hatten

Der letzte sichere Zeitpunkt und Ort, und die Strecke danach. Das entscheidet darüber, welches Fundbüro in Frage kommt – kommunales Fundbüro, Verkehrsbetrieb, Bahn oder Flughafen führen jeweils eigene Bestände.

Übersicht Ihrer Karten und Zugänge

Was war in der Brieftasche? Bank- und Kreditkarten, Kundenkarten, Krankenversicherungskarte, Schlüssel. Diese Liste bestimmt, was sofort gesperrt werden muss – und das eilt mehr als die Anzeige selbst.

Versicherungsunterlagen bei Wertsachen

Für Hausrat- oder Reisegepäckversicherungen. Beachten Sie dabei: Reine Verluste – also Verlieren ohne Diebstahl – sind oft nicht mitversichert. Prüfen Sie Ihre Bedingungen, bevor Sie mit einer Erstattung rechnen.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuerst sperren, was gesperrt werden kann

    Bank- und Kreditkarten, SIM, Online-Zugänge: Sperr-Notruf 116 116, rund um die Uhr, aus dem deutschen Festnetz kostenfrei – aus dem Mobilnetz können Gebühren anfallen. Das hat Vorrang vor allem anderen, weil hier tatsächlich Geld auf dem Spiel steht.

  2. 2

    Fundbüros prüfen, bevor Sie Ersatz beantragen

    Sehr viele verlorene Gegenstände werden abgegeben. Fragen Sie beim kommunalen Fundbüro, beim Verkehrsbetrieb, bei der Bahn oder am Flughafen nach – jede Stelle führt einen eigenen Bestand, und ein Fund landet dort, wo er gemacht wurde, nicht dort, wo Sie wohnen.

  3. 3

    Verlustanzeige bei der Polizei aufgeben

    Bei jeder Dienststelle, in vielen Ländern auch über die Online-Wache. Sie erhalten eine Verlustbestätigung, die den Zeitpunkt dokumentiert – nützlich gegenüber Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden und als Schutz, falls das Dokument später missbraucht wird.

  4. 4

    Die gesetzliche Meldung beim Bürgeramt machen

    Das ist der Schritt, der wirklich vorgeschrieben ist: § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG verlangt die unverzügliche Anzeige gegenüber der Personalausweisbehörde. Erst damit wird das Dokument ungültig gemeldet. Die Polizeianzeige allein genügt nicht.

  5. 5

    Ersatzdokument beantragen

    Am besten im selben Termin. Seit dem 7. Februar 2026 kostet der Personalausweis 46,00 EUR ab 24 Jahren und 27,60 EUR darunter, der Reisepass unverändert 70,00 beziehungsweise 37,50 EUR. Wenn es eilt, fragen Sie nach dem vorläufigen Personalausweis für 10,00 EUR, der sofort mitgegeben wird.

  6. 6

    An das digitale Lichtbild denken

    Seit dem 1. Mai 2025 muss das biometrische Foto digital übermittelt werden. Papierbilder von zu Hause werden nicht mehr angenommen. Das Bild entsteht in der Behörde oder bei einer zertifizierten Stelle – wer das nicht weiß, braucht einen zweiten Termin.

  7. 7

    Falls es wieder auftaucht: erneut melden

    Dieselbe Vorschrift verlangt, „sein Wiederauffinden anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen“. Ein einmal als verloren gemeldeter Ausweis bleibt sonst ungültig gemeldet und fällt bei Kontrollen auf – auch wenn er längst wieder in Ihrer Tasche steckt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Kosten nach dem VerlustNeue Ausweisgebühren seit dem 7. Februar 2026
Verlustanzeige bei der PolizeiKostenlos
Personalausweis, ab 24 Jahren46,00 EUR
Personalausweis, unter 24 Jahren27,60 EUR
Vorläufiger Personalausweis10,00 EUR
Reisepass, ab 24 / unter 2470,00 / 37,50 EUR
Reiseausweis der Bundespolizei32,00 EUR

Die Verlustanzeige kostet nichts; die Ersatzdokumente schon – und die Beträge haben sich zum 7. Februar 2026 geändert. Grundlage ist die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, veröffentlicht am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 31) und am Folgetag in Kraft getreten. Der Personalausweis kostet seither 46,00 EUR statt 37,00 EUR für Personen ab 24 Jahren und 27,60 EUR statt 22,80 EUR für jüngere; der vorläufige Personalausweis blieb bei 10,00 EUR. Beim Reisepass änderte sich nichts: 70,00 EUR ab 24 Jahren, 37,50 EUR darunter. Neu ist auch die Gebühr für den Reiseausweis, den die Bundespolizei ausstellt, wenn Sie Ihren Pass auf Reisen verloren haben und kurzfristig zurückmüssen: Sie wurde erstmals seit 2002 angehoben und beträgt jetzt 32,00 EUR. Hinzu kommen kommunal unterschiedliche Nebenkosten, etwa für die Aufnahme des seit dem 1. Mai 2025 vorgeschriebenen digitalen Lichtbilds in der Behörde; eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es dafür nicht.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Verlust ist keine Straftat. Die Verlustanzeige ist deshalb keine Strafanzeige – aber sie dokumentiert den Zeitpunkt und schützt Sie, falls das Dokument später missbraucht wird.

Die gesetzliche Meldepflicht besteht gegenüber dem Bürgeramt, nicht gegenüber der Polizei. § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG, und zwar unverzüglich.

Wiederfinden muss man ebenfalls melden. Dieselbe Vorschrift verlangt es und obendrein, den Ausweis vorzulegen. Sonst bleibt er ungültig gemeldet.

Der Personalausweis kostet seit dem 7. Februar 2026 46,00 EUR. 27,60 EUR unter 24 Jahren. Der Reisepass blieb bei 70,00 beziehungsweise 37,50 EUR.

Für Eilige gibt es den vorläufigen Personalausweis für 10,00 EUR. Er wird sofort ausgestellt, ist aber nur begrenzt gültig und nicht überall als Reisedokument anerkannt.

Wer im Ausland den Pass verliert, bekommt bei der Bundespolizei einen Reiseausweis. Er kostet seit Februar 32,00 EUR – die erste Erhöhung seit 2002.

Fragen Sie mehrere Fundbüros ab. Kommune, Verkehrsbetrieb, Bahn und Flughafen führen getrennte Bestände. Der Fund landet dort, wo er gemacht wurde.

Reine Verluste sind oft nicht versichert. Viele Hausrat- und Reisegepäckpolicen decken nur Diebstahl. Prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie mit Erstattung rechnen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Glauben, mit der Polizeianzeige sei der Ausweis abgemeldet. Ist er nicht. Ohne die Meldung beim Bürgeramt bleibt er im Umlauf – und ein gefundener gültiger Ausweis ist ein brauchbares Werkzeug für Identitätsmissbrauch.

Den wiedergefundenen Ausweis einfach weiterbenutzen. § 27 PAuswG verlangt, das Wiederauffinden anzuzeigen und den Ausweis vorzulegen. Sonst steht er weiter als verloren im System.

Karten erst nach dem Behördengang sperren. Der Anruf bei 116 116 dauert zwei Minuten und ist das Einzige an diesem Tag, bei dem jede Stunde zählt.

Mit 37,00 EUR für den neuen Ausweis rechnen. Seit dem 7. Februar 2026 sind es 46,00 EUR. Ratgeber mit der alten Zahl sind seither überholt.

Ein Papierfoto mitbringen. Seit dem 1. Mai 2025 ist das digitale biometrische Lichtbild vorgeschrieben – der Termin ist sonst vergeblich.

Ersatz beantragen, ohne die Fundbüros gefragt zu haben. Ein Anruf spart im günstigen Fall die gesamte Gebühr und den zweiten Termin.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich den Verlust bei der Polizei melden?

Gesetzlich vorgeschrieben ist etwas anderes: § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG verpflichtet Sie, den Verlust der Personalausweisbehörde – also dem Bürgeramt – unverzüglich anzuzeigen. Die polizeiliche Verlustanzeige ist freiwillig, aber sinnvoll: Sie dokumentiert den Zeitpunkt, bringt das Dokument zur Fahndung und ist ein guter Nachweis, falls jemand später damit Missbrauch treibt. Was sie nicht tut, ist die Meldung beim Bürgeramt ersetzen. Machen Sie im Zweifel beides.

Was kostet ein neuer Personalausweis?

Seit dem 7. Februar 2026 46,00 EUR für Personen ab 24 Jahren und 27,60 EUR für jüngere. Zuvor waren es 37,00 beziehungsweise 22,80 EUR – Übersichten mit diesen Zahlen sind überholt. Grundlage ist die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (BGBl. 2026 I Nr. 31). Der Reisepass blieb unverändert bei 70,00 beziehungsweise 37,50 EUR, der vorläufige Personalausweis bei 10,00 EUR. Kommunale Nebenkosten – etwa für die Aufnahme des digitalen Lichtbilds – können hinzukommen und sind nicht bundesweit einheitlich.

Was passiert, wenn ich das Dokument wiederfinde?

Sie müssen es melden. § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG verlangt ausdrücklich, „den Verlust des Ausweises und sein Wiederauffinden anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen“. Der Grund ist praktisch: Ein als verloren gemeldeter Ausweis ist in den Systemen als ungültig hinterlegt. Wer ihn wieder einsteckt und weiterbenutzt, wird bei der nächsten Kontrolle oder beim nächsten Behördengang darauf angesprochen. Haben Sie bereits einen neuen beantragt, ist der alte ohnehin abzugeben.

Brauche ich die Verlustbestätigung für den neuen Ausweis?

Zwingend ist sie in der Regel nicht – das Bürgeramt nimmt Ihre Verlustmeldung selbst entgegen und kann daraufhin den Ersatz ausstellen. Nützlich ist sie trotzdem: Sie belegt ab wann Sie das Dokument nicht mehr besaßen, und genau darauf kommt es an, wenn später jemand damit einen Vertrag abschließt oder sich ausweist. Für Arbeitgeber, Versicherungen und ausländische Behörden ist sie außerdem oft das einzige Papier, das den Vorgang dokumentiert. Wenn Sie ohnehin bei der Polizei sind, lassen Sie sie sich geben.

Ich habe meinen Pass im Ausland verloren — was jetzt?

Wenden Sie sich an die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat: Dort erhalten Sie ein Ersatzdokument für die Rückreise. An der Grenze und bei der Einreise ist die Bundespolizei zuständig, die einen Reiseausweis ausstellen kann; dessen Gebühr wurde erstmals seit 2002 angehoben und beträgt seit Februar 2026 32,00 EUR. Melden Sie den Verlust zusätzlich vor Ort bei der örtlichen Polizei – viele Konsulate verlangen diese Anzeige – und nach der Rückkehr beim Bürgeramt, damit die gesetzliche Meldepflicht erfüllt ist.

Kann ich die Verlustanzeige online machen?

In vielen Bundesländern ja, denn die Verlustanzeige gehört zu den einfach gelagerten Vorgängen, für die sich das Formular gut eignet. Der Umfang der Online-Wachen ist allerdings je nach Land verschieden – prüfen Sie das Portal Ihres Landes. Unabhängig davon bleibt die Meldung beim Bürgeramt nötig, und dort brauchen Sie für den Ersatzantrag ohnehin einen Termin: Das Lichtbild muss seit dem 1. Mai 2025 digital erfasst werden, und das geht nicht aus der Ferne.

Zahlt die Versicherung bei Verlust?

Häufig nicht. Hausrat- und Reisegepäckversicherungen decken typischerweise Diebstahl, nicht das bloße Verlieren; manche schließen „Abhandenkommen“ ausdrücklich aus. Das ist der praktische Unterschied zwischen den beiden Anzeigen: Wurde Ihnen etwas weggenommen, ist es eine Straftat und Sie erstatten Anzeige. Haben Sie es verloren, ist es keine – und die Versicherung stellt sich oft entsprechend. Prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie mit einer Erstattung planen, und schildern Sie den Hergang gegenüber beiden Stellen so, wie er war.

Wie lange dauert der neue Ausweis?

Für die Herstellung rechnen die Behörden üblicherweise mit mehreren Wochen; eine bundesweit verbindliche Frist gibt es nicht, und die Bearbeitungszeit hängt von der Kommune und der Auslastung ab. Wenn Sie das Dokument sofort brauchen – etwa für eine Reise oder einen Vertragsabschluss –, fragen Sie nach dem vorläufigen Personalausweis für 10,00 EUR: Er wird direkt am Schalter ausgestellt. Beachten Sie aber, dass er nur kurz gültig ist, keine Online-Ausweisfunktion hat und nicht in allen Staaten als Reisedokument akzeptiert wird.

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