Unterhaltsvorschuss beantragen
Jugendamt · nicht die Familienkasse
Zuerst die Zuständigkeit: Unterhaltsvorschuss beantragen Sie beim Jugendamt, nicht bei der Familienkasse. Er springt ein, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt – der Staat tritt in Vorleistung und holt sich das Geld beim Unterhaltspflichtigen zurück.
Die Höhe folgt aus zwei Vorschriften. § 1 MinUhV legt den Mindestunterhalt fest: seit dem 1. Januar 2026 sind das 486 Euro in der ersten, 558 Euro in der zweiten und 653 Euro in der dritten Altersstufe. Davon zieht § 2 UhVorschG das Kindergeld ab.
Und hier liegt die Besonderheit, die regelmäßig für Enttäuschung sorgt: Abgezogen wird „das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld" – also der volle Betrag von 259 Euro. Beim normalen Barunterhalt wird dagegen nur die Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Der Unterhaltsvorschuss fällt deshalb niedriger aus, als viele nach einem Blick in die Unterhaltstabelle erwarten.
Für 2026 ergibt das 227, 299 und 394 Euro. Diese Werte sind gegenüber 2025 unverändert, weil Mindestunterhalt und Kindergeld beide um genau vier Euro gestiegen sind.
