Warum kostet die BonitätsAuskunft Geld, wenn die Datenkopie kostenlos ist?
Weil sie etwas anderes ist. Die Datenkopie ist ein Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO – sie zeigt Ihnen alles, was gespeichert ist, und die erste Kopie muss kostenlos sein. Die BonitätsAuskunft ist dagegen ein Produkt zur Vorlage bei Dritten: Sie enthält bewusst nur eine zusammengefasste Bewertung ohne Ihre Einzeldaten. Der Preis von 29,95 Euro kauft also nicht mehr Information, sondern eine vorzeigbare Form – und weniger Preisgabe. Wer selbst nachsehen will, was gespeichert ist, braucht sie nicht und sollte sie nicht kaufen; wer sie einer Vermieterin vorlegen soll, braucht genau sie und nicht die Datenkopie.
Darf mein Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Ein berechtigtes Interesse an der Zahlungsfähigkeit künftiger Mieterinnen und Mieter wird allgemein anerkannt, und in der Praxis gehört eine Auskunft fast überall zu den erwarteten Unterlagen. Daraus folgt aber nicht, dass Sie alles vorlegen müssen, was Sie besitzen. Der springende Punkt ist der Umfang: Vorzulegen ist die BonitätsAuskunft mit ihrer zusammengefassten Bewertung – nicht die Datenkopie mit Ihren Konten, Verträgen, Anfragen und Scorewerten. Wer die vollständige Datenkopie herausgibt, offenbart freiwillig Daten, die niemand verlangen dürfte, und kann das hinterher nicht zurücknehmen. Fragen Sie außerdem, ob Einkommensnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung genügen – häufig tun sie es.
Was steht in der BonitätsAuskunft?
Eine zusammengefasste Einschätzung Ihrer Zahlungsfähigkeit und die Feststellung, ob negative Merkmale vorliegen – nicht aber die Auflistung Ihrer Verträge, Konten und Anfragen. Das ist der bewusste Unterschied zur Datenkopie und der Grund, warum sie sich zur Weitergabe eignet. Für Sie hat das eine praktische Folge, die man kennen sollte: Sie sehen darin nicht, warum die Bewertung so ausfällt, wie sie ausfällt. Wenn Sie also verstehen wollen, was Ihre Bonität belastet, ist die BonitätsAuskunft das falsche Dokument – dafür brauchen Sie die kostenlose Datenkopie, in der jeder einzelne Eintrag mit Datum und meldendem Unternehmen steht.
Soll ich vorher die kostenlose Auskunft anfordern?
Unbedingt, und das ist der wichtigste Rat dieser Seite. Eine BonitätsAuskunft gibt wieder, was gespeichert ist – auch dann, wenn es falsch ist. Wer sie ungeprüft kauft und weitergibt, legt einer Vermieterin unter Umständen selbst ein fehlerhaftes Negativmerkmal vor und erfährt den Grund für die Absage nie, weil Absagen nicht begründet werden müssen. Der richtige Ablauf ist deshalb: zuerst die kostenlose Datenkopie anfordern, jeden Eintrag am Maßstab des § 31 Abs. 2 BDSG prüfen, Fehlerhaftes korrigieren oder löschen lassen – und erst danach die BonitätsAuskunft bestellen. Rechnen Sie für die Korrektur mehrere Wochen ein und beginnen Sie entsprechend früh.
Wie lange ist die Auskunft gültig?
Eine feste gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht – die Auskunft ist eine Momentaufnahme und trägt ein Ausstellungsdatum. Was daraus in der Praxis folgt, bestimmt der Empfänger: Vermieterinnen und Verwaltungen erwarten üblicherweise ein Dokument, das nicht älter als wenige Monate ist, ohne dass dafür eine Regel existierte. Für Sie heißt das zweierlei. Erstens: Bestellen Sie sie nicht zu früh, sondern dann, wenn die Wohnungssuche konkret wird. Zweitens: Zieht sich die Suche über Monate hin, kann eine zweite Auskunft nötig werden – die dann erneut 29,95 Euro kostet. Fragen Sie im Zweifel beim Empfänger nach, wie aktuell das Dokument sein soll, bevor Sie ein zweites Mal zahlen.
Gibt es günstigere Alternativen?
Manchmal ja, und es lohnt sich zu fragen, bevor man zahlt. Viele Vermieterinnen akzeptieren Einkommensnachweise der letzten drei Monate zusammen mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung der bisherigen Vermieterin – beides kostet Sie nichts. Manche Banken und Vermittler bieten außerdem eigene Bonitätsnachweise an; deren Aussagekraft und Akzeptanz sind allerdings sehr unterschiedlich, weshalb Sie vorher klären sollten, ob der Empfänger sie überhaupt anerkennt. Was keine Alternative ist: die kostenlose Datenkopie weiterzugeben. Sie ist zwar umsonst, zeigt aber Ihre Verträge, Konten, Anfragen und Scorewerte – deutlich mehr, als für die Beurteilung Ihrer Zahlungsfähigkeit nötig oder geschuldet wäre.
Mein Antrag wurde trotz guter Auskunft abgelehnt — warum?
Weil die Auskunft nur ein Baustein ist. Über einen Vertrag entscheidet nicht die SCHUFA, sondern das Unternehmen – und es zieht daneben eigene Kriterien heran: Einkommen, Beschäftigungsverhältnis, bisherige Geschäftsbeziehung, interne Vorgaben. Zwei Dinge sollten Sie deshalb wissen. Erstens: Richten Sie Ihre Fragen an das ablehnende Unternehmen, nicht nur an die SCHUFA; dort ist die Entscheidung gefallen. Zweitens: Stützt sich die Ablehnung maßgeblich auf einen automatisiert erstellten Wahrscheinlichkeitswert, greifen möglicherweise die Rechte aus Art. 22 DSGVO – auf Eingreifen eines Menschen, auf Darlegung Ihres Standpunkts und auf Anfechtung. Der Europäische Gerichtshof hat das am 7. Dezember 2023 in der Sache C-634/21 klargestellt.
Läuft mit der Bestellung ein Abo mit?
Die einzelne BonitätsAuskunft ist ein Einzelprodukt und kein Abonnement. Die SCHUFA bietet daneben allerdings laufende Produkte mit monatlicher Zahlung und zum Teil einer einmaligen Aktivierungsgebühr an, und die Bestellwege liegen dicht beieinander – deshalb kommt es vor, dass jemand ein Abo abschließt, obwohl er nur ein Dokument wollte. Lesen Sie vor dem Abschluss genau, ob von einer einmaligen Zahlung oder von einem monatlichen Beitrag die Rede ist. Preise und Zuschnitt solcher Produkte ändern sich ohne Vorankündigung; verlassen Sie sich deshalb auf die Angaben im Bestellvorgang selbst und nicht auf Zahlen aus Ratgebern – auch nicht auf unsere. Ist es doch passiert, hilft unsere Seite zum Kündigen weiter.