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Behördengänge SCHUFA

Kreditwürdigkeit · Bonität · Datenschutz

8 Behördengänge verfügbar

Die SCHUFA Holding AG ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei; nach eigenen Angaben speichert sie Bonitätsdaten von über 68 Millionen Personen, und ihre Bewertungen beeinflussen Kredit-, Miet- und Mobilfunkverträge.

Eine Klarstellung vorweg, weil sie den ganzen Weg bestimmt: Die SCHUFA ist keine Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Es gibt hier keinen Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Sinn – Ihre Rechte sind die der Datenschutz-Grundverordnung, und wenn niemand reagiert, ist Ihre Anlaufstelle die Datenschutzaufsichtsbehörde, die Sie nach Art. 77 DSGVO an Ihrem eigenen Wohnort anrufen können.

Das wichtigste Recht kostet nichts: Nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Kopie aller gespeicherten Daten. Und für die Prüfung eines Negativeintrags gibt es einen konkreten gesetzlichen Maßstab statt eines Bauchgefühls: § 31 Abs. 2 BDSG lässt eine Forderung nur unter engen Voraussetzungen zu – unter anderem zwei schriftliche Mahnungen, vier Wochen Abstand, vorherige Unterrichtung und dass Sie die Forderung nicht bestritten haben.

Seit dem 17. März 2026 gibt es ein neues Scoremodell mit einer Skala von 100 bis 999 Punkten und zwölf benannten Kriterien sowie einen kostenlosen digitalen Zugang. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Die Umstellung läuft bis 2028, und bis dahin wählt jedes Unternehmen selbst, welchen Score es abfragt – und die Gewichtung der Kriterien ist nicht öffentlich.

Letzte Aktualisierung 27. August 2026
Zuständige Behörde SCHUFA Holding AG (privatwirtschaftlich)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die SCHUFA, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Auskunft & Score

Löschung & Widerspruch

Schutz & Verwaltung

Nützliche Informationen

Datenkopie Kostenlos (Art. 15 DSGVO)
Online oder per Post
NEU: Digital-Account
BonitätsAuskunft 29,95 EUR
Für Vermieter
Sofort als PDF
Neuer Score 2026 100 bis 999 Punkte
12 benannte Kriterien
Umstellung läuft bis 2028
Datenschutz Widerspruch kostenlos
Beschwerde am Wohnort
Art. 15–17, 21, 77 DSGVO

Weitere Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu SCHUFA

Ist die SCHUFA-Auskunft kostenlos?

Ja! Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist Ihr gesetzliches Recht. Seit März 2026 gibt es zusätzlich einen kostenlosen Digital-Account.

Was kostet die BonitätsAuskunft für Vermieter?

29,95 EUR einmalig. Sofort als PDF auf meineschufa.de oder in jeder Postbank-Filiale.

Wie lösche ich einen negativen Eintrag?

Prüfen Sie zuerst, ob der Eintrag überhaupt zulässig war: § 31 Abs. 2 BDSG verlangt für die im Verbraucherbereich übliche Meldung zwei schriftliche Mahnungen, mindestens vier Wochen seit der ersten, eine vorherige Unterrichtung und dass Sie die Forderung nicht bestritten haben. Fehlt eines davon, ist unabhängig vom Alter zu löschen. War der Eintrag zulässig, gelten Fristen: Der Bundesgerichtshof hat am 18. Dezember 2025 (I ZR 97/25) entschieden, dass nach dem Ausgleich nicht sofort zu löschen ist – es gelten drei Jahre, und 18 Monate nur, wenn drei Bedingungen zusammentreffen: Ausgleich innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung, keine weiteren Negativdaten und kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis. Für eine Restschuldbefreiung gelten nach dem EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023 nur sechs Monate.

Was ist der neue SCHUFA-Score 2026?

Seit dem 17. März 2026 gilt eine einheitliche Skala von 100 bis 999 Punkten mit zwölf benannten Kriterien, die den früheren prozentualen Basisscore und die Branchenscores ablöst. Die Klassen lauten 776–999 hervorragend, 709–775 gut, 642–708 akzeptabel und 100–641 ausreichend – verbreitete Faustregeln wie „ab 900 sehr gut" entsprechen keiner davon. Zwei Einschränkungen sind wichtig: Die Umstellung läuft bis 2028, und bis dahin wählt jedes Unternehmen selbst, ob es den alten oder den neuen Wert abfragt; Sie können das weder erkennen noch beeinflussen. Und die Gewichtung der Kriterien ist nicht öffentlich – wie weit sie offengelegt werden muss, hat der Bundesgerichtshof am 18. Juni 2026 verhandelt und noch nicht entschieden.

Was tun bei Identitätsdiebstahl?

Die Reihenfolge zählt: zuerst sperren, dann anzeigen, dann löschen lassen. Der Sperr-Notruf 116 116 ist 24 Stunden an 365 Tagen erreichbar, aus Deutschland kostenfrei, aus dem Ausland unter +49 116 116; über ihn lassen sich auch Online-Banking, die Online-Ausweisfunktion und SIM-Karten sperren. Erstatten Sie danach Strafanzeige – das Aktenzeichen ist Ihr wichtigstes Dokument – und verlangen Sie die Löschung der fremden Einträge. Zur Dauer eines Schutzvermerks nennen wir bewusst keine Zahl: Umfang und Dauer legt die SCHUFA als privates Unternehmen selbst fest; lassen Sie sich beides schriftlich bestätigen.

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