Behördengänge SCHUFA
Kreditwürdigkeit · Bonität · Datenschutz
Die SCHUFA Holding AG ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei; nach eigenen Angaben speichert sie Bonitätsdaten von über 68 Millionen Personen, und ihre Bewertungen beeinflussen Kredit-, Miet- und Mobilfunkverträge.
Eine Klarstellung vorweg, weil sie den ganzen Weg bestimmt: Die SCHUFA ist keine Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Es gibt hier keinen Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Sinn – Ihre Rechte sind die der Datenschutz-Grundverordnung, und wenn niemand reagiert, ist Ihre Anlaufstelle die Datenschutzaufsichtsbehörde, die Sie nach Art. 77 DSGVO an Ihrem eigenen Wohnort anrufen können.
Das wichtigste Recht kostet nichts: Nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Kopie aller gespeicherten Daten. Und für die Prüfung eines Negativeintrags gibt es einen konkreten gesetzlichen Maßstab statt eines Bauchgefühls: § 31 Abs. 2 BDSG lässt eine Forderung nur unter engen Voraussetzungen zu – unter anderem zwei schriftliche Mahnungen, vier Wochen Abstand, vorherige Unterrichtung und dass Sie die Forderung nicht bestritten haben.
Seit dem 17. März 2026 gibt es ein neues Scoremodell mit einer Skala von 100 bis 999 Punkten und zwölf benannten Kriterien sowie einen kostenlosen digitalen Zugang. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Die Umstellung läuft bis 2028, und bis dahin wählt jedes Unternehmen selbst, welchen Score es abfragt – und die Gewichtung der Kriterien ist nicht öffentlich.