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Behördengänge Familienkasse

Kindergeld · Elterngeld · Familienleistungen

8 Behördengänge verfügbar

Die Familienkasse ist eine Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit und zuständig für die Auszahlung von Kindergeld (259 EUR/Kind/Monat) und Kinderzuschlag. Für öffentlich Bedienstete ist die Familienkasse des Arbeitgebers zuständig.

Darüber hinaus finden Sie hier Informationen zu Elterngeld (65–67% des Nettoeinkommens, max. 1.800 EUR), Elternzeit (bis 36 Monate, Kündigungsschutz), Mutterschaftsgeld und Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Die kostenlose Hotline erreichen Sie unter 0800 4 555530.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
AmtsDeutschland.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kindergeld

Elterngeld & Elternzeit

Mutterschutz

Unterhaltsleistungen

Steuerliche Vorteile

Nützliche Informationen

Kindergeld 259 EUR pro Kind pro Monat
Seit Januar 2026 einheitlich
Rückwirkend max. 6 Monate
Service-Hotline 0800 4 555530 (kostenlos)
Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr
Kindergeld + Kinderzuschlag
Online-Portal familienkasse.de
Anträge und Änderungen online
App Kindergeld verfügbar
Elterngeld 65–67% des Nettoeinkommens
Max. 1.800 EUR/Monat, min. 300 EUR
Antrag bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Familienkasse

Wie viel Kindergeld gibt es?

259 EUR pro Kind pro Monat (seit Januar 2026 einheitlich für alle Kinder). Das Kindergeld wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Der Auszahlungstermin richtet sich nach Ihrer Kindergeldnummer.

Bis wann bekomme ich Kindergeld?

Bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Darüber hinaus bis 25, wenn das Kind in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst ist. Bei Arbeitslosigkeit des Kindes bis 21. Rückwirkend max. 6 Monate.

Wie hoch ist das Elterngeld?

65–67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Mindestens 300 EUR, maximal 1.800 EUR/Monat. Bei Geringverdienern (unter 1.000 EUR netto) steigt die Rate auf bis zu 100%.

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld: Voller Betrag für 12+2 Monate. ElterngeldPlus: Halber Betrag für doppelten Zeitraum — ideal bei Teilzeitarbeit. Frei kombinierbar.

Kann der Arbeitgeber Elternzeit ablehnen?

Nein. Elternzeit ist ein Rechtsanspruch nach dem BEEG. Der Arbeitgeber muss sie gewähren. Anmeldefrist: 7 Wochen vor Beginn, schriftlich mit Unterschrift (nicht per E-Mail).

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