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Behördengänge IHK (Industrie- und Handelskammer)

Ausbildung · Prüfungen · Außenhandel · Gründung

8 Behördengänge verfügbar

Die IHK ist keine Stelle, zu der man geht — sie ist eine Körperschaft, der man bereits angehört. Nach § 2 Absatz 1 IHKG gehören ihr natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen an, die im Bezirk der Kammer eine Betriebsstätte unterhalten und zur Gewerbesteuer veranlagt sind. Ohne Antrag, ohne Beitritt — und ohne die Möglichkeit auszutreten. Aus diesen beiden Merkmalen ergibt sich auch, wer nicht dazugehört: Freie Berufe, weil sie kein Gewerbe betreiben, und das zulässungspflichtige Handwerk, das der Handwerkskammer zugeordnet ist — bei Mischbetrieben kann allerdings eine Zugehörigkeit zu beiden entstehen.

Das Zweite, was diese Entität ordnet: Das meiste hier ist kein Service, sondern eine Pflicht oder eine Tür. Der Ausbildungsvertrag muss eingetragen sein, sonst gibt es keine Zulassung zur Prüfung. Und ein Streit aus einem laufenden Ausbildungsverhältnis kann nicht vor Gericht, solange der Schlichtungsausschuss ihn nicht verhandelt hat — § 111 Absatz 2 ArbGG formuliert das ohne Ausnahme.

Bei den Gebühren gilt durchgehend dasselbe: Prüfungs-, Eintragungs- und Bescheinigungsgebühren stehen in der Gebührenordnung der jeweiligen Kammer, der Beitrag in ihrer Wirtschaftssatzung. Bundesweite Beträge gibt es nicht — bundesweit gelten dagegen die Befreiungen des § 3 Absatz 3 IHKG, und die werden regelmäßig übersehen.

Letzte Aktualisierung 30. August 2026
Zuständige Behörde Industrie- und Handelskammer (IHK) am Unternehmensstandort
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die IHK, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Nützliche Informationen

Ausbildung Vertragseintragung
Zwischen- + Abschlussprüfung
Kostenlos für Azubis
Sachkunde § 34a GewO, vor der IHK
Gebühr nach Kammersatzung
Zuverlässigkeit über das Bewacherregister
Gründung Beratung meist kostenfrei
Stellungnahme ist ein eigener Vorgang
Eine von mehreren fachkundigen Stellen
Export Ursprungszeugnis
Gebühr nach Kammersatzung
Elektronisch meist günstiger
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu IHK (Industrie- und Handelskammer)

Was macht die IHK?

Sie führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und nimmt die Prüfungen ab, prüft die Ausbildereignung und die Sachkunde nach § 34a GewO, stellt Ursprungszeugnisse aus, berät bei der Gründung und unterhält — wo sie einen gebildet hat — den Schlichtungsausschuss für Ausbildungsstreitigkeiten. Das meiste davon ist kein freiwilliges Angebot, sondern eine gesetzliche Aufgabe.

Muss ich IHK-Mitglied werden?

Sie werden es gar nicht — Sie sind es. Nach § 2 Absatz 1 IHKG gehören der Kammer alle an, die im Bezirk eine Betriebsstätte unterhalten und zur Gewerbesteuer veranlagt sind; einen Beitritt gibt es nicht und deshalb auch keinen Austritt. Den Beitrag aus Grundbeitrag und Umlage setzt jede Kammer selbst fest. Bundesweit gelten dagegen die Befreiungen des § 3 Absatz 3 IHKG: bis 5.200 Euro Gewerbeertrag für nicht eingetragene natürliche Personen und Personengesellschaften, und für Gründer eine Entlastung über vier Jahre — zwei ohne Grundbeitrag und Umlage, zwei weitere ohne Umlage, bei höchstens 25.000 Euro Gewerbeertrag und weiteren Bedingungen.

Was kostet die Sachkundeprüfung § 34a?

Das legt jede Kammer in ihrer Gebührenordnung fest — der § 34a GewO enthält keine Gebührenregelung, und kursierende bundesweite Beträge sind Näherungen aus einzelnen Kammern. Wichtiger als der Preis ist ohnehin die Abgrenzung: Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben und den Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken reicht die Unterrichtung nicht — dort ist die Prüfung vor der IHK verlangt.

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