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Behördengang suchen

SCHUFA-Abo kündigen

§ 312k BGB — ohne Kündigungsbutton jederzeit fristlos

Online möglichKostenlos

Der häufigste Grund, warum jemand auf dieser Seite landet: Er wollte nur nachsehen, was gespeichert ist, und hat dabei ein laufendes Produkt abgeschlossen. Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO und die kostenpflichtigen Abonnements liegen im Bestellweg dicht beieinander, und die Bezeichnungen ähneln sich.

Die gute Nachricht ist, dass das Recht Ihnen hier ungewöhnlich klar hilft. § 312k BGB verpflichtet Unternehmen, für online abschließbare Dauerschuldverhältnisse eine Kündigungsschaltfläche bereitzustellen, die „gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ‚Verträge hier kündigen‘ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet" sein muss.

Und der Absatz 6 derselben Vorschrift ist der eigentliche Hebel: Fehlt die Schaltfläche oder entspricht sie nicht den Vorgaben, „kann ein Verbraucher einen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen". Sie sind dann nicht an Laufzeiten oder Kündigungsfristen gebunden.

Kommt hinzu: Bei einem kürzlich geschlossenen Vertrag ist oft gar keine Kündigung nötig, sondern der Widerruf – dazu unten.

Letzte Aktualisierung27. August 2026
Rechtsgrundlage§ 312k BGB · § 355 BGB · § 312g BGB
VerifizierungGeprüft mit dem konsolidierten Text des BGB
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die SCHUFA, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. keine Rechtsberatung. Produktzuschnitt und Preise legt die SCHUFA Holding AG selbst fest und kann sie ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
KündigungsbuttonPflicht§ 312k Abs. 2 BGB
Fehlt erJederzeit fristlos§ 312k Abs. 6 BGB
Widerruf14 TageBei Fernabsatzverträgen
Kosten0,00 EURKündigung und Widerruf
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Die Vertragsunterlagen oder Bestätigungsmail

Daraus ergeben sich Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigungsfrist – und der Vertragsbeginn entscheidet darüber, ob der Widerruf noch möglich ist. Suchen Sie sie heraus, bevor Sie schreiben.

Ihre Kontoauszüge

Sie zeigen, seit wann und wie viel abgebucht wurde – und decken den Fall auf, dass jemand ein Produkt bezahlt, ohne es je genutzt zu haben. Bei einer einmaligen Aktivierungsgebühr sehen Sie hier auch, ob sie zusätzlich zur Monatszahlung erhoben wurde.

Ein Nachweis, ob es den Kündigungsbutton gibt

Der wichtigste Beleg, wenn es Streit gibt. Suchen Sie im eingeloggten Bereich nach der Schaltfläche und machen Sie einen Screenshot mit Datum – auch und gerade dann, wenn Sie keine finden. Fehlt sie, greift § 312k Abs. 6.

Ein Kündigungsweg mit Nachweis

Bestätigungsseite und Bestätigungsmail des Kündigungsbuttons, oder ein Einschreiben. Sie brauchen den Beleg über Zugang und Datum – ohne ihn lässt sich später nicht belegen, wann gekündigt wurde.

Ihre Widerrufsbelehrung

Bei einem kürzlich geschlossenen Vertrag entscheidend. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich – prüfen Sie deshalb, ob Sie eine erhalten haben, bevor Sie annehmen, die 14 Tage seien vorbei.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuerst prüfen: Widerruf oder Kündigung?

    Bei einem kürzlich online geschlossenen Vertrag ist der Widerruf der bessere Weg: Nach § 312g BGB und § 355 BGB steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu – der Vertrag wird dann rückabgewickelt, statt erst zum Laufzeitende zu enden.

  2. 2

    Nach dem Kündigungsbutton suchen — und ihn dokumentieren

    Melden Sie sich an und suchen Sie die Schaltfläche „Verträge hier kündigen". Machen Sie in jedem Fall einen Screenshot mit Datum: Finden Sie sie, kündigen Sie darüber. Finden Sie sie nicht, ist der Screenshot Ihr Beleg dafür – und dann greift der nächste Schritt.

  3. 3

    Ohne Button: jederzeit fristlos kündigen

    Fehlt die Schaltfläche oder entspricht sie nicht den Vorgaben, können Sie nach § 312k Abs. 6 BGB „jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" kündigen. Schreiben Sie das ausdrücklich in Ihre Kündigung: „Da eine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB nicht bereitgestellt wird, kündige ich fristlos zum heutigen Tag."

  4. 4

    Über den Button kündigen, wenn es ihn gibt

    Nutzen Sie ihn – er ist der einfachste Weg und erzeugt einen Nachweis. Sie erhalten eine Bestätigungsseite und in aller Regel eine Bestätigungsmail. Speichern Sie beides, mit Datum; das ist Ihr Beleg über Zugang und Zeitpunkt.

  5. 5

    Hilfsweise schriftlich kündigen, mit Nachweis

    Wenn Sie den Weg über die Schaltfläche nicht gehen möchten, kündigen Sie schriftlich mit Angabe der Vertrags- oder Kundennummer – am besten per Einschreiben. Formulieren Sie hilfsweise: „… zum nächstmöglichen Zeitpunkt", damit die Kündigung auch dann wirkt, wenn Sie sich in der Frist irren.

  6. 6

    Das Lastschriftmandat erst nach der Bestätigung beenden

    Die Reihenfolge ist wichtig, und sie wird häufig verdreht: Wer zuerst die Lastschrift stoppt, produziert Rücklastschriften und Mahnkosten, während der Vertrag formal weiterläuft. Warten Sie die Kündigungsbestätigung ab.

  7. 7

    Zu Unrecht Abgebuchtes zurückfordern

    Wurde nach dem Wirksamwerden der Kündigung weiter abgebucht, fordern Sie das Geld schriftlich zurück und setzen Sie eine Frist. Bei einer nicht autorisierten Lastschrift können Sie zudem bei Ihrer Bank die Erstattung verlangen – die Fristen dafür erfragen Sie am besten direkt dort.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Was Sie zahlen — und was Sie nicht zahlen müssenWarum hier keine Preistabelle steht
Kündigung0,00 EUR
Widerruf binnen 14 Tagen0,00 EUR
KündigungsbuttonPflicht, § 312k Abs. 2 BGB
Fehlt der ButtonJederzeit fristlos, Abs. 6
DatenkopieKostenlos — kein Abo nötig
Laufende ProdukteMonatlich, teils mit Aktivierungsgebühr
Aktuelle PreiseNur im Bestellvorgang verbindlich

Die Kündigung selbst kostet nichts, ebenso der Widerruf. Zu den Preisen der laufenden Produkte finden Sie hier bewusst keine Tabelle: Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen, Zuschnitt und Preise ändern sich ohne Ankündigung, und es gibt keine amtliche Quelle, gegen die sich eine Zahl dauerhaft prüfen ließe. Verlassen Sie sich deshalb auf die Angaben im Bestellvorgang selbst und nicht auf Ratgeberzahlen – auch nicht auf unsere. Was Sie aber wissen sollten: Bei solchen Produkten kommt neben dem monatlichen Beitrag mitunter eine einmalige Aktivierungsgebühr hinzu; wer nur eine Monatszahlung erwartet, wundert sich über den ersten Kontoauszug. Prüfen Sie beides, bevor Sie zustimmen.

Der wichtigste Punkt ist aber ein anderer: Für die Einsicht in Ihre Daten brauchen Sie überhaupt kein laufendes Produkt. Die Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist kostenlos und vollständiger als jede zusammengefasste Übersicht. Wer ein Abo abgeschlossen hat, um „seinen Score im Blick zu behalten", zahlt für etwas, das ihm ohnehin zusteht – und kann nach § 312k BGB unter Umständen sofort wieder heraus.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der Kündigungsbutton ist Pflicht und muss „Verträge hier kündigen" oder Entsprechendes heißen (§ 312k Abs. 2 BGB).

Fehlt er, können Sie jederzeit fristlos kündigen — Absatz 6 sagt das ausdrücklich.

Machen Sie einen Screenshot mit Datum, gerade wenn Sie keinen Button finden. Das ist Ihr Beleg.

Bei kürzlichem Abschluss: erst Widerruf prüfen. 14 Tage, und der Vertrag wird rückabgewickelt.

Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist — prüfen Sie, ob Sie eine erhalten haben.

Lastschrift erst nach der Kündigungsbestätigung stoppen, sonst entstehen Rücklastschriften und Mahnkosten.

Für die Dateneinsicht brauchen Sie kein Abo. Die Datenkopie ist kostenlos und vollständiger.

Rechnen Sie mit einer möglichen Aktivierungsgebühr zusätzlich zum Monatsbeitrag.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Ein Abo abschließen, um den Score zu sehen. Die Datenkopie zeigt ihn kostenlos — und die Daten dazu.

Den fehlenden Kündigungsbutton nicht dokumentieren. Ohne Screenshot fehlt der Beleg für das fristlose Recht.

Die Kündigungsfrist hinnehmen, obwohl kein Button existiert. § 312k Abs. 6 befreit Sie davon.

Den Widerruf übersehen. Bei kürzlichem Abschluss ist er besser als jede Kündigung.

Zuerst die Lastschrift stoppen. Rücklastschriften und Mahnkosten trotz wirksamer Kündigung.

Ohne Zugangsnachweis kündigen. Sie brauchen Datum und Beleg, wenn weiter abgebucht wird.

Auf Preisangaben aus Ratgebern vertrauen. Verbindlich ist allein der Bestellvorgang.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Ich wollte nur meine Daten sehen und habe ein Abo — was jetzt?

Das passiert häufig, und Sie kommen in aller Regel schnell wieder heraus. Prüfen Sie zuerst den Widerruf: Bei einem im Fernabsatz – also online – geschlossenen Vertrag steht Ihnen nach § 312g BGB und § 355 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu; der Vertrag wird dann rückabgewickelt. Ist die Frist abgelaufen, suchen Sie die Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB. Und für die Zukunft: Für die Einsicht in Ihre Daten brauchen Sie kein laufendes Produkt – die Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist kostenlos und enthält mehr als jede zusammengefasste Übersicht.

Was ist der Kündigungsbutton und was bringt er mir?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Schaltfläche – und im Streitfall Ihr stärkstes Argument. § 312k Abs. 2 BGB verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass Verbraucher eine Kündigungserklärung für online abschließbare Dauerschuldverhältnisse über eine Kündigungsschaltfläche abgeben können; sie muss „gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ‚Verträge hier kündigen‘ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet" sein. Der eigentliche Hebel steht in Absatz 6: Werden Schaltfläche und Bestätigungsseite nicht ordnungsgemäß bereitgestellt, „kann ein Verbraucher einen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen". Sie sind dann an keine Laufzeit gebunden.

Ich finde keinen Kündigungsbutton — was tue ich?

Dann haben Sie es besser als mit einem: Machen Sie zuerst einen Screenshot mit Datum von der Seite, auf der die Schaltfläche sein müsste. Kündigen Sie anschließend schriftlich und schreiben Sie den Grund ausdrücklich hinein – etwa: „Da eine Kündigungsschaltfläche im Sinne des § 312k BGB nicht bereitgestellt wird, kündige ich den Vertrag gemäß § 312k Abs. 6 BGB fristlos zum heutigen Tag." Wählen Sie einen Weg mit Zugangsnachweis, etwa ein Einschreiben. Wird die fristlose Wirkung bestritten, ist Ihr Screenshot der Beleg. Und falls weiter abgebucht wird, fordern Sie das Geld schriftlich unter Fristsetzung zurück.

Kann ich statt zu kündigen widerrufen?

Wenn der Vertragsschluss noch nicht lange her ist: ja, und das ist der bessere Weg. Bei Fernabsatzverträgen – also solchen, die online oder telefonisch geschlossen werden – steht Verbrauchern nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu, und die Frist beträgt nach § 355 BGB 14 Tage. Der Unterschied zur Kündigung ist erheblich: Beim Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, statt erst zu einem künftigen Zeitpunkt zu enden. Wichtig ist ein Punkt, den viele übersehen: Die Frist beginnt erst mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung – fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist erheblich. Prüfen Sie das, bevor Sie annehmen, die 14 Tage seien vorbei.

Soll ich einfach die Lastschrift stoppen?

Nein, jedenfalls nicht als ersten Schritt – das ist einer der teureren Fehler in diesem Bereich. Wer zuerst das SEPA-Mandat widerruft und danach kündigt, beendet damit nicht den Vertrag: Der läuft formal weiter, die Beträge bleiben geschuldet, und es entstehen zusätzlich Rücklastschriftkosten und Mahnungen – im schlechtesten Fall am Ende ein Negativeintrag über eine Forderung, die aus einem Vertrag stammt, den Sie längst loswerden wollten. Der richtige Ablauf ist umgekehrt: erst kündigen oder widerrufen, die Bestätigung abwarten, prüfen, ob noch etwas offen oder zu erstatten ist, und erst danach das Mandat beenden.

Was kostet so ein Abo eigentlich?

Dazu finden Sie hier bewusst keine Preistabelle. Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen: Sie legt Zuschnitt und Preise ihrer Produkte selbst fest und ändert sie ohne Ankündigung, und es gibt keine amtliche Quelle, gegen die sich eine Zahl dauerhaft prüfen ließe. Was Sie kennen sollten, ist die Struktur: Neben einem monatlichen Beitrag kann eine einmalige Aktivierungsgebühr anfallen – wer nur mit dem Monatsbetrag rechnet, wundert sich über die erste Abbuchung. Lesen Sie deshalb im Bestellvorgang genau, ob von einer einmaligen Zahlung oder einem laufenden Beitrag die Rede ist, und was zusätzlich berechnet wird. Verbindlich ist allein das, was dort steht.

Brauche ich das Abo, um meinen Score im Blick zu behalten?

Nein. Das ist der Verkaufsgedanke hinter diesen Produkten, aber rechtlich steht Ihnen die Einsicht ohnehin zu – und zwar umfassender. Die Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist kostenlos und enthält nicht nur Ihre Scorewerte, sondern alle gespeicherten Daten: Verträge, Negativmerkmale, Anfragen von Unternehmen. Genau die braucht man, um zu verstehen, warum ein Wert so ausfällt, wie er ausfällt – ein Abo, das nur eine Zahl anzeigt, hilft dabei nicht. Seit dem 17. März 2026 gibt es zusätzlich einen kostenlosen digitalen Zugang mit dauerhafter Einsicht in Score und Daten. Für die jährliche Kontrolle reicht das vollkommen.

Es wird trotz Kündigung weiter abgebucht — was tun?

Handeln Sie schriftlich und in dieser Reihenfolge. Erstens: Fordern Sie das zu Unrecht Abgebuchte schriftlich unter Fristsetzung zurück und legen Sie Ihre Kündigungsbestätigung bei – deshalb ist es so wichtig, sie aufzubewahren. Zweitens: Sprechen Sie mit Ihrer Bank. Bei einer nicht autorisierten oder nach Widerruf des Mandats erfolgten Lastschrift kommt eine Erstattung in Betracht; die dafür geltenden Fristen erfragen Sie am besten direkt dort, denn sie hängen von der Art der Lastschrift ab. Drittens: Reagiert das Unternehmen nicht, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Stoppen Sie das Mandat erst, wenn die Kündigung bestätigt ist – sonst entstehen Rücklastschriftkosten.

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