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SCHUFA-BonitätsAuskunft für Dritte

29,95 Euro — und nur, wenn jemand anders sie sehen soll

Online möglichKostenpflichtig

Die BonitätsAuskunft kostet 29,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer – und sie enthält weniger als die kostenlose Datenkopie. Das klingt nach einem schlechten Geschäft, ist aber genau der Punkt: Sie ist zur Weitergabe an Dritte gemacht.

Zu den Produkten, weil hier regelmäßig unnötig Geld ausgegeben wird. Die Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist kostenlos – die Norm gibt Ihnen Anspruch auf „eine Kopie der personenbezogenen Daten", und ein Entgelt kommt erst für weitere Kopien in Betracht. Sie enthält alles, was über Sie gespeichert ist, und ist das richtige Produkt, wenn Sie selbst nachsehen wollen, was dort steht.

Die kostenpflichtige BonitätsAuskunft (29,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer) existiert aus einem anderen Grund: Sie ist zur Weitergabe an Dritte gedacht, etwa an eine Vermieterin, und enthält deshalb nur eine zusammengefasste Bewertung statt Ihrer vollständigen Daten. Wer sie kauft, um selbst nachzuschauen, zahlt für weniger Information. Umgekehrt gilt: Die kostenlose Datenkopie taugt nicht als Nachweis gegenüber einer Vermieterin – sie zeigt mehr, als jemand anderes sehen sollte.

Daraus folgt die einzige Frage, die Sie sich vor dem Kauf stellen müssen: Soll jemand anders sie sehen? Wenn ja – typischerweise eine Vermieterin bei der Wohnungsbewerbung – ist sie das richtige Produkt. Wenn Sie selbst nachsehen wollen, was gespeichert ist, brauchen Sie sie nicht; dann ist die kostenlose Datenkopie sowohl billiger als auch vollständiger.

Und ein Punkt, der auf dem Wohnungsmarkt regelmäßig untergeht: Eine Vermieterin darf nach Ihrer Zahlungsfähigkeit fragen, aber nicht nach allem. Was Sie freiwillig vorlegen, können Sie hinterher nicht zurücknehmen – deshalb ist die zusammengefasste Auskunft auch in Ihrem Interesse und nicht nur ein Zugeständnis.

Letzte Aktualisierung27. August 2026
RechtsgrundlageArt. 15 DSGVO · Art. 5 DSGVO
VerifizierungGeprüft mit dem konsolidierten Text der DSGVO; Preisangabe nach Angaben der SCHUFA
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die SCHUFA, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. keine Rechtsberatung. Die SCHUFA Holding AG ist ein privates Unternehmen; Produkte und Preise können sich jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Preis29,95 EURInklusive Mehrwertsteuer
ZweckWeitergabe an DritteNicht zur Selbstprüfung
UmfangZusammengefasstWeniger als die Datenkopie
Für sich selbstDatenkopieKostenlos und vollständig
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Identitätsnachweis

Wie bei der Datenkopie muss die SCHUFA sicherstellen, dass die Auskunft der richtigen Person zugeht. Auch hier gilt: Nicht Erforderliches schwärzen – Name, Geburtsdatum und Anschrift genügen zur Zuordnung.

Aktuelle Anschrift

Sie erscheint in der Auskunft. Wenn Sie kurz vor einem Umzug stehen und die Auskunft für die Bewerbung um die neue Wohnung brauchen, ist das kein Problem – wichtig ist nur, dass die angegebene Anschrift zu Ihren übrigen Unterlagen passt.

Der Zeitpunkt

Bestellen Sie sie rechtzeitig vor dem Besichtigungstermin, nicht danach. Wer sie bereits vorlegen kann, hat einen praktischen Vorteil; wer sie nachreichen muss, ist bei knappen Entscheidungen oft schon aus dem Rennen.

Vorher: die kostenlose Datenkopie

Der wichtigste Vorbereitungsschritt, den fast niemand macht. Prüfen Sie zuerst kostenlos, was gespeichert ist. Eine BonitätsAuskunft mit einem falschen Negativmerkmal legen Sie sonst selbst der Vermieterin vor – und erfahren erst durch die Absage davon.

Die übrigen Bewerbungsunterlagen

Einkommensnachweise und, falls vorhanden, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung der bisherigen Vermieterin. In der Praxis wirkt das Paket zusammen; die BonitätsAuskunft allein ersetzt es nicht.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuerst prüfen, ob Sie sie überhaupt brauchen

    Die Frage ist nicht „gratis oder bezahlt", sondern „wer soll das sehen". Für die eigene Kontrolle: Datenkopie, kostenlos und vollständig. Für die Vorlage bei einer Vermieterin oder einem anderen Dritten: BonitätsAuskunft. Wer das verwechselt, zahlt entweder 29,95 Euro für weniger Information oder gibt viel zu viel preis.

  2. 2

    Vorher kostenlos nachsehen, was drinsteht

    Fordern Sie zuerst die Datenkopie an und prüfen Sie sie. Findet sich ein falscher oder veralteter Eintrag, korrigieren Sie ihn, bevor Sie eine Auskunft kaufen und weitergeben. Andernfalls legen Sie den Fehler selbst vor – und die Absage kommt, ohne dass jemand den Grund nennt.

  3. 3

    Rechtzeitig bestellen

    Planen Sie ein paar Tage ein. Bei einer Wohnungsbewerbung entscheidet oft, wer die Unterlagen vollständig am Besichtigungstermin dabeihat. Wer erst danach bestellt, ist bei begehrten Wohnungen häufig zu spät.

  4. 4

    Nur die BonitätsAuskunft weitergeben, nichts anderes

    Geben Sie nicht die vollständige Datenkopie heraus, auch wenn danach gefragt wird. Sie enthält Ihre Konten, Verträge, Anfragen und Scorewerte – Informationen, die für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit weder nötig noch geschuldet sind. Ein Hinweis auf den Zweck der BonitätsAuskunft genügt in aller Regel.

  5. 5

    Auf die Gültigkeit achten

    Auskünfte sind eine Momentaufnahme und tragen ein Datum. In der Praxis wird eine Auskunft erwartet, die nicht älter als wenige Monate ist. Bei einer längeren Wohnungssuche kann deshalb eine zweite nötig werden – ein weiterer Grund, sie nicht zu früh zu kaufen.

  6. 6

    Prüfen, ob eine Alternative reicht

    Nicht jede Vermieterin verlangt zwingend die kostenpflichtige Auskunft. Fragen Sie, ob Einkommensnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung genügen. Bei einem kurzfristigen Bedarf ist das oft die schnellere und billigere Lösung.

  7. 7

    Nach einer Absage nachfragen

    Wird Ihnen ein Vertrag verweigert und stützt sich das Unternehmen auf einen Scorewert, richten Sie Ihre Fragen an dieses Unternehmen, nicht nur an die SCHUFA – die Entscheidung hat es getroffen. Welche Rechte Ihnen dabei zustehen, steht auf unserer Seite zum Widerspruch.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Der Preis und was er kauftWeniger Daten für mehr Geld — und warum das richtig ist
BonitätsAuskunft29,95 EUR
MehrwertsteuerEnthalten
Datenkopie zur Selbstprüfung0,00 EUR
Umfang BonitätsAuskunftZusammengefasste Bewertung
Umfang DatenkopieAlle gespeicherten Daten
Weitergabe an DritteNur die BonitätsAuskunft
Vorherige PrüfungDringend empfohlen

Die BonitätsAuskunft kostet 29,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Zu den Produkten, weil hier regelmäßig unnötig Geld ausgegeben wird. Die Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist kostenlos – die Norm gibt Ihnen Anspruch auf „eine Kopie der personenbezogenen Daten", und ein Entgelt kommt erst für weitere Kopien in Betracht. Sie enthält alles, was über Sie gespeichert ist, und ist das richtige Produkt, wenn Sie selbst nachsehen wollen, was dort steht.

Die kostenpflichtige BonitätsAuskunft (29,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer) existiert aus einem anderen Grund: Sie ist zur Weitergabe an Dritte gedacht, etwa an eine Vermieterin, und enthält deshalb nur eine zusammengefasste Bewertung statt Ihrer vollständigen Daten. Wer sie kauft, um selbst nachzuschauen, zahlt für weniger Information. Umgekehrt gilt: Die kostenlose Datenkopie taugt nicht als Nachweis gegenüber einer Vermieterin – sie zeigt mehr, als jemand anderes sehen sollte.

Praktisch heißt das: Kaufen Sie sie nur, wenn ein Dritter sie verlangt – und kaufen Sie sie nicht ungeprüft. Der wirksamste Schritt kostet nämlich nichts: zuerst die kostenlose Datenkopie anfordern und durchsehen. Steht dort ein falsches oder veraltetes Negativmerkmal, korrigieren Sie es, bevor Sie eine Auskunft kaufen und aus der Hand geben. Wer diesen Schritt überspringt, legt einer Vermieterin unter Umständen selbst den Fehler vor, der ihn die Wohnung kostet – und erfährt den Grund nie, weil Absagen nicht begründet werden müssen. Kalkulieren Sie außerdem ein, dass Auskünfte eine Momentaufnahme sind: Bei einer längeren Wohnungssuche kann eine zweite fällig werden. Und fragen Sie ruhig, ob Einkommensnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung genügen – häufig tun sie es.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Kaufen Sie sie nur, wenn ein Dritter sie sehen soll. Für die eigene Kontrolle ist die Datenkopie kostenlos und vollständiger.

Prüfen Sie vorher kostenlos, was gespeichert ist. Sonst legen Sie einen Fehler selbst vor.

29,95 Euro kaufen weniger Daten, nicht mehr — und genau das ist der Zweck.

Geben Sie niemals die vollständige Datenkopie an eine Vermieterin. Sie zeigt weit mehr, als dort jemand sehen darf.

Rechtzeitig bestellen. Bei begehrten Wohnungen entscheiden vollständige Unterlagen am Besichtigungstermin.

Auskünfte sind eine Momentaufnahme mit Datum — bei langer Suche kann eine zweite nötig werden.

Fragen Sie nach Alternativen. Einkommensnachweis und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung genügen oft.

Nach einer Absage fragen Sie das Unternehmen, nicht nur die SCHUFA — dort ist die Entscheidung gefallen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Sie zur Selbstprüfung kaufen. Der häufigste Fehler: 29,95 Euro für weniger Information als die kostenlose Datenkopie.

Sie ungeprüft weitergeben. Ein falsches Negativmerkmal legen Sie damit selbst vor.

Stattdessen die vollständige Datenkopie herausgeben. Das offenbart Konten, Verträge und Anfragen ohne jeden Anlass.

Erst nach der Besichtigung bestellen. Bei knappen Entscheidungen sind Sie dann schon aus dem Rennen.

Eine alte Auskunft einreichen. Erwartet wird meist eine aktuelle; das Datum steht darauf.

In ein Abonnement geraten. Für die Weitergabe an Dritte brauchen Sie ein einzelnes Dokument, kein laufendes Produkt.

Annehmen, sie sei Pflicht. Viele Vermieterinnen akzeptieren andere Nachweise, wenn man fragt.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Warum kostet die BonitätsAuskunft Geld, wenn die Datenkopie kostenlos ist?

Weil sie etwas anderes ist. Die Datenkopie ist ein Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO – sie zeigt Ihnen alles, was gespeichert ist, und die erste Kopie muss kostenlos sein. Die BonitätsAuskunft ist dagegen ein Produkt zur Vorlage bei Dritten: Sie enthält bewusst nur eine zusammengefasste Bewertung ohne Ihre Einzeldaten. Der Preis von 29,95 Euro kauft also nicht mehr Information, sondern eine vorzeigbare Form – und weniger Preisgabe. Wer selbst nachsehen will, was gespeichert ist, braucht sie nicht und sollte sie nicht kaufen; wer sie einer Vermieterin vorlegen soll, braucht genau sie und nicht die Datenkopie.

Darf mein Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?

Ein berechtigtes Interesse an der Zahlungsfähigkeit künftiger Mieterinnen und Mieter wird allgemein anerkannt, und in der Praxis gehört eine Auskunft fast überall zu den erwarteten Unterlagen. Daraus folgt aber nicht, dass Sie alles vorlegen müssen, was Sie besitzen. Der springende Punkt ist der Umfang: Vorzulegen ist die BonitätsAuskunft mit ihrer zusammengefassten Bewertung – nicht die Datenkopie mit Ihren Konten, Verträgen, Anfragen und Scorewerten. Wer die vollständige Datenkopie herausgibt, offenbart freiwillig Daten, die niemand verlangen dürfte, und kann das hinterher nicht zurücknehmen. Fragen Sie außerdem, ob Einkommensnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung genügen – häufig tun sie es.

Was steht in der BonitätsAuskunft?

Eine zusammengefasste Einschätzung Ihrer Zahlungsfähigkeit und die Feststellung, ob negative Merkmale vorliegen – nicht aber die Auflistung Ihrer Verträge, Konten und Anfragen. Das ist der bewusste Unterschied zur Datenkopie und der Grund, warum sie sich zur Weitergabe eignet. Für Sie hat das eine praktische Folge, die man kennen sollte: Sie sehen darin nicht, warum die Bewertung so ausfällt, wie sie ausfällt. Wenn Sie also verstehen wollen, was Ihre Bonität belastet, ist die BonitätsAuskunft das falsche Dokument – dafür brauchen Sie die kostenlose Datenkopie, in der jeder einzelne Eintrag mit Datum und meldendem Unternehmen steht.

Soll ich vorher die kostenlose Auskunft anfordern?

Unbedingt, und das ist der wichtigste Rat dieser Seite. Eine BonitätsAuskunft gibt wieder, was gespeichert ist – auch dann, wenn es falsch ist. Wer sie ungeprüft kauft und weitergibt, legt einer Vermieterin unter Umständen selbst ein fehlerhaftes Negativmerkmal vor und erfährt den Grund für die Absage nie, weil Absagen nicht begründet werden müssen. Der richtige Ablauf ist deshalb: zuerst die kostenlose Datenkopie anfordern, jeden Eintrag am Maßstab des § 31 Abs. 2 BDSG prüfen, Fehlerhaftes korrigieren oder löschen lassen – und erst danach die BonitätsAuskunft bestellen. Rechnen Sie für die Korrektur mehrere Wochen ein und beginnen Sie entsprechend früh.

Wie lange ist die Auskunft gültig?

Eine feste gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht – die Auskunft ist eine Momentaufnahme und trägt ein Ausstellungsdatum. Was daraus in der Praxis folgt, bestimmt der Empfänger: Vermieterinnen und Verwaltungen erwarten üblicherweise ein Dokument, das nicht älter als wenige Monate ist, ohne dass dafür eine Regel existierte. Für Sie heißt das zweierlei. Erstens: Bestellen Sie sie nicht zu früh, sondern dann, wenn die Wohnungssuche konkret wird. Zweitens: Zieht sich die Suche über Monate hin, kann eine zweite Auskunft nötig werden – die dann erneut 29,95 Euro kostet. Fragen Sie im Zweifel beim Empfänger nach, wie aktuell das Dokument sein soll, bevor Sie ein zweites Mal zahlen.

Gibt es günstigere Alternativen?

Manchmal ja, und es lohnt sich zu fragen, bevor man zahlt. Viele Vermieterinnen akzeptieren Einkommensnachweise der letzten drei Monate zusammen mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung der bisherigen Vermieterin – beides kostet Sie nichts. Manche Banken und Vermittler bieten außerdem eigene Bonitätsnachweise an; deren Aussagekraft und Akzeptanz sind allerdings sehr unterschiedlich, weshalb Sie vorher klären sollten, ob der Empfänger sie überhaupt anerkennt. Was keine Alternative ist: die kostenlose Datenkopie weiterzugeben. Sie ist zwar umsonst, zeigt aber Ihre Verträge, Konten, Anfragen und Scorewerte – deutlich mehr, als für die Beurteilung Ihrer Zahlungsfähigkeit nötig oder geschuldet wäre.

Mein Antrag wurde trotz guter Auskunft abgelehnt — warum?

Weil die Auskunft nur ein Baustein ist. Über einen Vertrag entscheidet nicht die SCHUFA, sondern das Unternehmen – und es zieht daneben eigene Kriterien heran: Einkommen, Beschäftigungsverhältnis, bisherige Geschäftsbeziehung, interne Vorgaben. Zwei Dinge sollten Sie deshalb wissen. Erstens: Richten Sie Ihre Fragen an das ablehnende Unternehmen, nicht nur an die SCHUFA; dort ist die Entscheidung gefallen. Zweitens: Stützt sich die Ablehnung maßgeblich auf einen automatisiert erstellten Wahrscheinlichkeitswert, greifen möglicherweise die Rechte aus Art. 22 DSGVO – auf Eingreifen eines Menschen, auf Darlegung Ihres Standpunkts und auf Anfechtung. Der Europäische Gerichtshof hat das am 7. Dezember 2023 in der Sache C-634/21 klargestellt.

Läuft mit der Bestellung ein Abo mit?

Die einzelne BonitätsAuskunft ist ein Einzelprodukt und kein Abonnement. Die SCHUFA bietet daneben allerdings laufende Produkte mit monatlicher Zahlung und zum Teil einer einmaligen Aktivierungsgebühr an, und die Bestellwege liegen dicht beieinander – deshalb kommt es vor, dass jemand ein Abo abschließt, obwohl er nur ein Dokument wollte. Lesen Sie vor dem Abschluss genau, ob von einer einmaligen Zahlung oder von einem monatlichen Beitrag die Rede ist. Preise und Zuschnitt solcher Produkte ändern sich ohne Vorankündigung; verlassen Sie sich deshalb auf die Angaben im Bestellvorgang selbst und nicht auf Zahlen aus Ratgebern – auch nicht auf unsere. Ist es doch passiert, hilft unsere Seite zum Kündigen weiter.

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