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Behördengänge ZAV

Internationale Fachvermittlung

7 Behördengänge verfügbar

Die ZAV ist keine eigene Behörde. Der § 367 Absatz 2 SGB III gliedert die Bundesagentur für Arbeit in Zentrale, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit und erlaubt ihr in einem Satz, besondere Dienststellen einzurichten. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ist eine davon.

Daraus folgt die Abgrenzung, an der die meisten Missverständnisse zu diesem Thema hängen: Die ZAV erteilt keinen Aufenthaltstitel. Sie stimmt zu, sie vermittelt oder sie begleitet — entschieden wird bei der Auslandsvertretung, der Ausländerbehörde oder der zuständigen Stelle des jeweiligen Berufs.

Die Zustimmung nach § 39 AufenthG ist dabei ein behördeninterner Vorgang: Sie wird nicht Ihnen erteilt, sondern der Stelle, die über den Titel entscheidet. Nach § 36 Absatz 2 BeschV gilt sie als erteilt, wenn sich die Bundesagentur nicht binnen zwei Wochen meldet.

Letzte Aktualisierung 29. August 2026
Zuständige Behörde ZAV (Bundesagentur für Arbeit)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die ZAV oder die Bundesagentur für Arbeit, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Verfügbare Dienstleistungen

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Nützliche Informationen

Arbeitsmarktzulassung Kostenfrei
Zwei Wochen
Dann gilt sie als erteilt
Fachkräfte §§ 18a und 18b
Jede qualifizierte Stelle
Anerkennung zuerst
Westbalkan 50.000 Zustimmungen
6 Länder
Ohne Qualifikation
EURES Ausland
Für Deutsche
Kostenlos
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu ZAV

Was macht die ZAV?

Die ZAV ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit nach § 367 Absatz 2 SGB III, keine eigene Behörde. Sie erteilt die Zustimmung nach § 39 AufenthG, vermittelt ins und aus dem Ausland, betreibt die Künstlervermittlung und beherbergt die ZSBA für Anerkennungsverfahren. Einen Aufenthaltstitel erteilt sie nicht.

Kostet die ZAV?

Nein! Alle Dienstleistungen kostenlos.

Was ist die Chancenkarte?

Die Chancenkarte beruht auf den §§ 20a und 20b AufenthG und dient der Suche nach einer Erwerbstätigkeit; daneben sind bis zu 20 Wochenstunden Beschäftigung erlaubt. Erteilt wird sie aber nicht von der ZAV, sondern von der Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde. Wir behandeln sie deshalb bei der Ausländerbehörde.

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