Was macht das Jugendamt?
Das Jugendamt ist die kommunale Behörde für Kinder- und Jugendhilfe: Kinderbetreuung (Kita-Gutscheine), Erziehungsberatung, Hilfen zur Erziehung, Pflegekinder, Adoptionsvermittlung, Beistandschaft, Unterhaltsberechnung und Kinderschutz.
Ab wann hat mein Kind Anspruch auf einen Kita-Platz?
Ab dem 1. Geburtstag besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Der Elternbeitrag ist einkommensabhängig (0 bis 600+ EUR/Monat). In vielen Bundesländern ist das letzte Kita-Jahr beitragsfrei.
Kann ich anonym eine Kindeswohlgefährdung melden?
Ja. Meldungen können anonym erfolgen. Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen (§ 8a SGB VIII). Notfall: Polizei 110 / Kinder-Notruf 116 111.
Haben unverheiratete Väter automatisch Sorgerecht?
Nein. Ohne Sorgerechtserklärung hat nur die Mutter das alleinige Sorgerecht. Für gemeinsames Sorgerecht ist eine Erklärung beider Elternteile beim Jugendamt (kostenlos) oder Notar erforderlich.
Ist die Beratung beim Jugendamt vertraulich?
Ja. Die Erziehungsberatung unterliegt der Schweigepflicht. Es wird nichts an Dritte gemeldet — nur bei akuter Kindeswohlgefährdung besteht eine gesetzliche Meldepflicht.