Ist eine Auslandsadoption ohne Vermittlungsstelle möglich?
Nein, sie ist gesetzlich untersagt. § 2b AdVermiG lautet: „Ein internationales Adoptionsverfahren ist untersagt, wenn es ohne die Vermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2a Absatz 4) durchgeführt werden soll." Eingeführt wurde das mit dem Adoptionshilfe-Gesetz zum 1. April 2021. Der Grund ist inhaltlich: Bei einer unbegleiteten Adoption lässt sich weder sicherstellen, dass das Kind überhaupt adoptionsbedürftig ist, noch dass die leiblichen Eltern die Folgen verstanden und wirksam zugestimmt haben – und ebenso wenig, dass die Bewerbenden vorbereitet sind. Hinzu kommt die praktische Folge: Unbegleitete Auslandsadoptionen werden in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt.
Was kostet eine Adoption?
Im Inland ist die Vermittlung durch die Adoptionsvermittlungsstelle für Sie kostenfrei. Es fallen nur Nebenkosten an: das erweiterte Führungszeugnis für 13,00 EUR, gegebenenfalls Kosten für Atteste und Urkunden, und die Gerichtskosten des Adoptionsbeschlusses. Für die Auslandsadoption nennen wir hier bewusst keine Spanne. Zum einen ist der Weg ohne Vermittlungsstelle untersagt, sodass eine Preisangabe einen verbotenen Weg als Option erscheinen ließe. Zum anderen hängen die Kosten eines begleiteten Verfahrens von der Vermittlungsstelle und vom Herkunftsstaat ab. Fragen Sie die Vermittlungsstelle nach einer schriftlichen Aufstellung, bevor Sie sich festlegen.
Wie alt muss ich sein?
§ 1743 BGB verlangt, dass der Annehmende das 25. Lebensjahr vollendet hat. Bei einer gemeinschaftlichen Annahme durch Ehegatten gilt eine erleichterte Regel, die häufig übersehen wird: Dort muss „ein Ehegatte das 25. Lebensjahr, der andere Ehegatte das 21. Lebensjahr vollendet haben". Ein Höchstalter nennt das Gesetz nicht – in der Praxis spielt der Altersabstand zum Kind bei der Eignungsprüfung allerdings eine Rolle, weil es darum geht, dass die Begleitung des Kindes langfristig gesichert ist. Wie das im Einzelfall bewertet wird, entscheidet die Vermittlungsstelle.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das lässt sich seriös nicht beziffern, und wir tun es deshalb hier nicht. Die Dauer hängt von der Vermittlungsstelle, von der Zahl der Bewerbungen, vom Verlauf der Eignungsprüfung und vor allem davon ab, ob und wann ein Kind vorgeschlagen werden kann – Letzteres richtet sich nach dem Kind, nicht nach Ihrem Antrag. Für die Adoptionspflege vor dem Beschluss nennt auch das Gesetz keine Frist: § 1744 BGB sagt lediglich, die Annahme solle „in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat". Was angemessen ist, beurteilt sich nach dem Kind und dem Verlauf.
Können auch Einzelpersonen oder unverheiratete Paare adoptieren?
Einzelpersonen können adoptieren; eine Ehe ist keine Voraussetzung, und das Mindestalter beträgt dann 25 Jahre. Für Paare gilt: Die gemeinschaftliche Annahme ist auf Ehegatten zugeschnitten – dort gilt die erleichterte Altersregel 25 und 21. Unverheiratete Paare können nicht gemeinschaftlich in derselben Form annehmen; in Betracht kommt dann eine Annahme durch einen Partner und gegebenenfalls später eine Stiefkindadoption durch den anderen. Weil die Konstellationen hier stark auseinandergehen, ist das genau eine der Fragen, die in die Erstberatung gehören – die Vermittlungsstelle klärt, welcher Weg in Ihrer Situation offensteht.
Was passiert bei der Eignungsprüfung?
Gespräche, Hausbesuche und in der Regel Seminare oder Vorbereitungskurse. Es geht weniger um Einkommen und Wohnfläche als um Beziehungsfähigkeit, Belastbarkeit und den Umgang mit der Herkunftsgeschichte des Kindes: Wie sprechen Sie später darüber, wie gehen Sie mit Fragen nach den leiblichen Eltern um, was erwarten Sie von einem Kind? Der Lebensbericht ist dafür die Grundlage. Chronische Erkrankungen oder eine belastete eigene Biografie schließen nicht aus – entscheidend ist, ob die Betreuung des Kindes langfristig gesichert erscheint und ob Sie sich mit Ihrer Geschichte auseinandergesetzt haben.
Kann ich einen Kindervorschlag ablehnen?
Ja, und es ist ausdrücklich vorgesehen. Bei der Vermittlung geht es darum, für ein bestimmtes Kind die passende Familie zu finden – nicht darum, eine Warteliste abzuarbeiten. Wenn Sie nach dem Kennenlernen zu dem Schluss kommen, dass Sie den Anforderungen dieses Kindes nicht gerecht werden können, ist es besser, das zu sagen, als es zu versuchen. Eine Ablehnung wird nicht gegen Sie gewertet und beendet Ihre Bewerbung nicht. Sprechen Sie in der Anbahnungsphase offen mit der Vermittlungsstelle über Zweifel – sie ist genau dafür da.
Was ist eine Stiefkindadoption?
Die Annahme des Kindes des Ehe- oder Lebenspartners, damit es rechtlich auch das Kind des Partners wird. Sie ist der in Deutschland häufigste Adoptionsfall und läuft anders als eine Vermittlung: Es gibt kein Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren, aber sehr wohl eine Prüfung, ob die Annahme dem Kindeswohl dient. Rechtlich folgenreich ist, dass die Verwandtschaft zum anderen leiblichen Elternteil grundsätzlich erlischt – samt Unterhalts- und Erbrecht. Seit dem Adoptionshilfe-Gesetz ist zudem eine Beratung vorgesehen, bevor der Antrag gestellt wird. Lassen Sie sich die Folgen vorher genau erklären; sie sind weitreichender, als viele erwarten.