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Behördengänge Jugendamt

Kinder- & Jugendhilfe · SGB VIII

9 Behördengänge verfügbar

Das Jugendamt ist die kommunale Behörde für Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Es ist zuständig für Kinderbetreuung (Kita-Gutscheine), Sorgerecht, Adoption, Pflegekinder, Unterhaltsberechnung, Erziehungsberatung und Kinderschutz.

Alle Beratungsleistungen sind kostenlos. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kann jede Person melden — auch anonym. Notfallnummern: Polizei 110 / Kinder-Notruf 116 111.

Letzte Aktualisierung 27. August 2026
Zuständige Behörde Jugendamt der Stadt/des Landkreises
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Jugendamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Familie & Sorgerecht

Jugendhilfe & Beratung

Nützliche Informationen

Zuständigkeit Kommunale Behörde
Stadt-/Kreisverwaltung
Zugeordnet nach Wohnort
Notfallnummern Polizei: 110
Kinder-Notruf: 116 111
Bei Kindeswohlgefährdung sofort melden
Beratung Alle Beratungsleistungen kostenlos
Rechtsanspruch (§ 8 SGB VIII)
Auch für Kinder und Jugendliche direkt
Rechtsgrundlage SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Wohl des Kindes hat Vorrang
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Jugendamt

Was macht das Jugendamt?

Das Jugendamt ist die kommunale Behörde für Kinder- und Jugendhilfe: Kinderbetreuung (Kita-Gutscheine), Erziehungsberatung, Hilfen zur Erziehung, Pflegekinder, Adoptionsvermittlung, Beistandschaft, Unterhaltsberechnung und Kinderschutz.

Ab wann hat mein Kind Anspruch auf einen Kita-Platz?

Ab dem 1. Geburtstag besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Der Elternbeitrag ist einkommensabhängig (0 bis 600+ EUR/Monat). In vielen Bundesländern ist das letzte Kita-Jahr beitragsfrei.

Kann ich anonym eine Kindeswohlgefährdung melden?

Ja. Meldungen können anonym erfolgen. Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen (§ 8a SGB VIII). Notfall: Polizei 110 / Kinder-Notruf 116 111.

Haben unverheiratete Väter automatisch Sorgerecht?

Nein. Ohne Sorgerechtserklärung hat nur die Mutter das alleinige Sorgerecht. Für gemeinsames Sorgerecht ist eine Erklärung beider Elternteile beim Jugendamt (kostenlos) oder Notar erforderlich.

Ist die Beratung beim Jugendamt vertraulich?

Ja. Die Erziehungsberatung unterliegt der Schweigepflicht. Es wird nichts an Dritte gemeldet — nur bei akuter Kindeswohlgefährdung besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

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